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Verfasst am: 22.05.08, 10:35 Titel: extrem lautes glockenspiel
ich weiss nicht genau, in welches rechtsforum mein anliegen passt, ich versuche es einfach mal hier.
ich bin vor ein paar monaten in eine wohnung in der fußgängerzone meiner stadt eingezogen. direkt gegenüber am haus ist ein glockenspiel angebracht, das extrem laut ist. es klingelt jede viertel stunde, um 12, 15 und 18 h gibt es zusätzlich eine melodie. es beginnt um 9 h, macht pause von 12-15 h und endet um 19 h. sonntags ist es aus, an feiertagen aber nicht.
wir fühlen uns durch das glockenspiel sehr belästigt, wir können uns gegenseitig nicht verstehen, wenn es klingelt, geschweige denn telefonieren oder auch den fernseher verstehen.
uns wäre schon geholfen, wenn es nur einmal die stunde klingelt.
wie ist die rechtslage?
ja, natürlich bin ich freiwillig eingezogen. aber die ausmaße des glockenspiels waren mir da nicht klar. wir waren ja nur kurz in der wohnung zur besichtigung und außerdem in der mittagszeit, wo das glockenspiel aus ist.
es gibt das glockenspiel denke ich schon lange, ja.
das problem ist, dass es hier sehr wenige anwohner gibt, es ist mehr eine geschäftsstraße, deshalb würden wir nicht viele unterschriften zusammenbekommen. ich habe mich gefragt, ob eine beschwerde bei der stadt ausreicht, um eine veränderung zu bewirken. aber deswegen wollte ich mich hier vorher informieren, welche chancen ich da habe.
Es ist eine Angelegenheit des Verwaltungsrechts und nicht des Straf- und OWiG Recht.
Zur Ihrer Frage:
Das ist in erster Hinsicht ein Fall des Imisionsschutzrechts. Was aber ich als Problematisch ansehe ist, dass sie nicht in einen reinen Wohngebiet leben. Ich müsste Wissen ob die Fußgängerzone nach dem Bauplan als allgemeines Wohngebiet, oder als Mischgebiet verzeichnet ist. Ein Glockenspiel ist nach VG Minden im Urteil vom 04.05.2006 - 9 K 108/06 in allgemeinen Wohngebieten unzulässig, da sie eine erhebliche Lautstärke erzeugt. Zur Begründung: "vom Glockenspiel gingen anders als beim Kirchenläuten keine sozialadäquate und zumutbare Schalleinwirkungen aus, denn es gehe über das hinaus, was nach der Verkehrsanschauung zum Wohnen gehöre."
In welcher Stadt wohnen sie eigentlich ??
Ich würde Ihnen persönlich Raten sich mit dem Eigentümer des Gebäudes in verbindung zu setzen und mit ihm darüber zu sprechen. Vieleicht gäbe es eine Möglichkeit den Lärm zu verringern. Anonsten würde ich Ihnen Raten zu einen (Fach)Anwalt für Verwaltungsrecht zu gehen und seine profesionelle Meinung sich anzuhören.
MfG _________________ Wenn Sie mit meinen Beitrag zufrieden sind bewerten sie micht
Für Rechtsschreibfehler entschuldige ich mich, aber ich bin Legastenikher.
Für die Richtigkeit der Beiträger übernehme ich keine Haftung.
danke für ihre antwort!
ich wohne in bonn. mitten im zentrum, also kann ich mir vorstellen, dass das hier eher mischgebiet ist.
ich werde ihren rat befolgen und den besitzer des hauses ansprechen.
mfg
Das Glockenspiel ist aber schon "ewig" da und genau aus diesem Grund sind die Mieten dort (für eine Wohnung mitten in der Stadt/Fußgängerzone) sehr preiswert.
Auch sind die Zeiten (9-19 Uhr, am WE ist das Ding aus) sehr human für die Haupteinkaufsstraße, wo vor 22:00 Uhr abends eh nicht mit Ruhe zu rechnen ist.
Notfalls: Fenster zu
das erinnert mich irgendwie an Mitmenschen, die von München auf´s Lechfeld ziehen, und sich dann über den Fluglärm aufregen
("Insider-Witz")
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Ein Glockenspiel ist nach VG Minden im Urteil vom 04.05.2006 - 9 K 108/06 in allgemeinen Wohngebieten unzulässig, da sie eine erhebliche Lautstärke erzeugt. Zur Begründung: "vom Glockenspiel gingen anders als beim Kirchenläuten keine sozialadäquate und zumutbare Schalleinwirkungen aus, denn es gehe über das hinaus, was nach der Verkehrsanschauung zum Wohnen gehöre."
Ich würde mal sagen, das kommt darauf an.
Wer sich in einem Wohngebiet ein Glockenspiel zulegt, dürfte schlechte Karten haben.
Wenn aber in einem Gebiet, das nicht als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, vielleicht seit Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten, ein Glockenspiel besteht, dann dürfte im Zweifel das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt dieses Glockenspieles das Interesse des einzelnen Anwohners überwiegen. _________________ Grüße,
Abrazo
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 23.05.08, 12:22 Titel:
Da ich ziemlich stark glaube, zu wissen, wo sich das Glockenspiel befindet, kann ich Abrazo nur zustimmen.
_________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Ich würde mal sagen, das kommt darauf an. Wer sich in einem Wohngebiet ein Glockenspiel zulegt, dürfte schlechte Karten haben. Wenn aber in einem Gebiet, das nicht als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, vielleicht seit Jahrzehnten, wenn nicht Jahrhunderten, ein Glockenspiel besteht, dann dürfte im Zweifel das Interesse der Allgemeinheit am Erhalt dieses Glockenspieles das Interesse des einzelnen Anwohners überwiegen.
Es kommt immer auf alles an, nur ist ein allgemeines Wohngebiet kein reines Wohngebiet. Das Problem in diesen Sachverhalt ist aber, dass die Fußgängerzone in mitten von Bonn kein Wohngebiet ist sondern wahrscheinlich ein Mischgebiet (Diesbezüglich müsste man bei der Stadt nachfragen). In solchen Gebieten (Mischgebiet) ist der zulässiger Lärm viel höher angesezt, als bei Wohngebieten. Deshalb bezweifle ich auch, dass eine Klage etwas bringen wird.
Auf das allgemeine Interesse käme es hier weniger an. Es gab schon Entscheidungen, wo einer Billigmarktkette die Baugenhemigung entzogen worden ist, obwohl nur 2 oder 3 Nachbarn gegen die Errichtung waren. Es geht hautptsächlich nur darum, ob der Lärmpegel für ein Mischgebiet noch im zulässigen Rahmen ist, oder nicht.
MfG _________________ Wenn Sie mit meinen Beitrag zufrieden sind bewerten sie micht
Für Rechtsschreibfehler entschuldige ich mich, aber ich bin Legastenikher.
Für die Richtigkeit der Beiträger übernehme ich keine Haftung.
Das sind meiner Meinung nach so Dinge, nach denen man sich (also zumindest ich tue dies IMMER) zunächst erkundigt, bevor man in so eine Wohnung einzieht.
Ich glaube, jeder Richter würde die Klage kopfschüttelnd abweisen.
Was ich mich frage, kann es nicht eine arglistige Täuschung des Vermieters sein, die Wohnung zu nicht spielenden Zeiten zu zeigen und nicht darauf hinzuweisen?
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