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Verschweige Daten für Wehrdienst -> Straftat?

 
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Namenloss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 01:24    Titel: Verschweige Daten für Wehrdienst -> Straftat? Antworten mit Zitat

Hallo

Hab die Musterung mit T2 bestanden Traurig und gehe "offiziel" noch bis 2009 zur Schule.
Die Bundeswehr hat mich also bis 2009 zurückgestellt weil ich denen eine Schulbescheinigung gegeben habe. Nun ist es so, dass ich mich entschieden habe die Schule im Jahr 2008 zu verlassen und ein 13-wöchiges Praktikum zu machen und anschließend mein Studium im Jahr 2008 (Wintersemester) zu beginnen.

Eigentlich bin ich doch verpflichtet solche Änderungen sofort mitzuteilen? Jedenfalls wollte ich fragen welche Folgen das für mich haben kann wen ich denen dass einfach verschweige ? Weil ich erst mein 13-wöchiges Praktikum absolvieren möchte bevor ich eingezogen werde.

Was soll ich denen dan 2009 sagen wen sie mich einziehen wollen, dass ich doch ins Studium gegangen bin. (Leider schaff ich es nicht bis zum 3. Semester also können die mich da 2009 noch einziehen.

Also eigentlich ist die Frage: Wie kann ich ohne Wehr- und Zivi in Ruhe mein Studium beenden, hab gehört das sie manche Leute garnicht einziehen obwohl sie es könnten und manche werden auch direkt aus dem Studium gezogen. Ich habe ein sehr gutes T2 und auch eine gute schulische Bildung darum denke ich mal das die mich nicht einfachso ziehen lassen.
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Schonmal die Suche hie im Forum ausprobiert? Mit den Augen rollen

Wie immer gilt:

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Namenloss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Da steht aber nicht was mich erwartet wen ich Daten verschweige und sie es nach einem Jahr herausfinden. Was kann mich da erwarten?
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