Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterschleifverdacht bei besserem Staatsexamen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterschleifverdacht bei besserem Staatsexamen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mobo_msn
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.02.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 11:51    Titel: Unterschleifverdacht bei besserem Staatsexamen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage an Euch, es handelt sich jetzt nicht direkt um Hochschulrecht, da es direkt mit einer Hochschule nichts mehr zu tun hat, aber geht in die Richtung:

Problem Staatsexamen:

Ein Prüfling wiederholt zum dritten und letzten Mal (keine weitere Versuche möglich) ein zweites Staatsexamen. In den vorherigen Versuchen hat der Prüfling knapp den schriftlichen Teil nicht bestanden, aber immerhin so gut, daß er einen dritten Versuch hat. Könnte das Prüfungsamt nun einen Unterschleifverdacht annehmen, sollte eventuell das nun erreichte Ergebnis deutlich besser sein, als bisher?

Ich meine das so: Der Prüfling hatte während der vorhergehenden Versuche große Probleme (fehlendes Wissen [warum würde zu weit führen], gesundheitliche Probleme und vorallem psychische Probleme), welche zu den schlechten Ergebnissen beigetragen haben. Nun hat er in der Zeit zwischen dem letzten Versuch und dem neuen deutlichst mehr gelernt (Wissen ist spürbar mehr geworden), und hat seine psychischen Probleme in den Griff bekommen (Behandlung u.a. mit Medikamenten). Die gesundheitlichen Probleme sind etwas geblieben, wenn auch nicht mehr ganz so erheblich in der Beeinträchtigung.

Könnte das Prüfungsamt nun einen Unterschleif annehmen, wenn durch diese Änderungen im Leben des Prüflings die neue Note deutlich besser werden würde?

Das ganze bezieht sich auf einen konkreten Fall, allerdings wurde das Examen noch nicht geschrieben. Der Prüfling würde das nur gerne vorher wissen, da er nun Angst hat, der letzte Versuch könnte dadurch als nichtbestanden gewertet werden, wenn vom Prüfungsamt aufgrund einer deutlich besseren Note Unterschleif angenommen würde. es ist nicht mal sicher, daß die Note auch deutlich besser würde, nur die Zweifel verursachen eine große Angst beim Prüfling.

Ansonsten hat der Prüfling wirklich nicht vor, Unterschleif zu begehen!! Er hat nur wirklich sehr viel in diesen Versuch investiert und hat nun wirklich gute reelle Aussichten, das Examen zu bestehen.

Weiterhin habe ich eine andere Frage zu einem anderen Thema:

Ein anderer Prüfling in diesem Examen hat ein großes Problem mit seiner Schrift. Er hat buchstäblich eine "Sauklaue", hat schon diesbezüglich alles versucht. Seine Schrift hat sich dennoch nicht deutlich verbessert. Kann ein Prüfer wegen dieser Schrift eine Klausur schlechter bewerten, bzw. als nichtbestanden bewerten, nur weil er deswegen Probleme beim lesen bekommen hat?

Es handelt sich bei diesem Prüfling auch um den letzten Versuch! Daher hat auch er Angst, das dieser Versuch schlecht ausfällt, da in den vorhergehenden Versuchen seine Schrift schon negativ aufgefallen war. Eigentlch dürften ihm daraus doch keine Nachteile entstehen, da keiner etwas für seine Schrift kann! Auch hat er nicht die Möglichkeit besser zu schreiben, nachdem er schon alles mögliche (auch auf Rat von Lehrern) versucht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Frage 1: Da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. Es gibt keine Verdachtsbestrafung. Wenn Sie die Prüfung ordungsgemäß ablegen, muss sie auch gewertet werden.

Zu Frage 2: Wenn die Prüfer die Klausur nicht lesen können, können sie sie auch nicht positiv bewerten.

Dass man "nichts für seine Schrift kann" leuchtet mir übrigens nicht ein. Es geht ja nicht um Schönheit, sondern um Lesbarkeit. Vor Jahren hatte ich zum Beispiel einige Zeit lang die Marotte, in angenäherter Druckschrift zu schreiben - auch nicht unbedingt schön, aber perfekt lesbar. Mit einiger Übung ging das genauso schnell wie mit sonstiger Schreibschrift. Mindestens so etwas Ähnliches muss meines Erachtens für Klausuren möglich sein.

Gruß,
moro
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1. Unlautere Hilfsmittel können nicht, jedenfalls nicht für einen Einzelfall, von dem Ergebnis einer Prüfung abgelesen werden. Ich sehe da keinerlei Anlass für Sorgen.

zu 2. Die Schrift muss auch bei Sauklaue nur eben lesbar sein. Alles, was lesbar ist, muss der Prüfer zur Kenntnis nehmen und bewerten. Das Schriftbild ist dabei kein Teil der Prüfungsleistung und darf an sich die Bewertung nicht beeinflussen. Vorsicht allerdings: Prüfer sind Menschen und müssen oft in Graubereichen urteilen. Was dann am Ende (auch außerhalb der Begründung) die Note bewirkt hat, weiß man nicht. Den Prüfer zu ärgern ist da unklug.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.