Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 28.01.05, 21:23 Titel: Hftung nur durch Anwesenheit?
Die Personen A und B (minderjährig) befinden sich in der Reithalle um zu Springen. Person C (volljährig) wird gebeten, die heruntergefallenen Stangen bei Bedarf wieder aufzubauen und befindet sich zu diesem Zweck auch in der Reithalle, erteilt aber KEINEN Unterricht und gibt auch keine Hilfestellung. Person D (älter als C) reitet das Pferd von C, bis diese es selbst übernimmt.
Kann Person C für eventuelle Unfalle Hafbar gemacht werden, weil sie aus gefälligkeit die Sprünge wieder aufbaut, nur weil sie die älteste Person ist, die ´zu Fuß in der Reithalle ist/bzw zu späterem Zeitpunkt zu Pferd? Ergibt sich daraus ein Grundsätzliche Haftung von vollährigen Personen gegenüber Minderjährigen, obwohl diese keinerlei Vereinbarungen getroffen haben und getrennt voneinander ihre Pferde arbeiten?
Person C sieht sich nicht in der Haftung.
Gibt es §, die dies bestätigen?
Danke.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.