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Fake Bilder zur Anzeige bringen?

 
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 11:51    Titel: Fake Bilder zur Anzeige bringen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

eine Freundin von mir hat Fake Bilder von sich bei einer Flirt-Community entdeckt und der Benutzer gibt sich als sie aus.
Nun wollte ich fragen, ob man dies zur Anzeige bringen kann?
Wenn ja, welche Strafe wird der Täter bekommen?
Könnte mir bitte jemand den Paragraph rausschreiben, in dem steht dass es verboten ist?

Mit freundlichen Grüßen

MTK-M Smilie
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

KUG hat folgendes geschrieben::
§ 22
1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. 3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

KUG hat folgendes geschrieben::

§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Zitat:

Wenn ja, welche Strafe wird der Täter bekommen?


Michael A. Schaffrath (und auch viele andere) hat hier im Forum mal so schön gesagt:
Zitat:
Glaskugel kaputt.
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MTK-M
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2007
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Viiiiiiiieeleeeeen Dank ...damit sind eig. alle Fragen geklärt ! Smilie Smilie
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Stefan_Ritter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 26
Wohnort: Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist auch, kommst Du an ladungsfähige Daten rann? denn der Seitenbetreiber kann je nach AGB und Nutzungsbedingungen die Haftung für einen solchen Fall ausschließen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Stefan_Ritter hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist auch, kommst Du an ladungsfähige Daten rann? denn der Seitenbetreiber kann je nach AGB und Nutzungsbedingungen die Haftung für einen solchen Fall ausschließen.

1. Wenn man es zur Anzeige bringt, kommt man i. d. R. über die Ermittlungsbehörden an die benötigten Daten Geschockt
2. Ab dem Moment, ab dem der Seitenbetreiber Kenntnis von der Sache hat, ist er Mitstörer und kann garnichts ausschließen Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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