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Versandhaus fordert Gutscheine zurück

 
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Tina67
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 10:24    Titel: Versandhaus fordert Gutscheine zurück Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Bekannte hat bei einem großen Versandhaus bei mehreren Bestellungen mehrere Gutscheine eingelöst.
Es waren auch Gutscheine dabei, die sie nicht persönlich bekommen hat, sondern aus dem Internet hat.
Die Gutscheine waren aber alle bei Rechnungsstellung berücksichtigt und auch auf der Rechnung aufgeführt.
Das Versandhaus hat jetzt, bisher nur im Kundenkonto ersichtlich, also noch nicht schriftlich, die Gutscheine zurückgebucht.
Ist das zulässig, wo sie doch auf der Rechnung berücksichtigt sind? Es sind Gutscheine zurückgebucht worden, die schon vor Monaten eingelöst wurden.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Gruß Tina
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wäre erst mal:

1. War die Gutscheinverwendung zulässig? "Aus dem Internet" kann ja bedeuten, daß es sich um längst eingelöste Gutscheine Dritter handelt. Die Formulierung "die schon vor Monaten eingelöst wurden" könnte darauf hinweisen.

2. Gab es eine Beschränkung bezüglich der Einlösung, etwa "nur ein Gutschein pro Person und Jahr"?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Tina67
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die Frage wäre erst mal:

1. War die Gutscheinverwendung zulässig? "Aus dem Internet" kann ja bedeuten, daß es sich um längst eingelöste Gutscheine Dritter handelt. Die Formulierung "die schon vor Monaten eingelöst wurden" könnte darauf hinweisen.

2. Gab es eine Beschränkung bezüglich der Einlösung, etwa "nur ein Gutschein pro Person und Jahr"?




Die Gutscheine bestehen meist nur aus Wörtern, die als Newsletter, oder als Brief erschickt werden. Sie sind nicht personifiziert
Sie sind in der Regel einmal einlösbar, für Sammelbesteller oft auch mehrfach.
Das System des Versandhauses regelt das meist selbstständig.
Manchmal lässt sich ein Kennwort mehrfach einlösen und wird dann auch auf der Rechnung anerkannt und abgezogen.
Nun ist es aber vorgekommen, dass sämtliche Gutscheine ohne Kommentar zurückgebucht und dem Konto belastet wurden.
Das kann doch nicht rechtens sein, da sie mit Rechnungsstellung akzeptiert wurden.
gruß Tina
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katmai
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Unjuristischer Vorschlag: Einfach mal eine Mail an das Versandhaus schicken und nachfragen, was da los ist - dann kann man immer noch weitersehen.

Gruß,

katmai.
_________________
Achtung: Gefährliches Halbwissen!
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

katmai hat folgendes geschrieben::
Unjuristischer Vorschlag: Einfach mal eine Mail an das Versandhaus schicken und nachfragen, was da los ist - dann kann man immer noch weitersehen.

Gruß,

katmai.
Noch schneller: Anrufen. Dann bekommt man die Antwort gleich.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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