Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.05.08, 11:51 Titel: Fake Bilder zur Anzeige bringen?
Guten Tag,
eine Freundin von mir hat Fake Bilder von sich bei einer Flirt-Community entdeckt und der Benutzer gibt sich als sie aus.
Nun wollte ich fragen, ob man dies zur Anzeige bringen kann?
Wenn ja, welche Strafe wird der Täter bekommen?
Könnte mir bitte jemand den Paragraph rausschreiben, in dem steht dass es verboten ist?
§ 22
1Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. 2Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. 3Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. 4Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
KUG hat folgendes geschrieben::
§ 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Zitat:
Wenn ja, welche Strafe wird der Täter bekommen?
Michael A. Schaffrath (und auch viele andere) hat hier im Forum mal so schön gesagt:
Die Frage ist auch, kommst Du an ladungsfähige Daten rann? denn der Seitenbetreiber kann je nach AGB und Nutzungsbedingungen die Haftung für einen solchen Fall ausschließen.
Die Frage ist auch, kommst Du an ladungsfähige Daten rann? denn der Seitenbetreiber kann je nach AGB und Nutzungsbedingungen die Haftung für einen solchen Fall ausschließen.
1. Wenn man es zur Anzeige bringt, kommt man i. d. R. über die Ermittlungsbehörden an die benötigten Daten
2. Ab dem Moment, ab dem der Seitenbetreiber Kenntnis von der Sache hat, ist er Mitstörer und kann garnichts ausschließen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.