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ich betreibe derzeit ein tippspiel, bei dem sich jeder anmelden kann und auch mit tippen kann.
Die Anmeldung ist absolut kostenlos und keiner muss zu irgendeinem Zeitpunkt irgendwas zahlen.
Die Besten erhalt am Ende der Saison eine Prämie, die ein OnlineShop sponsort.
Getippt werden können die erste Bundesliga und die Landesliga Nord. Weiterhin will ich gerne ein EMTippspiel machen. AUch hier kann ich wieder jeder anmelden und frei mitspielen. Als Prämien gibt des wieder Gutscheine für einen OnlineShop, die mir frei überlassen wurden.
Frage: Ist es generell erlaubt? Handelt es sich hierbei um Glücksspiel im eigentlichen Sinn?
Darf ich die orginale Namen der Vereine nennen?
Sagen wir mal so: Grundsätzlich ist sowas nicht verboten.... ABER.....
JohHei hat folgendes geschrieben::
Handelt es sich hierbei um Glücksspiel im eigentlichen Sinn?
Nein, es handelt sich um ein Glückspiel im tatsächlichen Sinn.
JohHei hat folgendes geschrieben::
Darf ich die orginale Namen der Vereine nennen?
Grundsätzlich ist es auch nicht verboten, BVB, Schalke, Bochum auf eine Internetseite zu schreiben.
JohHei hat folgendes geschrieben::
Um fachkundige Auskunft würde ich mich freuen.
Das, was du tatsächlich wissen willst oder wissen solltest, solltest du aufgrund einer anwaltlichen Beratung erfahren. Das Thema ist wirklich zu komplex, als dass ich mich auf die Meinungen in irgendeinem Forum verlassen würde (mal so ganz allgemein und ungeachtet der Forenregeln!). _________________ Null Komma
***
nix
Ich stehe auch gerade vor diesem Problem.
Ich bin Informatiker im ersten Lehrjahr und habe hobbymässig ebenfalls ein völlig kostenloses Online-Tippspiele zur EM 08 erstellt, welches in keinerlei Hinsicht kommerzielle Zwecke verfolgt.
Der User kann dort seine Tipps für die EM 08 abgeben.
Sind alle Spiele vorbei, wird ausgerechnet, wer am besten getippt hat und der Sieger erhält einen kleinen Preis. (ca. 10 -15 Euro wert)
Nun meine Frage, wie die Rechtslage dazu ist?
Kann ich das machen, ohne mit irgendwelchen Konzequenzen zu rechnen?
Kann ich das machen, ohne mit irgendwelchen Konzequenzen zu rechnen?
StGB hat folgendes geschrieben::
§ 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
(1) Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmäßig veranstaltet werden.
Im Klartext mache ich mich also nicht strafbar, da es sich um ein Gewinnspiel und nicht um ein Glückspiel handelt, oder?
Darauf gerade noch eine Anschlussfrage:
Hat die UEFA rechtlich gesehen etwas gegen mich einzuwenden?
Ich benutze weder offizielle Logos noch sonstige Signaturen. Lediglich verwende in der Spielanleitung den Namen "Euro 08" auf folgende Art: "Auf dieser Seite könnt ihr die Tipps für die Euro 08 abgeben...".
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.08, 23:10 Titel:
Jedenfalls ist die FIFA bei dem Versuch, gegen jegliche (kommerzielle) Verwendung von "WM 2006" vorzugehen, recht brachial auf die Nase gefallen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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