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Reaktivierungsuntersuchung nach BBG bei Postnachfolgeuuntern
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Rudolf_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo soussan,
vergiß´Niemand2000"!

Ich bin natürlich kein Hellseher - aber die Reaktivierungspraxis der PNU´s gibt mir nun einmal Recht, ob es dem Herrn Nobody nun in den Kram passt oder auch nicht! (Ich hab´ ihm per PN ´mal meine persönliche Meinung mitgeteilt, seither ist er nicht gut auf mich zu sprechen - aber das sollte sein Problem sein und auch bleiben!)

Falls Du irgendwelche Sorgen bezüglich der Reaktivierung hast, kann ich Dich beruhigen! Mir und meinen Kolleginnen und Kollegen ist/sind bis jetzt kein einziger Fall bekannt geworden, in dem eines der PNU jemals eine derartige Reaktivierung durchgeführt hätte!

Du kannst gern auch per PN meine persönliche Einschätzung dieser Lage erhalten! (Ich stehe auch weiterhin in Kontakt zu Leuten, die bereits schon seit etlichen Jahren wegen DDU in Pension sind und die zweite oder sogar schon die dritte solcher Aufforderungen erhalten haben und die entsprechenden amts-, bzw. betriebsärztlichen Untersuchungen hinter sich haben!)

Bei diesen "Firmen" werden allerhöchstens nur junge und motivierte Berufseinsteiger mit den entsprechenden Gehaltsvorstellungen, die die Vorstände vorgeben, allenfalls noch hochqualifizierte Spezialisten eingestellt, die aber allesamt (mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen) aus dem Spektrum junger Hochschulabgänger rekrutiert werden! Ein Beamter, der seit vier Jahren im Nirwana des Ruhestands herumturnt, der seit vier Jahren "vergessen" oder bestenfalls verlernt hat, wie man heute arbeitet, der braucht alles, nur keine Befürchtungen zu hegen, dass eine dieser Firmen noch irgendein Interesse an ihm/ihr haben könnte!
Die vielen zig-tausend z.Zt. noch aktiven oder sogar teilweise schon in diversen "Auffanggesellschaften" (wie beispielsweise "Vivento") kaltgestellten Beamten, die diese Firmen lieber heute als morgen "entsorgen" möchten, sprechen dazu Bände!

(Unser werter Herr Nobody hat davon jedoch leider keinen blassen Schimmer, warum sich ein Nicht-Betroffener hier derart unqualifiziert äußert, ist mir ein Rätsel! Vermutlich hat er einfach nur zuviel Zeit und in diesem Fall einfach auch zu wenig Ahnung, eine in den Augen der meisten nicht-beamteten Zeitgenossen durchaus "beamtentypische" Kombination, die ich im Zusammenhang mit unserem Thema jedoch ausnahmsweise einmal gut nachvollziehen kann.)

Gruß
Rudolf
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo soussan, vergiss Rudolf_1, wenn ihm etwas nicht in den Kram passt wird er nämlich ausfallend:
Rudolf_1 hat folgendes geschrieben::
Niemand2000,
´mal ganz persönlich und meine MEINUNG:
Mit Verlaub, aber Du bist eine Pappnase!
Ich kenne BUNDESWEIT niemanden, der fitter in Beamtenrecht ist, als der Mann! Nicht nur seine Reputation, seine Prozesse sprechen Bände! (vor den Arbeitsgerichten UND den Verwaltungsgerichten...)
Schlaf schön weiter und träum´ endlich ´mal was Gescheites! Dir ist scheinbar nicht mehr zu helfen! Geh´ schön studieren und kassier´ derweil Deine Pension - aber lass´ andere in Ruhe! Unglaublich, was der öffentliche Dienst alles an Nasen beschäftigt hat(te)...
Gruß
Rudolf
Er hatte mir nämlich zugesagt, mir per PN einen Fachanwalt zu benennen, aber den er mir dann benannt hat, war gar kein Fachanwalt, als ich dies dann moniert habe, ist er ausgeflippt.
Und soussan, ich bin entgegen der Aussage von Rudolf_1 ebenfalls Beamter, und zwar im sogenannten Vorruhestand.
Unqualifiziert und vor allem beleidigend äußert sich eigentlich immer nur Rudolf_1
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