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Gegenleistung und Hartz IV
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 20:05    Titel: Gegenleistung und Hartz IV Antworten mit Zitat

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,553101,00.html

Was haltet ihr davon?

Mich erinnert das ganz einen Tacken zu weit an DDR. Das ist dann auch nicht mehr weit davon, dass eine Arbeitsverpflichtung für die gesammte Gesellschaft eingeführt wird auch für die, die es sich leisten können nicht zu arbeiten...

Womöglich befindet es dann Vater Staat demnächst toll jedem vorzuschrieben wann, wo, wie lange und was er zu arbeiten hat. Ganz schlechte Sache. Wenn man den Anreiz wirksamer erhöhen will muss man nur das Niveau absenken...

Bin dagegen. Lieber nen Bürgergeld unter Hartz IV-Niveau einführen
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt dieses Konzept nur für Arbeitslose ALG2 Bezieher oder auch für arbeitende ALG2 Empfänger und auch für Alleinerziehden im Erziehungsurlaub?


Zitat:
Um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen, sollen Hartz-IV-Empfänger zur Arbeit für das Gemeinwohl verpflichtet werden


Was ist denn da mit den ganzen Vollzeit arbeitenden "Aufstockern"?

Wird da evtl. das Thema der Unterbezahlung von AN geschickt unter den Tisch gekehrt?
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf!

Zitat:
Wenn man den Anreiz wirksamer erhöhen will muss man nur das Niveau absenken...


Dem Anreiz muss man Folge leisten können. Was machen Sie mit denen, die nicht können?

Aus besagtem Artikel:
Zitat:
Das Modell des Wirtschaftsministeriums sieht vor, dass Empfänger von staatlichen Lohnersatzleistungen, vor allem Arbeitslosengeld II, als Gegenleistung zu einer Arbeit für die Gemeinschaft verpflichtet werden. Sonst riskieren sie eine Kürzung oder Streichung dieser Leistung.


Geht das überhaupt? Muss der Staat nicht auch denen ein Existenzminimum garantieren, die nicht wollen?

Freundliche Grüße
-John
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Geht das überhaupt? Muss der Staat nicht auch denen ein Existenzminimum garantieren, die nicht wollen?

Ich mag mich irren aber soweit ich informiert bin garantiert Hartz IV ein leben über dem Existenzminimum hinaus. So ist ja auch Geld für die Teilnahme am "gesellschaftlichen Leben" vorgesehen.

Hartz IV sichert mehr als ein "einfaches überleben...

Zitat:

Dem Anreiz muss man Folge leisten können. Was machen Sie mit denen, die nicht können?

Wenn diese nicht könnten müssten die doch per definition eigenltich kein Hartz IV mehr bekommen sondern Sozialhilfe oder?
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf!

Zitat:
Hartz IV sichert mehr als ein "einfaches überleben...


Zweifelsohne.

Zitat:
Wenn diese nicht könnten müssten die doch per definition eigenltich kein Hartz IV mehr bekommen sondern Sozialhilfe oder?


Und damit ein - subsidiäres - Einkommen auf Hartz IV-Niveau, oder?

Freundliche Grüße
-John
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Und damit ein - subsidiäres - Einkommen auf Hartz IV-Niveau, oder?

Jaja das unstreitbar schon aber es ging ja um "Gegenleistungen" und von Leuten die Sozialhilfe beziehen wird diese doch meines Erachtens gar nicht erwartet werden können da die schon dem arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen können wir sollen denn hier Möglichkeiten geschaffen werden, dass diese Leute der Gesellschaft einen gefallen tun können. ( Ironie Smiley Aufzeigen von Möglichkeiten für früheres sozialveträgliches Ableben oder was meinst du? )

Also imho ist bei Sozialhilfeempfängern nichts zu holen und da sollte man auch keine Daumenschrauben anlegen. Wer aber "per Definition" selbst in der Lage ist sich seine Brötchen am arbeitsmarkt zu verdienen, für den kann man ganz einfach den Anreiz erhöhen indem man ihm sämliche "Annehmlichkeiten" streicht...
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

M.M. nach ein abwegiger Vorschlag. Hört sich für nach der Theorie "die sind alle nur zu faul an".

Wenn man sich zurückerrinnert, sind das keine neuen Ideen. Man könnte das ganze "Bundes-Arbeitsdienst" nennen. Geschockt
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Koni hat folgendes geschrieben::
M.M. nach ein abwegiger Vorschlag. Hört sich für nach der Theorie "die sind alle nur zu faul an".

Wenn man sich zurückerrinnert, sind das keine neuen Ideen. Man könnte das ganze "Bundes-Arbeitsdienst" nennen. Geschockt
Unpassend. Der Reichs-Arbeitsdienst war für Leute unter 25. Viele der hier betroffenen wären deutlich älter.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Koni
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann trotzdem gegenüber der bereits aktuellen Rechtslage keinen Unterschied bei dem "neuen" Vorschlag erkennen.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf!

Zitat:
Wer aber "per Definition" selbst in der Lage ist sich seine Brötchen am arbeitsmarkt zu verdienen, für den kann man ganz einfach den Anreiz erhöhen indem man ihm sämliche "Annehmlichkeiten" streicht...


Auf die Gefahr hin, wie eine Schallplatte mit Sprung zu klingen: Wir landen wieder bei der Frage, wer seine Situation verschuldet hat und wer nicht.

Ich halte eine Differenzierung zwischen diesen beiden Gruppen nach wie vor für schwierig.

Was mir noch in den Sinn kommt: Seit Jahren wabert der undurchdachte Vorschlag durch die politische Diskussion, ein "Grundrecht auf Arbeit" ins Grundgesetz aufzunehmen. Diesem "Ziel" kommen wir durch den von Dir zitierten Vorschlag ein ganzes Stück näher.

Freundliche Grüße
-John
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Koni!

Zitat:
"Bundes-Arbeitsdienst"


Unwahrscheinlich. Eher "Federal Labour Service".

Freundliche Grüße
-John
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde es umkehren. Jeder hat Anspruch auf Arbeit gegen den Staat) mit einem definierten Einkommen (einfache Arbeit x Euro, schwere Arbeit bis 2x Euro), so dass der Alg-II-Satz herauskommt. Das Einkommen liegt in der unteren Grenze der üblichen Löhne (Anreizwirkung für 1. Arbeitsmarkt).

Bsp.: Alleinstehender 300 € Miete + rund 350 € Regelsatz = 650 €. Angenommen wird ein Grundentgelt von 5 €/h, dh er müsste 130 h im Monat arbeiten. Bei einer schwierigeren Arbeit (zB schweres Heben) ist der Lohn zB 10 €/h, so dass dieser nur 65 h/Monat arbeiten müsste und dürfte. In ggeigneten Fällen könnte man zB auch eine Weiterbildung fianzieren und zahlt dann das Geld nur bei Leistung.

Als Tätigkeiten könnten gemeinnützige, den freien Arbeitsmarkt nicht störende Tätigkeiten ausgewählt werden.

Hier braucht keiner von Zwangsarbeit zu sprechen. Das System könnte man so ausweiten, dass jeder vermögensunabhängig diesen Anspruch hat, so dass man als Arbeitnehmer eine gewisse Sicherheit vor Arbeitslosigkeit hätte (ist auch gerechtfertigt, da der Sozialleistung eine Gegenleistung ggü. steht).

Vorteile:
- kein "Verlernen" der Arbeit,
- regelmäßiger Tagesablauf,
- kein Absinken im eigenen "Elend",
- ggf. Weiterbildung,
- Freude über selbst verdientes Einkommen,
- keine soziale Ausgrenzung im Sinne einer Abstempelung,
- Jgdl. ohne Ausbildung sehen Perspektive,
- Kommunikation mit Mitarbeitern
- Arbeitnehmer hat im freien Arbeitsmarkt eine stärkere Stellung bei Vertragsverhandlungen (keine Sperrzeit/Leistungskürzung, falls eine Arbeit abgelehnt wird)
- Deregulierung des Arbeitsmarktes in Folge denkbar, da jeder einen Anspruch auf ein Grundeinkommen durch eigene Arbeit hat
- es bildet sich ein faktischer Mindestlohn, da keiner eine Arbeit annehmen würde, mit der er weniger Verdient als er als Grundeinkommen verdienen würde (außer vielleicht Rentner).

Finanzierung: jetziges Alg II

Problem sind immer nur die Tätigkeiten zu finden, weil fast alles auf den Arbeitsmarkt wirkt.

Bereiche
- Müll im Wald/Straßenränder beräumen
- Dinge die sonst ehrenamtlich gemacht werden (Feuerwehr, Kirchenhelfer, ehrenamtliche Landschaftspfleger ...)
- was Zivildienstleistende machen
- was im freiwilligen Sozialen/Ökologischen Jahr gemacht wird (die man dann abschaffen könnte, da man die Grunderwerbstätigkeit hätte
_________________
mfg
Klaus
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo 0Klaus!

Klingt sehr interessant.

Nur: Was machen Sie mit denen, die die geforderten Stunden nicht ableisten?

Freundliche Grüße
-John
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 22:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Nur: Was machen Sie mit denen, die die geforderten Stunden nicht ableisten?

Der Hunger treibt ganz von selbst Winken
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo windalf!

Zitat:
Der Hunger treibt ganz von selbst Winken


... in die Kriminalität.

Freundliche Grüße
-John
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