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Verfasst am: 15.05.08, 00:38 Titel: Notarkostenberechnung beim Hauskauf
Hallo,
Eine Frage zur Rechtslage der Notarkostenberechnung.
Bei einem Hauskauf wird eine Beurkundung vorgenommen. Der Kaufpreis beträgt z.B. die Summe von 100.000,- € . Der der Notarkostenberechnung zugrunde liegende Geschäftswert wird aber nicht nur aus dem Kaufpreis sondern aus der Summe von Kaufpreis und der Maklercourtage von z.B. 5% gebildet, die im Kaufvertrag erwähnt wird.
Ist dies zulässig und wie kann man das ggf. auch anders regeln?
Ja, das ist zulässig. Wenn die Maklerkosten mit im Kaufvertrag stehen, dann wird der Notar auch diesbezüglich seine Gebühren abrechnen dürfen, weil auch die Maklerkosten mit beurkundet werden.
Andere Regelung: Maklerkosten aus dem Kaufvertrag herausnehmen und diese nicht beurkunden lassen (weil dies nicht beurkundungspflichtig ist). Dann sind die Notarkosten niedriger. Der Makler wird - sofern er bei der Kaufvertragsgestaltung beteiligt ist - aber seinen Anspruch in der Regel mitbeurkundet haben wollen.
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