Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - wie darf ein kundendienst tauschen, nachbessern
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

wie darf ein kundendienst tauschen, nachbessern

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:27    Titel: wie darf ein kundendienst tauschen, nachbessern Antworten mit Zitat

hallo,

folgender fall : kunde A erwirbt vor einiger zeit eine spielekonsole, welche nach sechs monaten einen defekt aufweist. er wendet sich an den kundendienst des herstellers und die konsole wird zur reparatur eingeschickt. da ( laut hersteller) die konsole nicht reparabel war erhält er ein neues gerät. dieses hält ebenfalls nur ca. sieben monate . es wird erneut eingeschickt und A bekommt jetzt ein gerät zurück bei dem der schaden nicht behoben wurde.

also geht es wieder zum kundendienst mit der (mündlichen) zusage, dass A nun ein "komplett neues " gerät erhät. einige wochen später bekommt A sein " neues " gerät zugeschickt. es weisst jedoch deutliche gebrauchsspuren auf und hat ein herstellungsdatum, welches deutlich vor dem des eingeschickten gerätes liegt.

A beschwert sich beim kundendienst, dieser sagt ihm ,dass das eingeschickte gerät nicht reparabel war und das tauschgerät zwar gebraucht sei, aber dort ( teilweise) neue bauteile benutzt wurden und es auf einwandfreien zustand überprüft worden wäre.

bezgl. der gebrauchsspuren solle A doch bitte fotos senden, da kratzer auch durchaus auf dem transportwege passiert sein können und somit ein fall wären, den man mit dem paketdienst zu regulieren hätte.

A nimmt also das gerät in betrieb und nach ca. 2h gebrauchszeit stellt sich ein neuerlicher defekt ein.

das gerät wird nun wieder zum kundendienst geschickt. mit der zusage, dass A ein "komplett neues gerät" erhält.

die frage ist nun : wie oft muss A diese reparaturen dulden und muss er auch akzeptieren, dass er ein gebrauchtes gerät als austausch erhält.

wann und gegen wen kann er von seinem kauf zurücktreten ? welche belege sind hier erforderlich ?

vielen dank vorab für alle antworten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da sich der Kaeufer an den Hersteller gewandt hat wird er wohl die Garantie in Anspruch genommen haben. Alle Fragen dazu werden durch die Garantiebedingungen des Herstellers beantwortet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
meatknife
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

... aber gibt es hier keine ansprüche, die grundlegend sind ? somit könnte jeder hersteller ja solange bei einer reklamation defekte austauschartikel versenden bis der garantiezeitraum beendet ist.

und ein kunde müsste dies hinnehmen solange es in einer ( abgewandelten) form in der garantiebeschreibung steht ?

hat man nicht nach einer gewissen anzahl an reparaturen das recht darauf sein geld zurückzuerhalten ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss zwischen Garantie und Gewaehrleistung (Sachmaengelhaftung) unterscheiden.
Bei der (gesetzlich geregelten) Sachmaengelhaftung ist es so, dass diese 2 Jahre gilt, in den ersten 6 Monaten muss der Verkaeufer (Haendler) beweisen dass der Defekt nicht schon bei der Uebergabe vorhanden war (sehr schwierig) danach muss der Kaeufer beweisen dass der Maengel schon bei Uebergabe vorhanden war (auch sehr schwierig).
Bei der Garantie gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Hersteller kann als tauschen, reparieren, zuruecknehmen wie er es in seinen Garantiebedingungen festgelegt hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.