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Angenommen ein Käufer stellt einen Mangel fest, der ihm zum Rücktritt vom Kaufvertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt. Nachverhandlungen mit dem Verkäufer scheitern.
Innerhalb welcher Frist muss der Rücktritt oder die Minderung erklärt werden?
Wenn eine Minderung erklärt wird, und der Käufer nicht annimmt, kann dann später noch ein Rücktritt erklärt werden?
Die Minderung kann nur ggü. dem Verkäufer erklärt werden und ist als einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung nicht auf eine Einwilligung des Verkäufers angewiesen.
Hallo!
Durch die Suchfunktion bin ich hier gelandet. Ich glaube, mein Anliegen passt hier ganz gut.
Angenommen jemand kauft bei einem Gebrauchtwagen/maschinenhändler ein Fahrzeug/eine Maschine.
Von beiden Seiten wurde ein Kaufvertrag unterschrieben.
Mündlich wurde abgesprochen, dass das Fahrzeug/die Maschine vor Übergabe noch in der Werkstatt überprüft wird und ggf. auftretende Mängel beseitigt werden.
Die Übergabe und Bezahlung soll ca. 1 Woche nach der Vertragsunterzeichnung erfolgen.
Der Käufer möchte ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und kann sich nicht erinnern ob und inwiefern ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag verankert ist.
Gibt es eine gesetzliche Rücktrittsfrist?
Was könnte man dem Käufer raten?
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