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Verfasst am: 21.05.08, 12:27 Titel: wie darf ein kundendienst tauschen, nachbessern
hallo,
folgender fall : kunde A erwirbt vor einiger zeit eine spielekonsole, welche nach sechs monaten einen defekt aufweist. er wendet sich an den kundendienst des herstellers und die konsole wird zur reparatur eingeschickt. da ( laut hersteller) die konsole nicht reparabel war erhält er ein neues gerät. dieses hält ebenfalls nur ca. sieben monate . es wird erneut eingeschickt und A bekommt jetzt ein gerät zurück bei dem der schaden nicht behoben wurde.
also geht es wieder zum kundendienst mit der (mündlichen) zusage, dass A nun ein "komplett neues " gerät erhät. einige wochen später bekommt A sein " neues " gerät zugeschickt. es weisst jedoch deutliche gebrauchsspuren auf und hat ein herstellungsdatum, welches deutlich vor dem des eingeschickten gerätes liegt.
A beschwert sich beim kundendienst, dieser sagt ihm ,dass das eingeschickte gerät nicht reparabel war und das tauschgerät zwar gebraucht sei, aber dort ( teilweise) neue bauteile benutzt wurden und es auf einwandfreien zustand überprüft worden wäre.
bezgl. der gebrauchsspuren solle A doch bitte fotos senden, da kratzer auch durchaus auf dem transportwege passiert sein können und somit ein fall wären, den man mit dem paketdienst zu regulieren hätte.
A nimmt also das gerät in betrieb und nach ca. 2h gebrauchszeit stellt sich ein neuerlicher defekt ein.
das gerät wird nun wieder zum kundendienst geschickt. mit der zusage, dass A ein "komplett neues gerät" erhält.
die frage ist nun : wie oft muss A diese reparaturen dulden und muss er auch akzeptieren, dass er ein gebrauchtes gerät als austausch erhält.
wann und gegen wen kann er von seinem kauf zurücktreten ? welche belege sind hier erforderlich ?
Da sich der Kaeufer an den Hersteller gewandt hat wird er wohl die Garantie in Anspruch genommen haben. Alle Fragen dazu werden durch die Garantiebedingungen des Herstellers beantwortet.
... aber gibt es hier keine ansprüche, die grundlegend sind ? somit könnte jeder hersteller ja solange bei einer reklamation defekte austauschartikel versenden bis der garantiezeitraum beendet ist.
und ein kunde müsste dies hinnehmen solange es in einer ( abgewandelten) form in der garantiebeschreibung steht ?
hat man nicht nach einer gewissen anzahl an reparaturen das recht darauf sein geld zurückzuerhalten ?
Man muss zwischen Garantie und Gewaehrleistung (Sachmaengelhaftung) unterscheiden.
Bei der (gesetzlich geregelten) Sachmaengelhaftung ist es so, dass diese 2 Jahre gilt, in den ersten 6 Monaten muss der Verkaeufer (Haendler) beweisen dass der Defekt nicht schon bei der Uebergabe vorhanden war (sehr schwierig) danach muss der Kaeufer beweisen dass der Maengel schon bei Uebergabe vorhanden war (auch sehr schwierig).
Bei der Garantie gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Der Hersteller kann als tauschen, reparieren, zuruecknehmen wie er es in seinen Garantiebedingungen festgelegt hat.
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