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Verfasst am: 14.05.08, 15:55 Titel: Falsche Reifen auf Felgen erst nach 1 Monat festgestellt?
Hallo folgender Sachverhalt.
Ich habe über eine E-Bay Auktion bei einem größeren Reifen / Felgen Händler
4 neue Felgen mit 4x225/35 Beriefung gekauft und vor 1 Monat montiert.
Ich bin seit dem etwas mehr wie > 3tkm gefahren.
Als die Felgen inklusive der Reifen per Post kam, habe ich diese sofort geprüft.
Ob die Felgen in Ordnung sind und die größen Stimmen. Ich habe aber nur die
Felgen beachtet nicht die Reifen bzw. die Reifen nicht so genau.
Dann später habe ich die Felgen mit Bereifung vom Tüv eintragen lassen.
Jetzt fahre ich zu einem Freund und wir/er stellte fest, dass ich an einem Rad
mit 235'er Bereifung fahre.
Das ist nicht nur zulässig bzw. uneingetragen diese Rad/Reifenkombination auch so
finde ich das sehr ärgerlich. Denn ich habe ja auch 225’er Bereifung gekauft gehabt
da bin ich nicht von 235’er Bereifung ausgegangen und der TÜV hatte leider auch
keinen Mangel festgestellt. Sonst hätte ich es wenigstens gleich gewusst.
Darauf hin habe ich den Händler angerufen was ich machen könnte. Er sagte nur
das er den Reifen nicht mehr zurück nehmen kann, da er nur mit Neuware handelt.
Daraufhin bat ich ihm das wir uns einigen sollten. Dann bot er mir einen Reifen
für einen Preis an. Ich sagte aber, dass er sich da auch beteiligen sollte.
Er sagte, dass würde er denn der Reifen wäre sonst viel teurer.
Meine Internet Recherchen haben ergeben, dass der Reifen gerade mal 20 Euro
günstiger ist wie bei einem andreren Händler. Also macht er sogar noch Gewinn bzw.
+/- 0. Der will mich doch über's Ohr hauen bzw. lacht sich schief, wenn ich das
Angebot annehme . Außerdem kommen dann auch noch neue Reifenmontage auf die Felge kosten auf mich zu.
Wie ist hier die Rechtslage. Er kann doch nicht von mir verlangen,
das ich einen neuen Reifen kaufen muss wenn er es falsch liefert?
Aber das Problem ist natürlich, dass der Reifen jetzt Verschleiß/- Gebrauchspuren aufweist.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.08, 23:16 Titel:
Ob das den Ärger wert ist?
Im Streitfall könnte sich der VK auf den Standpunkt stellen, daß
a) niemand weiß, was der K seit dem Kauf für Reifen auf die Felgen rauf und wieder runtergezogen hat und
b) es auch reichlich merkwürdig anmutet, daß der TÜV bei einer Neueintragung (§19 oder §21?) nicht gemerkt haben soll, daß ein Rad völlig falsch bereift ist (Neueintragungen werden strenger geprüft als eine reguläre HU-Vorführung)
und deswegen der K nicht schlüssig beweisen kann, daß wirklich ein Sachmangel vorliegt (erst danach würde nämlich die Beweislastumkehr treffen, daß der VK beweisen müßte, daß der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vielen Dank Herr Schaffrath für ihre Aufklärung und den Hinweis, dass der Verkäufer sich so querstellen könnte.
Ich glaube auch, die Streitkosten im Verhältnis zu den 19" Reifen stehen nicht ganz so günstig
Da werde ich wohl in den "sauren" Apfel beißen müssen. Tja ist schon alles ziemlich ärgerlich.
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