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Wir haben selbst Pferde und auch Reitbeteiligungen. Wir haben einen schriftlichen Vertrag geschlossen, der regelt, daß die Reitbeteiligung bei Schäden am Tier oder Gebrauchsgegenständen (Sattel, Stall, etc.) bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet. Außerdem haften wir nicht für Schäden, die der Reitbeteilgung selbst (Armbruch) oder an ihren Sachen (kaputte Reithose) entstehen. Hierfür hat sie sich selbst zu versichern. Es besteht jedoch von Seiten unserer Pferdehaftpflichtversicherung Deckungszusage auch bei Schäden, die das Pferd verursacht, während es von der Reitbeteiligung geritten wird.
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