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Außergewöhnlicher Fall ;): Doppelter Versand

 
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Trierin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 18:57    Titel: Außergewöhnlicher Fall ;): Doppelter Versand Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe hier einen wahrscheinlich etwas außergewöhnlichen Fall. Es geht um eine Bestellung, die irrtümlich zweimal versendet wurde und nun weiß Käufer A nicht, wie er mit geringem Aufwand die Rücksendung bewerkstelligen kann.

Über schnelle Tips und Hinweise würde ich mich sehr freuen :).

Viele Grüße


Trierin

----------------------------------

Käufer A bestellt bei einem Onlineshop und bezahlt die Lieferung per Vorkasse.

Der OS versendet die Benachrichtigungsmail in der der Versand der Ware bestätigt wird am 15. Mai 08 vormittags. Nachmittags trifft die Lieferung komplett ein, am Folgetag, dem 16. Mai, trifft eine identische Lieferung mit der selben Bestellnummer ein.

Der ehrliche Käufer A schreibt dem OS eine Mail mit folgendem Inhalt:

Zitat:

...
bei Ihrer Lieferung ist leider ein Mißgeschick passiert. Sie haben die beiden
Karten und das Shirt zweimal versendet.

Für die Karten hätte ich (falls erwünscht) wahrscheinlich noch Abnehmer im
Freundeskreis. Das Geld würde ich Ihnen dann überweisen. Ansonsten können Sie
das Shirt oder alles zusammen (falls Sie nicht einverstanden sind) nochmal bei
mir abholen.
...


Die Antwort vom Shop kam natürlich auch und zwar wie folgt:


Zitat:

...
vielen Dank für Ihre Mail. Haben Sie zwei Pakete bekommen, oder die Sendung zweimal in einem Paket?

Für unsere Buchhaltung wäre es am sinnvollsten, wenn Sie die doppelt gesendete Ware komplett an uns zurück schicken könnten und einfach neu bestellen. Das Porto erstatten wir Ihnen dann in der nächsten Lieferung als Bargeld mit.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

XXX
Adresse

Bitte geben Sie bei Antworten/Nachrichten immer Ihren vollständigen Namen und, wenn vorhanden, Ihre XXX Shop Auftrags-/Rechnungsnummer an, damit wir den Vorgang zuordnen können.


Der doppelt versendete Warenwert beläuft sich auf ca. 60 Euro je Lieferung. Käufer A möchte zum einen die Versandkosten nicht im voraus bezahlen und andererseits wäre er durch eine Gutschrift ja gezwungen, nochmals bei dem Shop zu kaufen, was er aber nicht muß (der Käufer A hat ja bereits seine Karte).

Im BGB, § 241a gibt es einen Absatz bzgl. unbestellter Leistungen ich weiß allerdings nicht, ob der hier relevant ist, da ja bei dem zweiten Paket ein identischer Lieferschein beilag.

Müßte der OS die Ware abholen? Darf der OS Vorkasse verlangen? Käufer A ist nun ratlos, was er tun kann. Er möchte in der Antwort-Mail gerne alles klären, d. h. signalisieren, daß er sehr wohl die ihm nicht zustehende Ware zurück geben möchte aber andererseits möchte der Käufer A nicht noch lange um die Rückgabe(möglichkeiten) herumfeilschen.

Welchen Vorschlag kann er dem OS noch unterbreiten?

(Es geht hier nicht um die moralischen Beweggründe von Käufer A, dieses Versehen zu melden, sondern nur, wie er am besten weiter verfahren kann, ohne viel Aufwand betreiben zu müssen.)[/quote]
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Shop müßte die Ware abholen, unfreien Rückversand erlauben oder die Rücksendekosten vorab überweisen.

Auf die komische "2 hin, 1 zurück"-Nummer würde ich mich persönlich nicht einlassen...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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