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recht.de :: Thema anzeigen - Verlust der Aufenthaltsberechtigung???
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Verlust der Aufenthaltsberechtigung???

 
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mladen27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:39    Titel: Verlust der Aufenthaltsberechtigung??? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe ein Problem!!!
Ich bin Kroatischer Staatsbürger und lebe seit 1976 in Deutschland.Seit 1989 habe ich eine Aufenthaltsberechtigung in meinem Pass.
Nun zu meinem Problem:Ende 2002 bekam ich eine Lebenskriese(Ehe kaputt/Arbeit weg usw.),leider bin ich damals in die Drogenszene abgedriftet.Lebte teilweise auf der Straße usw.In der Zeit Ist mein Pass abgelaufen und ich hab mich nicht um einen neuen gekümmert,ich war mit meiner Matschbirne nicht fähig irgen was normales hinzubekommen.Ich möchte noch da zu sagen das ich keine Straftaten begannen habe!!!
Seit gut einem Jahr bin ich Drogen frei und versuche mein Leben wieder zu ordnen und da zu gehört auch ein neuer Pass.
Nun gibt es viele Besserwisser und die haben mir tausend sachen erzählt,ich weis nich was richtig oder falsch ist und nen Anwalt kann ich mir nicht leisten!!!
Was mich interessiert ist folgendes:

Kann man mir meine Aufenthaltsberechtigung(soll jetzt anders heißen) entziehen weil
ich die ganze Zeit keinen Pass hatte und mich deswegen abschieben?
Ich bin seit über 30Jahren hier in Deutschland und habe mir wirklich nichts zu schulden kommen lassen(ausser an mir selber).
Ich muss mit meinen neuen Kroatischen Pass zur Ausländerbehörde um mit den Aufenthaltstietel in den Pass reinmachen zu lassen doch ich habe etwas Angst davor.

Weis jemand von euch wie die Rechtslage in solchen fällen ist?

Ich würd mich über eine Antwort sehr freuen!!!
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mladen27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leute,

gibt es wirklich niemanden der mir zu diesem Thema etwas sagen kann???

Echt schade!!!
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Mount'N'Update
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 02:45    Titel: Antworten mit Zitat

Was lange währt, wird (hoffentlich) gut.

Die Aufenthaltsberechtigung heißt jetzt Niederlassungserlaubnis. Das Übergangsrecht legt fest, dass die Aufenthaltsberechtigung zu den alten Bedingungen weitergilt, d. h. es besteht weiterhin ein besonderer Abschiebungsschutz.

Hier kannst du dich selbst durch die Materie beißen. Ich hoffe, es hilft dir weiter.
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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mladen27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mount´N´Update!!!

Ich gehe morgen zur Bechörde,mal sehen was passiert.

Vielen Dank noch mal !!!!!!!
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mladen27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mount´N´Update!!!

Ich gehe morgen zur Bechörde,mal sehen was passiert.

Vielen Dank noch mal !!!!!!!
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mladen27
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 16:12    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Mount´N´Update!!!

Ich gehe morgen zur Bechörde,mal sehen was passiert.

Vielen Dank noch mal !!!!!!!
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