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Webauftritt mit Hilfe eines Anwalts

 
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ins Anwaltsrecht verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Nur ganz kurz:
Zitat:
Ist dafür ein Anwalt zuständig?

Ja.
Zitat:
Machen das Anwälte für Medienrecht oder muss das ein anderer Fachanwalt sein?

Es muß kein Fachanwalt sein, sollte aber ein Anwalt sein, der Internetrecht als Tätigkeitsschwerpunkt hat.
Zitat:
Muss die Seite dann auch zusammen gestaltet werden (falls es da Vorschriften gibt, wie das Ding gestaltet sein muss), oder kann A einfach machen und das Ding ihm (dem Anwalt) dann zeigen?

Es reicht, dem Anwalt die Webpräsenz zu zeigen, ehe sie online geht. In der Verantwortung des Mandanten liegt es aber, daß die Webpräsenz auch alles unter allen üblichen Browsern "richtig" anzeigt.
Zitat:
Inwieweit haftet ein Anwalt, wenn doch eine rechtliche Verfolgung eintritt, weil irgend etwas angeblich oder tatsächlich mit der Seite oder / und deren Inhalten nicht den Vorschriften / Gesetzen entspricht?

Das kommt auf den Inhalt des Mandates an. Wenn der Auftrag lautet, "überprüfe mal mein Impressum", haftet er nur bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen eines falschen oder unvollständigen Impressums. Geht der Prüfumfang auf die gesamte Webpräsenz einschließlich z. B. AGB, haftet er für jeden falschen oder unterlassenen Rat, der zu einer Inanspruchnahme seines Auftraggebers führt. Hier gilt es, den Pflichtenkreis des Rechtsanwalts sehr deutlich festzulegen.
Zitat:
Muss A dazu mit dem Anwalt einen eindeutigen Vertrag abschließen, wo alles bis aufs I-Tüpfelchen vermerkt ist oder gibt es den (oder einen ähnlichen) Begriff der "allgemeinen Website Überprüfung" durch einen Anwalt?

Je genauer der Auftrag, desto einfacher ein späterer etwaiger Haftungsprozeß.

Man sollte sich allerdings darüber im klaren sein, daß die umfassende Prüfung eines Webauftritts, je nach Umfang, schon für einen Mittelständler locker zwischen 1 und 8 T€ netto kosten dürfte, da damit für den Anwalt natürlich auch ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko verbunden ist. Ich meine, es lohnt sich trotzdem, denn Abmahnungen können mitunter ziemlich teuer sein.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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