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Fingerabdrücke im Reisepass
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Gerwin hat folgendes geschrieben::

Und über DRiG §§ 46 (Bund), 71 (Länder) kommen wir da nicht vielleicht auch in BBG §56 rein?


Nein, denn das Gesetz bestimmt etwas anderes.

§ 25 DRiG: Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Dieses Richterprivileg bedeutet das "Vorrecht des Richters, beim Urteil in einer Rechtssache nur für solche Amtspflicht Verletzungen zu haften, die in einer Straftat bestehen { Rechtsbeugung)." --> www.rechtslexikon24.net/d/richterprivileg/richterprivileg.htm

Siehe dazu auch hier --> www.luebeck-kunterbunt.de/seite2/Richterprivileg.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Und um mal wieder auf die Ausgangsdiskussion zurückzukommen: In Personalausweisen sollen die Bürger selbst entscheiden, ob sie die Abdrücke abgeben oder nicht. --> www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,559191,00.html

Das finde ich gut. Wer nichts zu verbergen hat, wird seine Fingerabdrücke angeben und der Rest ist dann gleich verdächtig. Winken Geschockt Sehr böse
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.08.08, 05:13    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Und um mal wieder auf die Ausgangsdiskussion zurückzukommen: In Personalausweisen sollen die Bürger selbst entscheiden, ob sie die Abdrücke abgeben oder nicht. --> www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,559191,00.html

Das finde ich gut. Wer nichts zu verbergen hat, wird seine Fingerabdrücke angeben und der Rest ist dann gleich verdächtig. Winken Geschockt Sehr böse

Die Entscheidungsfreiheit ist sicherlich nur für einen Übergangszeitraum vorgesehen, bis sich die Mehrheit der deutschen Bevölkerung an biometrische Ausweispapiere gewöhnt hat. Und der verbliebene Rest wird hinterher irgendwie schikaniert, weil man mit "nicht vollwertigen" Ausweispapieren vieles nicht mehr machen können wird.

Alternative:
Geburtsurkunde gut aufheben. Personalausweis und Reisepass ab in den Aktenvernichter. Beim Einwohnermeldeamt nach unbekannt abmelden und nirgendwo wieder anmelden. Mich würde interessieren, was passieren würde, wenn das eine kritische Masse an Bürgern tatsächlich so machen würde? Hunderttausende oder gar Millionen von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Bürger unbekannten Aufenthalts?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.08.08, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Thema Sicherheitsgewinn:

Der britische E-Pass ist bereits geknackt ...
http://tinyurl.com/5ey26u
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, man darf sich nur nicht von den Tatsachen verwirren lassen.... die sind viel sicherer weils der Schaeuble sagt und der die grosse Ahnung davon hat..
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Trotzdem sind diese Pässe um ein Vielfaches sicherer, als die Alten. Da beißt die Maus keinen Faden ab!

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Selbst die Bundesregierung hat mittlerweile zugegeben, daß ein Sicherheitsgewinn durch die Einführung biometrischer Pässe nicht messbar ist. Die bisherigen Ausweispapiere waren bereits derart sicher, daß Totalfälschungen so gut wie nicht vorgekommen sind.

Dafür taucht ein neues Problem auf: Der Chip im e-Pass ist geknackt und kann von unauthorisierten Personen ganz einfach geklont werden. Wenn man davon ausgeht, daß bei biometrischen Pässen nur noch der RFID-Chip ausgelesen wird und beim Rest des Dokuments nicht mehr so genau hingeschaut wird (z. B. beim automatisierten Selbst-Einchecken am Flughafen), dann ist ein Identitätsdiebstahl oder eine Identitätsfälschung sogar viel einfacher als bisher.

Und BKA-Chef Zierke hat bewiesen, daß biometrische Ausweispapiere sogar unsicherer sind - er trägt seinen Pass nämlich in einer speziellen Schutzhülle, die das Auslesen des RFID-Chips verhindern soll.
https://shop.foebud.org/product_info.php?pName=rfidpassschutzhuelle-einfache-ausfuehrung-p-130&cName=stoprfid-c-30
(Alternativ kann man den e-Pass auch in handelsübliche Alufolie einwickeln).
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Jaja, man darf sich nur nicht von den Tatsachen verwirren lassen.... die sind viel sicherer weils der Schaeuble sagt und der die grosse Ahnung davon hat..

Und weil der Schily im Aufsichtsrat der privatisierten Bundesdruckerei sitzt ...
http://chaosradio.ccc.de/media/ds/ds087.pdf

Der neue e-Pass kostet 59,00 Euro.
Habe die Gebührenrechnung für meinen letzten Reisepass aus 1998 wiedergefunden: 26,00 D-Mark.
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Warum muss ich ca. 4 mal mehr bezahlen fuer etwas von dem Politiker sagen dass es nicht viel besser ist als das alte, aber meine(!) Sicherheit in grossem Masse gefaehrdet?
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht viel besser? Das sagt die Regierung selber. Siehe Zahlen von nebelhoernchen.
Meine Sicherheit gefaehrdet? Die Regierung sagt mit ich solle ihn doch in Metall verpacken und geht auch noch mit "gutem Beispiel" voran.
Und mit der Gesundheitskarte und dem Perso wirds noch besser, da geb ich nicht nur meine Daten her, neben biometrischen Merkmalen, sondern, wenn ich bloed genug bin, auch noch meine qualifizierte Unterschrift.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Und diesen Chip kann man auslesen, wenn ich meinen Pass "am Mann" habe?
Also in der Jacken- oder Hosentasche?

Ja, der RFID-Chip im neuen e-Pass birgt die folgenden Gefahren:

1. Unbefugte können auf eine Entfernung von ca. 10 Metern (mit handelsüblichen Lesegeräten, bei höherer Sendeleistung sind auch grössere Entfernungen möglich) kontaktlos und unbemerkt alle Passdaten inkl. der Fingerabdrücke und aller weiteren biometrischen Daten auslesen. Mit diesen Daten ist ein Klonen des Chips und somit ein Identitätsdiebstahl möglich. Aber auch das Legen falscher Spuren wäre möglich, zum Beispiel Ihre Fingerabdrücke an einem Tatort oder auf einer Tatwaffe meiner Wahl. Oder das Überwinden von Sicherheitseinrichtungen, die mittels biometrischer Daten gesichert sind, zum Beispiel Fingerabdruckscanner, die Notebooks aktivieren oder Türen öffnen.

2. Bei der Einreise in Drittstaaten können diese mittels des RFID-Chips nicht nur anhand der darauf gespeicherten biometrischen Daten den Inhaber des Passes zweifelsfrei identifizieren, der Drittstaat kann auch alle Daten aus dem RFID-Chip auslesen und abspeichern und für eigene Datenbanken/Zwecke weiter verwenden. Wenn die Daten meines RFID-Chips zum Beispiel von einem Schurkenstaat wie den USA einmal ausgelesen und gespeichert worden sind, habe ich keine Kontrolle mehr darüber, wer diese Daten wie lange wo speichert, mit wem austauscht, weiterverarbeitet, auswertet, da unser Datenschutzrecht nicht anwendbar ist.

3. Anschläge werden effektiver. Ich spare Sprengstoff, wenn meine in einem Mülleimer versteckte Bombe nur dann explodiert, wenn ein potentielles Opfer mit der "richtigen" Staatsangehörigkeit vorbeigeht. Explodierende Mülleimer in türkischen Touristenzentren lassen demnächst zum Beispiel alle dänischen Staatsangehörigen unbehelligt und explodieren nur, wenn sich ein US-Pass nähert.

Diplomatenpässe werden übrigens weiterhin ohne RFID-Chip ausgestellt - "aus Sicherheitsgründen".
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Unterschrift, genau! Unterschreiben mussten wir den Perso ja bislang nicht! Mit den Augen rollen

Eine qualifizierte digitale Unterschrift (Signatur) ersetzt zukünftig Ihre echte Unterschrift im Rechtsverkehr. Bin ich im Besitz Ihrer digitalen Signatur, bzw. kann ich diese klonen (zum Beispiel durch Auslesen und Vervielfältigen eines RFID-Chips) kann ich damit überall für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Beweisen Sie dann erstmal, die Unterschrift wäre gefälscht ...
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Jetzt frage ich mich nur, wo benötige ich eine digitale Unterschrift?
Also außer bei Zertifikaten hab ich noch keine benötigt.

In Zukunft werden PCs entsprechende Kartenlesegeräte haben, so daß über das Internet rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber Dritten abgegeben werden können.

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Aber das beantwortet noch nicht meine Frage: Kann der Chip auch ausgelesen werden, wenn sich der Pass in meiner Tasche befindet?

Ja, solange der RFID-Chip nicht abgeschirmt ist. Dazu müsste entweder die Tasche aus Metall bestehen (Alukoffer o.ä.) oder der Pass in Alufolie eingewickelt werden.
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Aber das beantwortet noch nicht meine Frage: Kann der Chip auch ausgelesen werden, wenn sich der Pass in meiner Tasche befindet?

Ja, solange der RFID-Chip nicht abgeschirmt ist. Dazu müsste entweder die Tasche aus Metall bestehen (Alukoffer o.ä.) oder der Pass in Alufolie eingewickelt werden.


Naja, das wird auf Ihren verlinkten Seiten behauptet, aber ist dies auch tatsächlich der Fall?


siehe auch:
http://www.rfid-journal.de/

und

http://de.wikipedia.org/wiki/RFID

Gr.
ZetPeO
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wer einen gültigen Pass besitzt, ist nicht verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen (§ 1 Personalausweisgesetz)
aber braucht man beim Reisepass nicht u. U. eine Meldebescheinigung, da ja im Reisepass keine Adresse angegeben ist?
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 08.08.08, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wer einen gültigen Pass besitzt, ist nicht verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen (§ 1 Personalausweisgesetz)
aber braucht man beim Reisepass nicht u. U. eine Meldebescheinigung, da ja im Reisepass keine Adresse angegeben ist?


Wieso?
Man muss im Fall der Fälle Angaben zum Wohnort machen. Das geht ja auch mündlich.
Desweiteren gibt es keine Pflicht zum Mitführen des Ausweises! Nur zum Besitz.
ich habe auch garnichs gegteiliges behauptet, ich habe geschrieben, dass man u. U. eine schriftliche Meldebescheinigung benötigt, beispielsweise verlangen dies Schulen für die Aufnahme, weil im Reisepass keine Adresse vermerkt ist.
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