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Rechnungs-Aufbewahrungspflicht für Private

 
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Ronald
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 12:24    Titel: Rechnungs-Aufbewahrungspflicht für Private Antworten mit Zitat

Hallo,

seit 01.08.2004 gibt es doch eine Aufbewahrungspflicht für Rechnungen über Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die auch Privatleute betrifft.

Meine Fragen:
1. Sind davon auch Rechnungen über Kleinbeträge betroffen (also bis 100,00 Euro)?
2. Welche sonstigen Leistungen sind dabei evtl. ausgenommen?

M. E. müßten doch auch Quittungen über Parkgebühren, Hotelrechnungen (Übernachtung), Schwimmbad-Eintrittskarten und Schornsteinfeger-Rechnungen, um nur einige Beispiele zu nennen, unter diese Aufbewahrungspflicht fallen! Gleichsam ist in diesen Belegen auch auf die Aufbewahrungspflicht hinzuweisen.

Wie ist die Sachlage?

MfG

Ronald
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