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Verfasst am: 21.05.08, 09:29 Titel: Pferdekauf bei Händler - Ausschluß von Krankheiten möglich ?
Letzte Woche habe ich ein 2-jähriges Fohlen von einem Händler übernommen. Das Fohlen wurde mir gebracht und man meinte im Vorfeld ich solle es dann am besten erst einmal einzeln Stellen da es eine "leichte Erkältung" hätte. Nach dieser Aussage haben sich erste einmal die Nackenhaare bei mir gesträubt und ich ahnte bereits was auf mich zukommen würde. (Ich möchte bitte jetzt keinerlei Diskussion ob es richtig war das Pferd überhaupt zu nehmen nach dieser Aussage des Händlers da ich das Pferd auf jeden Fall genommen hätte). Ich habe dann eine Doppelaussenbox, nach Rücksprache mit meinem TA, komplett weitläufig abgesperrt so dass keinerlei Kontakt zu meinen anderen Pferden möglich ist. Als sie dann vom Hänger stieg wurden meine schlimmsten Befürchtungen bestätigt: Druse. Der Händler meinte immer noch das es nicht schlimm wäre und das es sich lediglich um eine Erkältung handeln würde (grüner Rotz lief dick aus der Nase und die Lympfknoten waren stark angeschwollen.....). Ich solle sie jedoch sicherheitshalber alleine stellen.
Er gab mir dann einen Zettel auf dem Stand das er mir das Pferd verkauft hat, ohne Papiere und unter Auschluß einer Garantie für Infektionskrankheiten wie Druse.
Da ich wußte das ich mit diesem Händler nicht verhandeln kann (ist bekannt für diese "Machenschaften) habe ich das Pferd so übernommen.
Meine Frage ist nun ob ich tatsächlich nicht gegen ihn vorgehen kann bezüglich der Behandlungskosten ? Ich wußte ja worauf ich mich eingelassen habe aber trotz allem würde mich interessieren ob es rechtliche Möglichkeiten in diesem Fall gibt. Kann er als gewerblicher Händler diesen Auschluß tatsächlich im Verkaufsschein angeben und wie steht es das er das Pferd ohne Papiere abgegeben hat. Ist dies zulässig ?
Es ist natürlich dumm ein Tier zu kaufen von dem man bereits beim Kauf weiß daß es krank ist. Und generell würde ich persönlich vor einem Pferdekauf eine tierärztliche Ankaufsuntersuchung machen lassen.
Ich würde den Vertrag durch einen Rechtsanwalt, der sich gut im Güterkaufrecht auskennt, checken lassen. Es besteht die Möglichkeit, die Erkrankung eines Pferdes in den Kaufvertrag aufzunehmen und der Verkäufer kann die Gewährleistung für diese Erkrankung ausschließen. D.h. der Käufer weiß bei Übernahme des Pferdes daß dieses krank ist. Logischerweise kann er diese Erkrankung dann später nicht bemängeln.
Ganz generell kann kein Verkäufer (weder Händler noch Privatperson) pauschal die Haftung für alle möglichen Erkrankungen ausschließen.
Gemäß dem aktuellen Güterkaufrecht muß dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, einen Sachmangel nachzubessern oder die Ware gegen eine gleichwertige Ware umzutauschen. Sprich der Käufer hat den Verkäufer vor einer tierärztlichen Behandlung über die Erkrankung zu informieren. Dieser entscheidet dann was weiter zu tun ist. D.h. er könnte das Pferd auch beim Käufer abholen, bei sich zu Hause gesund pflegen und dem Käufer dann wieder bringen. Oder er bietet den Tausch gegen ein gleichwertiges Jungpferd an. Zudem kann er auch den Rücktritt vom Kaufvertrag anbieten (= Pferd zurück zum Händler, Geld zurück zum Käufer).
Willigt der Käufer in diese Angebote nicht ein, hat es schon Gerichtsverfahren gegeben in denen er dann leer ausgegangen ist.
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