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Ein Mandant beauftragt seinen Rechtsanwalt mit der Zwangsvollstreckung einer bereits titulierten Forderung.
Vom Schuldner wird im Wege der Arbeitgeber-/Lohnpfändung ein Teil des Gesamtforderungsbetrages beigetrieben.
In der nunmehr erstellten Kostenrechnung erhebt der Rechtsanwalt jährliche Gebühren als Entgelt für die Vollstreckung des seit ca. 3 Jahren laufenden regelmäßigen Pfändungsverfahrens.
Ist diese Abrechnungsweise rechtmäßig?
Kann jemand dazu die Rechtsgrundlage gem. RVG benennen?
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