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Sind wir Pflichtteilsberechtigt?

 
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hormon
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:51    Titel: Sind wir Pflichtteilsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo!


Im Juli sind meine Großtante und mein Großonkel verstorben. Schon zu deren Lebzeiten gab es bei den nahen Verwandten immer wieder Streiterein. Beide hatten keine Kinder. Aus der Linie meines Großonkels gab es nur meinen Vater (Mein Vater ist also der Neffe gewesen). Und meine Großtante hatte eine Nichte. . Der Kontakt zu Großtante und Großonkel brach vor über 10 Jahren ab und unsere Eltern hatten uns seinerzeit verboten mit Ihnen wieder Kontakt aufzunehmen, da es bei der Streitere u.a wohl um uns ging (wir waren damals gerade in der Pupertät bzw sind grad in die Schule gekommen)...Als wir dann unser Elternhaus verlassen haben und versucht haben Kontakt aufzunehmen, wurden diese Versuche ignoriert...

Vor einer Woche kam nun ein Umschlag an die Adresse meiner Eltern mit 4 Briefen darin. Daraus ging hervor, daß zuerst meine Großtante, dann mein Großonkel verstorben ist. Im Falle des Ablebens war es so geregelt, daß der Überlebende Ehepartner das Vermögen erbt...Nun sind beide Tot und das Chaos ist perfekt...

Beide haben ein Testament hinterlassen und es steht darin, wer wieviel zu bekommen hat. Im Testament steht in einem Absatz, daß mein Vater nicht erbberechtigt wäre, da er sein Erbe schon ausbezahlt bekommen hätte, was aber nicht stimmt. Es handelte sich vor 20 Jahren um eine Schenkung, was er auch schriftlich belegen kann. Er will auch gar nichts von dem Erbe.

Meine 2 Geschwister wurden auch mit einer Summe bedacht. Meine gr. Schwester mit einem 5stelligen Betrag und meine Kleine schwester und ich mit einem kleinen 4 Stelligen Betrag. Der Rest (und das ist sehr viel mehr u.a ein Münchner Grundstück mit Haus und Garten sowie das restliche 5stellige Vermögen) ging an die Nichte meiner Großtante und deren Abkömmlinge.

Im Mai 2004 wurde das Testament dann geändert - das war kurz vor dem Ableben meines Großonkels. MEine Geschwister und ich wurden quasi enterbt oder als "nicht erbberechtigt" bezeichnet...

Mir wäre das ganze Geld eigentlich egal, aber ich habe 3 Kinder daheim, unsere Finanzielle Lage ist bedrohlich, die Arbeitslosigkeit meines Mannes nur noch eine Frage der Zeit...

Steht uns Geschwistern nicht doch ein Pflichtteil zu? Immerhin waren wir mit meinem Vater die einzig lebenden Verwandten meines Großonkels.

Einen Anwalt oder Rechtsberatung kann ich mir nicht leisten.

Lieben Dank für Eure Hilfe...

hormon
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 14:07    Titel: Re: Sind wir Pflichtteilsberechtigt? Antworten mit Zitat

hormon hat folgendes geschrieben::

Steht uns Geschwistern nicht doch ein Pflichtteil zu? Immerhin waren wir mit meinem Vater die einzig lebenden Verwandten meines Großonkels.


Ein Anrecht auf einen Pflichtteil haben nur die Eltern des Erblassers, die Abkömmlinge des Erblassers und der Ehegatte des Erblassers.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 14:29    Titel: Re: Sind wir Pflichtteilsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo!

Aber wir sind doch Abkömmlinge des Erblassers? Direkte Abkömmlinge gibt es nicht, da beiden keine Kinder hatten und die Eltern von Großonkel und Großtante schon lange (1978) verstorben sind. Mein Onkel hatte nur seinen Neffen (sprich meinen Vater) und meine Großtante nur ihre Nichte...

D.h. Mein Vater wäre also erbberechtigt trotz der Schenkung vor 20 Jahren?

Das ist so kompliziert...

Lieben Dank
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:52    Titel: Re: Sind wir Pflichtteilsberechtigt? Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist so nicht richtig, Abkömmlinge im Sinne des Pflichtteilsrechts sind nur leibliche Abkömmlinge, Also Kinder, Enkel etc. Und das seit ihr unstreitig nicht

Das Pflichtteilsrecht soll nur die unmittelbaren leiblichen Abkömmlinge, gegebenfalls auch die Eltern und die Ehefrau des Erblassers davor schützen, nach dem Tod des Erblassers mit leeren Händen dazustehen. Weiter entfernte Verwandte rücken nicht in die Position der der Pflichtteilsberechtigten nach, wenn diese vorversterben.

Gruss Hans
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