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Hi Leute,
ich bin neu hier im Forum und hab auch gleich ein Problem:
Schüler A ist 18 Jahre alt und hat am Montag ( 5.5.08) in der Kunst Stunde gefehlt. Schüler A hat nur 1 mal pro Woche Kunst und da letzte Woche Montag Pfingstferien waren, ist Kunst natürlich ausgefallen. Heute ( 19.5.08) wollte Schüler A dem Lehrer eine schriftliche Entschuldigung (kein Attest, da keine Attest-Pflicht besteht [zumindest hat das niemand Schüler A gesagt und Schüler A ist bis jetzt immer ohne Attest entschuldigt worden]) geben, die dieser aber nicht akzeptiert hat. Begründung: "Du hast blau gemacht und dafür kriegst du jetzt eine unentschuldigte Fehlstunde".
Ich wäre froh wenn ihr mir dazu das Recht von Schüler A sagen könntet. Im Idealfall mit Paragraphen um Argumente zu haben. Freundliches Reden ist generell nicht möglich und die Note in dem Fach schon im Keller. Im Notfall würde Schüler A bis zum Gericht gehen!
Generell ist es so, dass die Entschuldigung innerhalb einer gewissen Frist ( ich glaub so 3 Tage ) schriftlich in der Schule vorliegen muss. Aber das kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Also wäre da schonmal ein Versäumnis deinerseits.
Du brauchst deswegen nicht vor Gericht gehen, es genügt der Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Rektor
hmm ja das mit den 3 Tagen hab ich mir fast gedacht. Ist das wirklich so in den Richtlinien festgelegt?
Die Sache mit Vertrauenslehrer oder Rektor:
In dem von uns behandelten Fall (der natürlich fiktiv!!!!! ist) gehen wir mal von dem realitätsfernen Fall aus, dass Vertrauenslehrer sowie Rektor mit Nachnamen "Inkompetenz" heißen.
§ 43
Teilnahme am Unterricht und
an sonstigen Schulveranstaltungen
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht
und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen.
Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung
verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen
nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen
die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den
Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht
aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von
den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein
schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Zitat:
§ 123
Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler
(1) Die Rechte und Pflichten der Eltern nach diesem Gesetz nehmen wahr
1. die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
2. die Betreuerin oder der Betreuer einer volljährigen Schülerin oder eines
volljährigen Schülers für den schulischen Aufgabenkreis; die Bestellungsurkunde
muss der Schule vorgelegt werden,
3. an Stelle der oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen,
denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten
anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist
der Schule schriftlich nachzuweisen,
4. die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner des allein sorgeberechtigten
Elternteils im Rahmen des § 9 Lebenspartnerschaftsgesetz.
(2) Die durch dieses Gesetz geregelten Rechte und Pflichten der Eltern nimmt die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler selbst wahr.
ok vielen dank für die Antworten euch beiden!
Es ist also vermutlich zu spät noch die Entschuldigung einzureichen. Aber ich hab noch eine Frage zu den Attesten:
Nehmen wir an Schüler A ist krank und kann von daher nicht am Unterricht teilnehmen. Er liegt den (ganzen) Tag im Bett und nimmt auch Medikamente. (ist eig aber auch egal). Am nächsten Tag hat sich die Lage gebessert und A geht wieder zur Schule. Die Schule akzeptiert aber die Entschuldigung nicht mit der Begründung: Ich bezweifle dass du krank warst.
Ist das rechtens? Denn A wusste ja nicht, dass die Schule ein Attest verlangt, und im Nachhinein kann man sich ja auch keins mehr besorgen. ( zumindest nicht legal)
Nun ja,
A geht auf ein Gymnasium in die 12. Stufe. Direkte Konsequenzen hat das nicht, aber es steht halt eine unentschuldigte Stunde auf A's Zeugnis. Da die Oberstufe insgesamt am Ende auf das Abi-Zeugnis kommt, steht dann eine unentschuldigte Stunde auf A's Abi-Zeugnis. Wie groß da die Konsequenzen bezüglich Jobsuche sind weiß ich nicht, aber von Vorteil ist es bestimmt auch nicht.
Aber Schulinterne Konsequenzen hat das direkt keine, da es die erste wäre. Vielleicht hassen A und seine Klassenkameraden den Lehrer aber auch nur abgrundtief und wollen deshalb so etwas nicht auf sich sitzen lassen. Was ich eben weggelassen hatte: A ist nicht alleine betroffen. Insgesamt gibt es 5 Schüler in der selben Klasse mit dem Problem
Vielleicht hassen A und seine Klassenkameraden den Lehrer aber auch nur abgrundtief
In dem von uns behandelten Fall (der natürlich fiktiv!!!!! ist) gehen wir mal von dem realitätsfernen Fall aus, dass Vertrauenslehrer sowie Rektor mit Nachnamen "Inkompetenz" heißen.
Wenn X eine Aussage über Y macht, sagt die Aussage oft mehr über X als über Y.
Nichtsdestotrotz: Auch gegenüber großmäuligen, überheblichen Flegeln müsste ein Lehrer die Formvorschriften für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einhalten. Er kann nicht einfach eine Entschuldigung nicht akzeptieren. Wenn es bisher ausreichte, eine Entschuldigung in der nächstfolgenden Fachstunde abzugeben, um der Forderung nach "unverzüglicher" Abgabe Genüge zu tun, dann muss das auch jetzt gelten. Änderungen können jederzeit verkündet werden, aber nicht rückwirkend.
Die 5 betroffenen Schüler sollten einen extra Gesprächstermin außerhalb der Unterrichtszeit mit dem Klassenlehrer vereinbaren.
Und wenn sie tatsächlich so wenig von dieser Schule halten - warum wechseln sie nicht auf eine andere?
Vielleicht hassen A und seine Klassenkameraden den Lehrer aber auch nur abgrundtief
In dem von uns behandelten Fall (der natürlich fiktiv!!!!! ist) gehen wir mal von dem realitätsfernen Fall aus, dass Vertrauenslehrer sowie Rektor mit Nachnamen "Inkompetenz" heißen.
Wenn X eine Aussage über Y macht, sagt die Aussage oft mehr über X als über Y.
Nichtsdestotrotz: Auch gegenüber großmäuligen, überheblichen Flegeln müsste ein Lehrer die Formvorschriften für Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen einhalten. Er kann nicht einfach eine Entschuldigung nicht akzeptieren. Wenn es bisher ausreichte, eine Entschuldigung in der nächstfolgenden Fachstunde abzugeben, um der Forderung nach "unverzüglicher" Abgabe Genüge zu tun, dann muss das auch jetzt gelten. Änderungen können jederzeit verkündet werden, aber nicht rückwirkend.
Die 5 betroffenen Schüler sollten einen extra Gesprächstermin außerhalb der Unterrichtszeit mit dem Klassenlehrer vereinbaren.
Und wenn sie tatsächlich so wenig von dieser Schule halten - warum wechseln sie nicht auf eine andere?
Schöne Grüße
Kurt
Ok danke für die Info. Hast du vielleicht noch einen Paragraphen der das belegen kann? Damit A das Argument haltbar untermauern kann.
Zu den "Vorwürfen", wobei es eigentlich ja keine direkten sind:
Es ist recht schwer als Betroffener objektiv an die Sache ranzugehen. Wir nehmen mal an, dass A mehrere Argumente hat die die "Inkompetenz" und den "Hass" belegen. Für A sind die ausreichend, aber da ich die hier nicht ausführen möchte, kannst du mir nur glauben dass A die hat, oder es nicht tun. Was du letztendlich tust ist dir überlassen und beide Ansichten wären, da ich keine Argumente genannt habe, vollkommen in Ordnung.
Einzig dass du A als "großmäuligen, überheblichen Flegel" bezeichnest ist mir nicht so ganz klar. Aber vielleicht war das ja gar nicht auf A bezogen sondern nur allgemein gemeint. Dann wäre es natürlich ein gutes Beispiel
Zum Schule wechseln:
1. A ist schon seit Klasse 5 auf der Schule und will sich am Ende der 12 keinen Schulwechsel mehr antun
2. A hat nur noch 3 mal Kunst in seinem ganzen Leben und wird den Lehrer danach (hoffentlich) nicht mehr sehen.
3. A fehlt die alternative Schule. Es wäre zwar möglich zu wechseln, aber die einzige Schule die in Frage käme hätte einen Weg von ca. 1 Stunde hin und 1 Stunde wieder zurück
3. A fehlt die alternative Schule. Es wäre zwar möglich zu wechseln, aber die einzige Schule die in Frage käme hätte einen Weg von ca. 1 Stunde hin und 1 Stunde wieder zurück.
Ok.
Zitat:
Hast du vielleicht noch einen Paragraphen der das belegen kann? Damit A das Argument haltbar untermauern kann.
Ich würde mich eher davor hüten, im Gespräch mit dem Klassenlehrer auf irgendwelche Paragrafen zu pochen. Möglicherweise steht nämlich in der Schulordnung genau dieser Schule drin, wie schnell an dieser Schule Entschuldigungen vorzulegen sind.
Wenn es bisher ausreichte, eine Entschuldigung in der nächstfolgenden Fachstunde abzugeben, um der Forderung nach "unverzüglicher" Abgabe Genüge zu tun, dann muss das auch jetzt gelten. Änderungen können jederzeit verkündet werden, aber nicht rückwirkend.
§ 49 Zeugnisse
(...)
(2) Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nichts anderes bestimmt
ist, werden neben den Angaben zum Leistungsstand in Zeugnisse
und in Bescheinigungen über die Schullaufbahn aufgenommen:
1. die entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten,
(...)
Questor hat folgendes geschrieben::
Außerdem, wer das Gym erfolgreich absolviert, studiert der nicht sinnvollerweise?
Ach, und dann soll es einem wohl egal sein, ob man Fehlzeiten berechtigt oder unberechtigt im Zeugnis stehen hat? Nette Logik. _________________ Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Außerdem, wer das Gym erfolgreich absolviert, studiert der nicht sinnvollerweise?
Ach, und dann soll es einem wohl egal sein, ob man Fehlzeiten berechtigt oder unberechtigt im Zeugnis stehen hat? Nette Logik.
Das hat mit Logik nichts zu tun sondern mit der Frage: Rechtfertigt der Aufwand das Ergebnis. Nur weil ich mich ärgere, enorm viel Energie in etwas zu investieren, was mich sowieso nicht interessiert (Kunst, da hatte er keine soo gute Note), ist nicht sinnig, wenn ich gerade dieses Ergebnis letztendlich nicht so dringend brauche.
Das Zeugnis braucht er nur in sofern, als er beweisen muss, dass er das Gym abgeschlossen hat. Aber wenn er 4 Jahre studiert, fragt bei einer Bewerbung kein Mensch mehr danach, ob er in seinem Abschlusszeugnis einen Fehltag / eine Fehlstunde zu viel drin stehen hat....
Völlig falsche Sicht der Dinge. Gerade bei unentschuldigten Fehlstunden wird der potentielle Arbeitgeber mal gerne nachhaken - oder den Betreffenden gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch einladen, nach dem Motto "der ist sowieso unzuverlässig!"
Der Haken bei der Geschichte ist, dass man das Abiturzeugnis bei jeder Bewerbung vorlegen muss - es begleitet einen den Rest des Lebens. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Der Haken bei der Geschichte ist, dass man das Abiturzeugnis bei jeder Bewerbung vorlegen muss - es begleitet einen den Rest des Lebens.
Aber gerade auf dem stehen doch meines Wissens(Hessen) die Fehlstunden gar nicht drauf. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Der Haken bei der Geschichte ist, dass man das Abiturzeugnis bei jeder Bewerbung vorlegen muss - es begleitet einen den Rest des Lebens.
Aber gerade auf dem stehen doch meines Wissens(Hessen) die Fehlstunden gar nicht drauf.
Andere Länder - andere Sitten.
In NRW heißt es in der APO-GOSt in § 5:
Zitat:
(6) Alle Zeugnisse enthalten außerdem die Angaben gemäß § 49 Abs. 2
Nr. 1 und 3 SchulG. Abweichend von § 49 Abs. 2 Nr. 1 SchulG enthalten
Abschlusszeugnisse und Abgangszeugnisse nur die unentschuldigten
Fehlzeiten. Die Anzahl der unentschuldigten Fehlstunden wird bei allen
Zeugnissen der Jahrgangsstufe 11 sowie bei Bescheinigungen über die
Schullaufbahn in den Jahrgangsstufen 12 und 13 bezogen auf das zurückliegende
Schulhalbjahr angegeben. Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen
aus den Jahrgangsstufen 12 und 13 erfolgen diese Angaben bezogen
auf das letzte Schuljahr.
(Fettschrift ist von mir.)
Wenn "Mister A" nun nach der 12. Stufe Abitur macht, dann steht die unentschuldigte Fehlstunde auf dem Zeugnis, wenn er nach der 13 Abi macht, nicht. Dann muss er sich halt in der 13. ein wenig besser vorsehen.
Merkwürdig erscheint es mir allerdings, dass nur eine einzige Stunde unentschuldigt sein soll - hatte der Schüler an jenem Tag nur diese eine Stunde? Wenn nein, was ist mit den anderen Stunden und Fachlehrern? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Dann will ich nichts gesagt haben... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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