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Kastrationsklauseln in Tierschutzverträgen bindend?

 
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 12:39    Titel: Kastrationsklauseln in Tierschutzverträgen bindend? Antworten mit Zitat

Da die Suche unter "Kastration" nix rausgeworfen hat, frage ich euch einfach hier.


Viele Tierschutzorganisationen und Tiervermittlungen bedienen sich in ihren Übernahmeverträgen oftmals der Kastrationsklauseln.
(Oder Sterilisation, kurz gesagt: operative Unfruchtbarmachung)

D.h. wenn man ein Tier übernimmt und diesen Schutzvertrag unterschreibt, verpflichtet man sich also -scheinbar- dieses Tier zwangsläufig kastrieren zu lassen.

Die Argumentation der Tierschützer ist der Ausschluss von ungewollter Vermehrung/Fortpflanzung.

Da sich aber zum Thema Kastration die Geister scheiden, würde ich gerne mal folgendes wissen:
Kann eine Orga einen solchen Eingriff rechtlich durchsetzen?
Was auch in Hundekreisen oft diskutiert wird, macht sich ein Tierarzt strafbar, wenn er einen solchen Eingriff ohne med. Indikation, also nur zu "Verhütungszwecken" bei reinen Haustieren (Hund, Katze, Kaninchen) durchführt?
Bei Nutztieren anscheinend nicht, denn dort ist ja laut Tierschutzgesetz sogar ausdrücklich das Betäubungsfreie Kastrieren bis zu einem bestimmten Tag, bei Jungtieren erlaubt.

Zitat:
§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das
vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines
Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn...
...5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche
Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine
Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Ich verstehe Punkt 5 so, dass eine Tierschutzorga, durchaus damit eine Begründung hat, eine Kastrationsklausel in den Vertrag zu nehmen und sie rechtlich durchzusetzen.

Was meint ihr? Und wisst ihr, ob es schon mal vorkam, dass eine Orga versuchte zu klagen, weil ein neuer Halter das Tier nicht operieren lassen wollte?

Viele Grüße
Maike
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 12:50    Titel: Re: Kastrationsklauseln in Tierschutzverträgen bindend? Antworten mit Zitat

Maike_08 hat folgendes geschrieben::
Und wisst ihr, ob es schon mal vorkam, dass eine Orga versuchte zu klagen, weil ein neuer Halter das Tier nicht operieren lassen wollte?


Offensichtlich gab es einen Prozeß vor dem AG Alzey (AZ.:22 C 903/95 ), das die Kastrationsklausel eines solchen Schutzvertrages wegen Verstoßes gegen § 1 TierSchG als unwirksam angesehen hat.

Weitere Urteile habe ich nicht gefunden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maike,

generell stehe ich auf dem Standpunkt, daß man sich vor der Unterzeichung eines Vertrages darüber im Klaren sein sollte, ob einem die Vertragsklauseln schmecken oder nicht. Und wenn jemand ein Tier unter der Voraussetzung abgibt, daß dieses bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu kastrieren ist, und mir das als Vertragspartner nicht gefällt, dann lasse ich das Tier da wo es ist und suche mir einen anderen "Anbieter", mit dem ich mir vertragsmäßig einig werden kann.

Wenn ein Kauf- bzw. Übernahmevertrag im korrekten Wortlaut abgefaßt wird, dann ist eine entsprechende Klausel rechtmäßig. Wobei letztendlich nicht die Kastration eingeklagt werden kann. Wohl aber eine bei Vertragsabschluß vereinbahrte Vertragsstrafe, und wenn die entsprechend hoch angesetzt wird dann werden es sich die meisten Leute überlegen ob sie ihr Tier nicht doch lieber kastrieren lassen.

LG die Waschbärin
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Maike_08
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Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu Waschbärin,

es war ausnahmsweise tatsächlich mal eine allgemeine Frage ohne direkten persönlichen Hintergrund Sehr glücklich Von daher hast du natürlich recht, dass der "Einzelne" selbst entscheiden kann, ob er diesen Vertrag unterzeichnet oder auf dieses Tier von dort verzichtet. Andererseits gibt es oft genug auch unwirksame Verträge/Klauseln, eben auch im Tierschutz, die eventuell einzig "Druck" erzeugen können, aber rechtlich halt eben unhaltbar sind. Zudem gibt es ja auch immer noch "Ersttierhalter", die alles für richtig erachten, von ihrem TA dann aber aufgeklärt werden, dass dieser keine Verhütungs-Ops durchführt weils eben nonoperative Wege dazu gibt.
Und ganz ehrlich der Vertrag -ich selber war im Tierschutz aktiv- wird doch oft erst bei Mitnahme/Übergabe hervorgeholt.

Da hat man beispielsweise einen Hund auf einer HP gefunden. Man hat Telefonkontakt zur Orga, eine positive Vorkontrolle findet statt, bestenfalls besucht man dann den Hund in der Pflegestelle/TH, dann ist doch schon längst in der ganzen Familie bzw. dem Interessenten klar "der Hund isses". Selbst wenn also einer eine kritische Einstellung hat, wird er es doch nicht drauf anlegen, die Vermittlung platzen zu lassen. Und ganz ehrlich, wenn einer dann sagt "nöö, ist zwar schad aber das unterschreibe ich nicht, ich such mir nen anderen Hund", dann ist fraglich ob er überhaupt Tierhaltertauglich ist. Ist ja kein Auto, wo man das Eine gegen das Andere gleicher Bauart/Farbe etc. tauscht, weils das auch bei anderen Händlern gibt.

Kommt ja auch nicht häufig vor, dass Orgas derart viel Zeit damit verbringen, den neuen Haltern deshalb auf die Füße zu treten, aber dennoch machen es einige wenige.

Es sind halt die Diskussionen, die unter Hundehaltern -von den Gassitreffs bis zu Hundeforen- öfter mal thematisiert werden. Aber im Grunde herrscht große Unsicherheit bei den Leuten ob
a) sich diese Klausel nicht mit dem Tierschutzgesetz widerspricht, und somit unwirksam ist.
(denn das landläufige Basis"wissen" lautet: Ohne med. Indikation darf das gar kein TA machen. Auch nicht bzw. erst recht nicht, nur weil es in einem Vertrag gefordert wird. Deshalb ja die Zusatzfrage, darf ein TA es ohne Indikation -im Hinblick auf §6 Abs. 5.- denn nun machen oder -im Hinblick auf §1- nicht?)
b) welche rechtlichen Konsequenzen können drohen, wenn man den Eingriff nicht machen lässt, solche Klauseln aber wirksamkeit haben?
(Vertragsstrafe, oder sogar Rückverlangen des Tieres)

LG
Maike
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Maike,

im TSchG steht, daß die Amputation von Organen oder Körperteilen nicht unter das Amputationsverbot fällt, wenn durch sie

a) eine unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll

oder

b) diese Amputation zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres dient.

In beiden Fällen sofern keine tierärztlichen Bedenken dagegen bestehen. Aber kein Tierarzt wird solche Bedenken äußern, der bereitwillig zum Skalpell greift, und generell tendieren sehr viele Tierärzte dazu alles zu kastrieren was nicht bei 3 auf den Bäumen ist.

Man muß bedenken daß es im TSchG nicht nur um Hunde geht. Die Haltung von unkastrierten Katern/Katzen, Hengsten, Zwergziegenböcken etc. ist in unserer Gesellschaft heute selten möglich. Da greift vorneweg schon mal Punkt b. Ebenso beim Entfernen der bei Welpen ggf. vorhandenen Wolfskrallen in den ersten Lebenstagen (bleiben die dran kann's scheußliche Verletzungen damit geben und ein Arbeitshund fällt dann später deswegen unverhältnismäßig lange aus). Und in Bezug auf die Verhindung unkontrollierter Vermehrung kann ein kastrierendeer Tierarzt immer argumentieren.

Daß viele Kauf-/Abgabeverträge das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben wurden liegt weniger an den Vereinbahrungen an sich als an deren Formulierungen. Wenn ich als Verkäufer in den Vertrag schreibe, daß ich z.B. das Vorkaufsrecht für das Tier besitze oder daß es bis zum Tag X kastriert oder HD-geröngt oder was auch immer werden muß, bin ich im Fall der Fälle der Looser wenn nicht gleichzeitig im Vertrag drin steht was passiert wenn der Vertragspartner sich an diese Klausel nicht hält. Denn z.B. den Hund oder das Pferd kann ich bei einem durch den Vertragspartner mißachteten Vorkaufsrechts meinerseits nicht einklagen. Als Eigentümer steht es ihm zu sein Eigentum zu veräußern, und an den neuen Eigentümer komme ich rechtlich schon mal gar nicht ran. Wohl aber kann ich in dem Fall eine vertraglich festgelegte Vertragsstrafe einklagen.

LG die Waschbärin
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Maike_08
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Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Huhu,
Zitat:
In beiden Fällen sofern keine tierärztlichen Bedenken dagegen bestehen. Aber kein Tierarzt wird solche Bedenken äußern, der bereitwillig zum Skalpell greift, und generell tendieren sehr viele Tierärzte dazu alles zu kastrieren was nicht bei 3 auf den Bäumen ist.


Stimmt, bisher hab ich noch keinen erlebt, der das ungern gemacht hat. Tja, die TA-Zunft muss auch schauen, wo sie bleibt. Die haben daran, in der Menge betrachtet, einen erheblichen Teil ihres Einkommens.

Zu den Verträgen. Es ist schon nachzuvollziehen, warum diese oft Murks sind. In den wenigsten Orgas herrscht das Glück, dass jemand dabei ist, der sich damit auskennt. Und da Geld -gerade für Anwälte- bekanntlich Mangelware ist, werden die Verträge halt selbst ausformuliert.

Dankeschön jedenfalls für die Antworten von euch beiden.

Gute Nacht
Maike
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Tierschutzorganisationen werden derartige Kastrationsvereinbarungen in die Verträge geschrieben, weil die dort tätigen Menschen eben mit den Ergebnissen der unkastrierten Tiere zu tun haben.

Die Tierheim sind übervoll gerade auch mit Mischlingen, die dadurch entstanden sind, dass die Halter von unkastrierten Tieren eben nicht in der Lage waren, eine Vermehrung zu verhindern.

Wer sich also einen relativ billigen Hund aus dem Tierheim kaufen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Vertragsbedingungen zu erfüllen sind und ob er auch bereit ist, dies zu tun. Ansonsten gibts ja auch noch den Weg zum Züchter. Allerdings sollte man sich auch dort den Vertrag genau durchlesen.

Oder eben auch zum Hinterhofvermehrer. Dort sind die Hunde billig und diesen Leuten ist es meistens egal, was mit den Tieren gemacht wird.

gitta.
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Bei Tierschutzorganisationen werden derartige Kastrationsvereinbarungen in die Verträge geschrieben, weil die dort tätigen Menschen eben mit den Ergebnissen der unkastrierten Tiere zu tun haben.

Das ist schon richtig. Die Frage ging aber nicht um das "Warum". Ich war selber mal in einer Orga, die diese Klausel in den Verträgen drin hatte und weiß wo sie begründet liegt. Das war aber überhaupt nicht die Frage.

Zitat:
Die Tierheim sind übervoll gerade auch mit Mischlingen, die dadurch entstanden sind, dass die Halter von unkastrierten Tieren eben nicht in der Lage waren, eine Vermehrung zu verhindern.

Eben. Aber wenn ich im Tierschutz z.B. einen Hund vermittel, dann gehe ich davon aus, dass die Grundbedingungen eben die sind, dass der neue Halter die Verantwortung übernimmt. Wenn ich das Vertrauen nicht habe, bedeutet es ja, dass ich den neuen Menschen es eigentlich nicht zutraue, oder?

Zitat:
Wer sich also einen relativ billigen Hund aus dem Tierheim kaufen möchte, sollte sich vorab informieren, welche Vertragsbedingungen zu erfüllen sind und ob er auch bereit ist, dies zu tun. Ansonsten gibts ja auch noch den Weg zum Züchter. Allerdings sollte man sich auch dort den Vertrag genau durchlesen.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun? Es geht doch nicht um Geld. Es geht darum, dass durchaus viele kompetente Hundehalter sich kritisch mit Kastrationen auseinandersetzen und sich diese ungerne vorschreiben lassen, ohne medizinische Gründe. Dürfen solche Leute dann keine Tierschutzhunde? Ich finde es -obwohl bis auf eine Ausnahme, alle meine Vierbeiner selbst kastriert sind, frühkastriert noch obendrein- völlig ok, wenn Leute sich dazu Gedanken machen und zu dem Schluss kommen, dass sie entgegen des Vertrags doch nicht "einfach nur so" kastrieren wollen.

Zitat:
Oder eben auch zum Hinterhofvermehrer. Dort sind die Hunde billig und diesen Leuten ist es meistens egal, was mit den Tieren gemacht wird.

Naja, deren ausgediente Hunde sind es, für die wir uns einsetzen -wobei ich persönlich derzeit nicht aktiv sein kann- soll ich/man den Leuten also raten "Hey die Orgas verlangen Kastration, willste nich, dann geh direkt zum Vermehrer"?
Sorry, irgendwie völlig am Tierschutz vorbei der Gedanke.
In meinem Umfeld gibt es zum Glück keinen, der bei sowas drauf achtet, wo es den günstigsten Anschaffungspreis gibt. Man nimmt einen Tierschutzhund doch nicht "weil er billig" ist...


Ich finde man kann Haltern keinen operativen Eingriff aufzwängen, wenn er medizinisch nicht von Nöten ist.
Prävention hin oder her.
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gitta.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, potentielle Hundehalter sollten sich vor dem Abschluss eines Vertrages diese entsprechenden Gedanken machen. Ein kurzes Gespräch vor Abschluss des Vertrages mit dem Tierarzt seiner Wahl und man kann entscheiden, ob man die Vertragsbedingungen erfüllen will oder nicht.

In Deinem Beispiel hattest Du eine Vermittlung die auf einer Homepage begann angeführt.
Ich kenne natürlich nicht die Homepages aller Tiervermittlungen, aber doch ein paar. Und dort waren immer auch die Vermittlungsbedingungen aufgeführt. Also wer sich vor Vertragsabschluss informieren möchte, kann dies wohl auch in der Regel tun und muß nicht nach Vertragsabschluss sehen, ob er irgendwie doch noch aus einer ihm nicht genehmen Vertragsbedingung herauskommt.

Zum Thema "verantwortungsbewußte Halter" will ich eigentlich nicht so viel sagen. Ich kenne zwar einige Hundehalter, die sich der Verantwortung bewußt waren, trotzdem nicht verhindern konnten, dass sich ihre Hunde weitervermehrt haben.

Wenn also eine Tierschutz-Orga entscheidet, ihre Tiere sollen sich nicht weitervermehren, ist die Kastration oder Sterilisation das einzige 100%ig wirksame Mittel.

Und wenn ein Mensch einen Hund aus dem Tierschutz möchte, dieses aber nicht kastrieren lassen will, sollte dieser Mensch sich eben ein Tier aus einer Orga aussuchen, dass nicht auf die Kastration besteht. ( Vielleicht gibts dann aber Klauseln über eine Vertragsstrafe, wenn die Hündin doch einen Wurf hat. Winken ).

Also, falls es noch keine entsprechenden Gerichtsurteile gibt, vielleicht findest Du ja einen Richter, der die Klausel für ungültig erklärt.

Wäre schön, wenn Du dann hier mal darüber berichten würdest.

Gruß,

gitta.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde die Klausel bedenkenlos unterschreiben und dann ebenso bedenkenlos den Hund nicht kastrieren lassen.

Bei einer Katze sieht das anders aus. Denn freilaufende Katzen vermehren sich tatsächlich unkontrollierbar, und nicht befruchtete Katzen quälen sich herum, ist also eine Frage des Tierschutzes. Auch bei einem Kater hätte ich Bedenken und würde eine Kastration objektiv für sinnvoll halten, ziehe allerdings wegen der erheblich weniger schweren Kastrationsfolgen Katzen vor.

Einen Rüden jedoch würde ich niemals kastrieren lassen, weil ein Kastrat nun einmal nicht dasselbe ist wie ein 'mannbarer' Rüde. Sagt man das einem Tierarzt, so wird der auch immer nicken und sagen, Kastration sei bei einem Rüden nicht nötig.

Da die Kastration bei einem Rüden nun einmal die Folge hat, die man beim Menschen Persönlichkeitsveränderung nennen würde (ja, ja, ich weiß, etliche sagen, das stimme nicht, aber nicht jeder hält einen Hund als Teddybärersatz), halte ich den Zwang zur Kastration für sittenwidrig, denn der Halter soll zur HInnahme einer objektiv unnötigen Veränderung seines Hundes gezwungen werden, weil es der Orga so gefällt. Von daher würde ich auch einen Prozess um eine Vertragsstrafe riskieren, denn die gibt es für sittenwidrige Klauseln nicht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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