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Reaktivierungsuntersuchung nach BBG bei Postnachfolgeuuntern
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 03.09.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja das ist völlig richtig !
Die Behörden lecken sich auch schon die Finger nach den T-Beamten. Die T soll schon Versteigerungstermine für die Versteigerung von Beamten terminiert haben. Eingeteilt in die typischen drei Beamtenklassen: 1) gesund, 2) schwerbehindert, 3) vom alten Dienstherrn psychopathisiert. Der Bedarf soll enorm sein, auch für Reaktivierte. Gestützt wird der Personalaufbau bei anderen Behörden besonders von der Öffentlichkeit, die sich vor allem einen funktionierenden Beamtenapparat und eine wieder steigende Verstaatlichung und Verbeamtung von privaten Betrieben in Deutschland herbeisehnt. Früher war doch alles besser. Also, es dürfte bald wieder Dienstposten en masse geben.


Nur gab es auch schon in den Medien andere Hinweise, nähmlich dass der von der Keletom-Führung gesehene Beamtenbedarf bei anderen Behörden wohl nur Wunschdenken der T ist. Einzig einige wenige Dipl.Ings. werden vielleicht bei der Bundeswehr gesucht. Ansonsten bauen alle Behörden Beamtenstellen ab. Und wer benötigt schon einen Beamten mit telekomspezifischer Ausbildung, der jahrelang beschäftigungslos gehalten wurde, um die 50 Jahre alt und krank ist ?

Anderer Dienstherr geht m.E. auch nur mit Zustimmung des Beamten, oder ?
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Rudolf_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cakes,
das ist das offensichtliche Endziel des rosa Riesen, auf das er auch mit massiver Lobby-Arbeit in Berlin hinarbeitet!

Um überhaupt Aktiengesellschaft werden zu dürfen, haben die Post-Nachfolgeunternehmen allesamt die sog. "Dienstherrenbefugnis" vom Bund übertragen bekommen - natürlich auch mit all ihren beamtenrechtlichen Nebenwirkungen", wie z.B. der Beschäftigungspflicht, die z.Zt. allerdings mehr und mehr vor den Verwaltungsgerichten eingeklagt werden muss! (Auch die sog. "Fürsorgepflicht", etc, gehörte dazu.)

Da die Pflichten des Arbeitgebers, die mit dieser Dienstherrenbefugnis selbstverständlich einhergehen, mittlerweile aber fast nur noch missachtet werden, glaubt beispielsweise der rosa Riese ganz fest daran, dass er eigentlich gar keine Beamte (mehr) zu beschäftigen brauchte! Er streicht daher auch nach und nach "ganz einfach" so viele Beamtendienstposten, wie nur irgend möglich, und behauptet dann rotzfrech und dreist, dass es für die übernommenen Beamten im Konzern gar keine Arbeit mehr gäbe!

Die T glaubt ganz fest daran, dass der Bund ihre (mit ganz miesen Tricks zu "überzähligen" Kräften gemachten) Beamten zu übernehmen hätte...
Keiner der "hohen Herren" kann sich scheinbar an die Veträge zur AG-Werdung erinnern, obwohl das noch gar nicht so lange her ist, bzw. der jetzige Vorstand tut so, als hätte er in Sachen Beamtenrecht absolut keine Ahnung! (Die Juristen der T machen im Übrigen das Gleiche!) Vielleicht hat die Firma ihr Exemplar des Vertrages auch längst verlegt oder gar verloren - DANN kann man natürlich auch gar nichts mehr nachlesen und sich schlau machen...

Die Lobbyisten des rosa Riesen sind in Berlin in dieser Richtung schon sehr lange aktiv und der Finanzminister lässt die Jungs in aller Ruhe gewähren! Bei mehreren Eingaben von betroffenen Beamten war bislang aus dem Ministerium unisono zu hören, dass sich dort für ihr Problem, ausgegrenzt zu werden, keinerlei Handlungsbedarf ergäbe! Die Politik schaut also tatenlos zu, bis entweder eines Tages auch die restlichen Beamten in diesen Unternehmen in die DDU getrieben worden sind oder sich die nächste Regierung um das Problem kümmern muss...

Die Zustände in dieser Firma sind mit Bossing (das Wort für Mobbing vom Arbeitgeber aus) nur unzureichend beschrieben, die Realität sieht schlimmer aus!

Gruß
Rudolf
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß von einer Beamtin, die weiterhin Beamtin ist, aber deren Beamtenverhältnis "ruht" und Sie stattdessen als Angestellte eingesetzt wird. Das heißt, Beihilfe etc. läuft weiter, aber Tätigkeit als Angestelle.

@ Cakes auf die Frage, was mit den Rückkehrern aus dem Vorruhestand geschieht, kann ich nur sagen, dass z. B. die FKS solche Leute genommen hat. Ob die FKS dies aktuell immer noch tut, weiß ich allerdings nicht.
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Anna Conda
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Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was bei diesem rosa Riesen (rosa sind auch Schweinchen) abgeht, ist nicht mehr jugendfrei. Wie der Dienstherr Bund seine Beamten gegen diese weltweit beispiellose Mobbingmaschinerie Telefom im Stich läßt, weil er doch den dahinsiechenden Kurs seiner Telefom-Aktien beleben will, ist mit Worten nicht mehr auszudrücken, zumindest nicht mehr jugendfrei. Mobbing, Gesetzesbruch und Zerstörung menschlicher Existenzen sind die schäbigen Zielrichtungen dieses Managements. Befriedigung geldgieriger Investoren ist der Zweck. Erwarten Sie keine Hilfe von Ihrem Dienstherrn Bund oder von dessen unmittelbaren Bevollmächtigten, dem BMF. Die Ihnen zustehende Rechtshilfe, z.B. durch Eingaben beim BMF wird nachgewiesenermaßen regelmäßig nicht gewährt. Eine solche wird auch durch Aufsichtsbehörden nicht gewährt. Dieser Fürsorgepflicht entzieht man sich regelmäßig (siehe Lenders zum PostPersRG). Diese stehen nur auf dem Papier. Auch das Grundgesetz ist offensichtlich eine Farce. Man muss es nicht ernst nehmen. Den Beweis führt die Telefom seit Jahren. § 143 GG sagt, dass die Bundesbeamten unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt werden. Der Dienstherr Anbieter X hat offensichtlich dieses Blatt aus dem Grundgesetz herausgerissen und sich den Allerwertesten damit abgewischt. Denn:
die T vernichtet willkürlich Dienstposten und legt die Beamten auf Halde.
Sie entzieht ihnen die grundgesetzlich gesicherte Beschäftigungsgrundlage vorsätzlich.
Es gibt bundesweit unzählige Gerichtsverfahren, bei denen Ihrer Telefom die Akten regelmäßig um die Ohren gehauen werden. Ein solch vorsätzlich schäbiges und schädliches, menschenverachtendes und Grundgesetz verachtendes Verhalten habe ich noch nicht erlebt.
Hilfe können Sie nur auf dem Rechtsweg erwarten. Wenn Sie alle Ihre Rechte durchsetzen wollen, werden Sie zwar in wenigen Monaten viele Gerichtsverfahren in Gang setzen, aber nur so kommen Sie zu Ihrem Recht. Viel Erfolg.

Ich bin übrigens keine T-Beschäftigte. Ich bin nur ganz nah am gesamten Geschehen dran.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Anna Conda ich denke damit, dass es nur über den Rechtsweg funktioniert, haben Sie völlig recht, aber es ist bestimmt auch schwierig einen "gescheiten" Rechtsanwalt zu finden, der alle evtl. alle Bereiche abdeckt. So viel ich weiß, gibt es die Kombination Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht (z. B. Schwerbehinderte) Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auch Beamtenrecht macht, nicht oder nur äußert selten bzw. ist es in manchen Großkanzleien auf mehrere "Köpfe" verteilt, aber welche Rechtsschutzversicherung, sofern man überhaupt eine hat, zahlt mehr als einen Anwalt?
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Rudolf_1
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, es gibt sie, die Fachanwälte, die sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert haben oder mittlerweile so viel Erfahrung mit den Rechtsstreitigkeiten gegen diese Firma besitzen, dass es sich lohnt darauf zuzugreifen - und das mittlerweile in allen Buindesländern - und es werden mehr!

Nach meiner letzten Info sollen allerdings von allen betroffenen Beamten (und die gehen in die Zehntausende nur maximal 2,5% tatsächlich geklagt haben! Dies ist aber nicht etwa nur der wirklich betroffene Teil, sondern die anderen trauen sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht!

Deutschland, Deine Diener und Untertanen sind so eingenordet (oder verschüchtert), dass sie es nicht wagen (gegen ihren jetzigen Arbeitgeber, der fälschlich mit Dienstherrenbefugnis ausgestattet wurde und der ihnen die Arbeit und den Dienstposten vorsätzlich vorenthält) ihre gesetzlich garantierten Rechte einzufordern! Dass ein Beamter auch Pflichten hat, beispielsweise mit ganzem Einsatz zu arbeiten, ist sowohl den PNU, als auch der Regierung schnurz-piep-egal!

Traurig, aber zigl-tausendfach wahr!

Gruß
Rudolf
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Doch, es gibt sie, die Fachanwälte, die sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert haben oder mittlerweile so viel Erfahrung mit den Rechtsstreitigkeiten gegen diese Firma besitzen, dass es sich lohnt darauf zuzugreifen - und das mittlerweile in allen Buindesländern - und es werden mehr!
aber es gibt, so viel ich weiß, keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist und gleichzeitig einen Tätigkeitsschwerpunkt im Beamtenrecht hat, mal abgesehen von Großkanzleien, die im Endeffekt jedes Rechtsgebiet abdecken, aber halt auf verschiedene Köpfe in dieser Kanzlei verteilt. Rudolf_1, sollten Sie einen Anwalt kennen, der alle diese Bereiche alleine abdeckt, können Sie mir diesen gerne per PN mitteilen, aber ich denke, da haben Sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt.
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
aber es gibt, so viel ich weiß, keinen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist und gleichzeitig einen Tätigkeitsschwerpunkt im Beamtenrecht hat, mal abgesehen von Großkanzleien, die im Endeffekt jedes Rechtsgebiet abdecken, aber halt auf verschiedene Köpfe in dieser Kanzlei verteilt. Rudolf_1, sollten Sie einen Anwalt kennen, der alle diese Bereiche alleine abdeckt, können Sie mir diesen gerne per PN mitteilen, aber ich denke, da haben Sie sich zu weit aus dem Fenster gelehnt.


Es dürfen lediglich zwei Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden. Die Beschränkung auf zwei Gebiete ist nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 4.April 2005 – AnwZ (B) 19/04, NJW 2005, 1711 = BRAK-Mit. 2005, 188 ff.) durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt.

Es gibt - wie oben bereits geschrieben - RA, die sind Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht. Damit ist man für einen qualifizierten Rechtsstreit in den hier angesprochenen Fragen bestens gerüstet. Fragen hinsichtlich betriebsärztlicher Untersuchung, DDU und ähnlichem bedürfen keines Fachanwalts für Sozialrecht. Das kann jeder Verwaltungsrechtler (mit Beamtenrecht) und/oder Arbeitsrechtler auch.
Warum wollen Sie für jedes kleine Randproblem eine Fachanwaltsqualifikation ?
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Rudolf_1
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Niemand2000,
die gewünschte PN ist bereits unterwegs!

Gruß
Rudolf
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Warum wollen Sie für jedes kleine Randproblem eine Fachanwaltsqualifikation ?
Weil die wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand abgeschobenen Beamten ab und an schwerbehindert sind und bei denen spezielle Sachen, wie Rahmenintegrationsvereinbarung, spezielle Richtlinien bei den Beurteilungen etc. berücksichtigt werden müssen.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Hallo Niemand2000,
die gewünschte PN ist bereits unterwegs!

Gruß
Rudolf
den Anwalt, den Sie genannt haben ist völlig ungeeignet: in keiner Kategorie, die ich genannt habe ist dieser Anwalt Fachanwalt, dies heißt, ihm fehlen entsprechende Schulungen etc. Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht geht vielleicht gerade noch so, aber Interessenschwerpunkt Beamtenrecht ist gar nichts, weil der Interessenschwerpunkt noch unter dem Tätigkeitsschwerpunkt anzusiedeln ist.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Doch, es gibt sie, die Fachanwälte, die sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert haben
vielleicht sollte Ihnen mal jemand den Begriff Fachanwalt darlegen.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 04.09.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
Leon6 hat folgendes geschrieben::
Warum wollen Sie für jedes kleine Randproblem eine Fachanwaltsqualifikation ?
Weil die wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand abgeschobenen Beamten ab und an schwerbehindert sind und bei denen spezielle Sachen, wie Rahmenintegrationsvereinbarung, spezielle Richtlinien bei den Beurteilungen etc. berücksichtigt werden müssen.
was man nicht im Kopf hat ... eben habe ich doch glatt was vergessen, ich weiß von einer Schwerbehindertenvertretung, die nebenei Jura studiert/studiert hat, weil es die Kombination Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Beamtenrecht) und Sozialrecht so gut wie kaum gibt und dort im öffentlichen Dienst ein riesiger Bedarf bestände.
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Soussan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, mit großem Interesse habe ich in diesem Forum die Beiträge zu Reaktivierung bei den Postnachfolgeunternehmen gelesen.
Hier ist nun mein Fall: Ich bin vor vier Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand versetzt worden. Nun bekam ich diese Woche von dem PNU ein Schreiben, in dem ich aufgefordert werde innerhalb der nächsten zwei Wochen ein aktuelles Attest von meinem Arzt vorzulegen, bevor eine betriebsärztliche Untersuchung eingeleitet wird. Ziel ist es mein Dienstunfähigkeit zu überprüfen. Damals war ich für zwei Jahre in psychatrischer Behandlung. Nun bringt mich aber allein der Gedanke an die damaligen Mobbing-Vorfälle etc. fast um den Verstand, so dass ich mir niemals eine erneute Tätigkeit in dem damaligen Beruf vorstellen könnte.
Ich habe hier auch bereits gelesen, dass das alles angeblich eine Farce ist, da das PNU eh keine Beamten mehr haben möchte. Aber warum schreiben die mich dann an???? Ist es eine reine Formalität, die der Arbeitgeben nachgehen muss? Und: Hat hier irgend jemand schon mal so eine Reaktivierungsuntersuchng mitgemacht und kann mir von seinen Erfahrungen berichten? Ich habe um ehrlich zu sein, sehr große Angst davor!!!!
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht ja auch eine methode, ob einen beamten ganz loszuwerden, ihn also zu entlassen???
Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Er wird, egal ob nun völlig dienstfähig oder nur zum Teil, NIE WIEDER bei diesem Postnachfolgeunternehmen arbeiten!
da Rudolf_1 scheinbar über hellseherische Kräfte verfügt ..., mit den von ihm gemachten Äußerungen/Eingebungen/Mutmaßungen würde ich äußerst vorsichtig umgehen, weil diese Behauptungen sind meines Erachtens nicht unbedingt bewiesen.
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