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Telefon und DSL

 
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Jacky20
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 17:01    Titel: Telefon und DSL Antworten mit Zitat

Hallo
Ich habe ein Problem mit XXX-Gesellschaft! Ich habe vor umzuziehen und da kamm der erste Hammer: Ich soll 60€ für das umziehen meines Vertrages bezahlen, was nicht in den AGB steht! Da habe ich mich schon sehr drüber aufgeregt und dann habe ich heute erfahren, dass ich ab diesen Tag wieder eine Mindesvertragslaufzeit von 24 Monaten habe!! Meine Frage, darf XXX sowas mit mir abziehen! Ich finde es echt ein Hammer man soll sich an die AGB halten und die ziehen so ein Mist ab! Bitte schnell um eure Hilfe!
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 07:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst der Hinweis auf die Forenregeln... Der Rechtsanwalt deines Vertrauen sicherlich schnell weiterhelfen...

Viele Grüsse

Wayne
_________________
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***
nix
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fukiburi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Jacky20,

genau dein Problem hatte ich - bzw habe ich immer noch - seit Anfang Februar auch.
Musste mir auch den Vertrag um 24Monate verlängern lassen und die 60€ zahlen (für einen Techniker, der eine ganze Stunde zu spät war und nicht mal eine Minute zum freischalten gebraucht hat).

Das Beste ist, dass bei der vermutlich gleichen Telefon-Gesellschaft wie bei dir alles den Bach hinunterläuft, sobald etwas bürokratisch geändert werden soll.
Bei mir wurden die 60€ zweimal abgebucht; der Vetrag wurde ohne mein Wissen geändert, dann wieder zurückgebucht (alles auf der Rechnung zu sehen) und von der Gutschrift der 60€ ist bis heute auch nichts zu sehen.
Jeglicher Telefonverkehr führt ins Nichts. Man bekommt viel versprochen, aber passieren tut nichts. Selbst schriftlicher Briefverkehr per Einschreiben durch Übergabe wird ignoriert.

Droht man mit rechtlichen Schritten, wird man zur Abwechslung mal angerufen, anstatt immer den Hörer selbst in die Hand zu nehmen. Das Ergebnis ist allerdings das gleiche.
Das Beste ist vermutlich, wenn man tatsächlich den Gang zum Anwalt macht.
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