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recht.de :: Thema anzeigen - Nach der 13.1 wiederholt - Welches 12.2er Zeugnis einbringen
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Nach der 13.1 wiederholt - Welches 12.2er Zeugnis einbringen

 
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ueker123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 19:05    Titel: Nach der 13.1 wiederholt - Welches 12.2er Zeugnis einbringen Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen person A hätte nach Beendigung der 13.1 zuviele Defizite gehabt und hat die 12.2 und 13.1 wiederholt. (Ganz nebenbei an einer anderen Schule, da die Leistungskurse in der Stufe tiefer nicht zur Verfügung gestellt werden können)

Jetzt sieht es so aus, dass an der alten Schule das 12.2er Zeugnis noch ganz gut aussah. (2.5er Schnitt)

Die neue Schule stellt sich nun als deutlich schwerer heaus und Person A erreicht dort ein schlechteres 12.2er Zeugnis.

Besteht die Möglichkeit im Bezug auf das Abitur das ältere 12.2er Zeugnis einzubringen?

Das Bundesland wäre NRW.

Wie sieht da die Rechtslage aus?


Für alle eure Antworten wäre ich super dankbar.
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zuständige Prüfungsordnung ist das hier. Im § 19 (2) steht dort:
Zitat:
3. Die Leistungsbewertungen im ersten Durchgang der Jahrgangsstufe
12 oder 12/II und 13/I werden unwirksam.

_________________
mitternächtliche Grüße.


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