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Verfasst am: 22.05.08, 07:18 Titel: Fingerabdrücke im Reisepass
Mit Erschrecken habe ich festgestellt, dass mein Reisepass in diesem Jahr abläuft. Da ich keine Lust habe, mich zum Zwecke der Beantragung eines neuen Reisepasses im Einwohnermeldeamt erkennungsdienstlich behandeln zu lassen, würden mich die Erfolgsaussichten interessieren, wenn man versucht sich gerichtlich dagegen zu wehren.
Mir sind dazu bisher leider erst zwei anhängige Verfahren bekannt
Sind zudem Probleme zu erwarten, wenn man während einer anhängigen Klage gegen die Stadt bzw. die Bundesrepublik Deutschland zwischenzeitlich nicht (mehr) über gültige Personalpapiere verfügt?
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.05.08, 09:42 Titel:
Ist der Personalausweis nicht weiterhin ohne ED Behandlung zu haben und für den Bereich der Bundesrepublik und Ihrer näheren Staaten reicht der doch als Papier _________________ ausgezeichnet
Ist der Personalausweis nicht weiterhin ohne ED Behandlung zu haben und für den Bereich der Bundesrepublik und Ihrer näheren Staaten reicht der doch als Papier
Wer einen gültigen Pass besitzt, ist nicht verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen (§ 1 Personalausweisgesetz). Weiterhin kann man sein Recht auf Reisefreiheit nur mit einem Pass weltweit ausüben. Warum sollte man also freiwillig beide Dokumente beantragen (und auch dafür Gebühren bezahlen)?
Zudem wurden Personalausweise (national ID cards) bisher ausschliesslich von totalitären Regimen eingeführt und werden gemeinhin als nicht vereinbar mit freiheitlichen demokratischen Gesellschaften angesehen (Deutschland: Einführung der polizeilichen Kennkarte 1938, bei Juden und Zigeunern einschliesslich zwei Fingerabdrücken). Ab 1939 wurden dann die Reisepässe von Juden eingezogen.
Ab 2009 soll der deutsche Personalausweis übrigens auch wieder zwei Fingerabdrücke seines Besitzers enthalten.
Zudem wurden Personalausweise (national ID cards) bisher ausschliesslich von totalitären Regimen eingeführt und werden gemeinhin als nicht vereinbar mit freiheitlichen demokratischen Gesellschaften angesehen
Zudem wurden Personalausweise (national ID cards) bisher ausschliesslich von totalitären Regimen eingeführt und werden gemeinhin als nicht vereinbar mit freiheitlichen demokratischen Gesellschaften angesehen
Ansonsten habe ich jetzt nicht vor, einen (OT-)Aufsatz über Personalausweise zu schreiben, deshalb nur eine knappe Zusammenfassung:
1. Die überwiegende Mehrheit aller Staaten, in denen Wahlen als solche bezeichnet werden dürfen, verfügen nicht über Personalausweise / National ID Cards und in vielen Fällen noch nicht einmal über eine Meldepflicht für ihre Bürger. Dazu zählen zum Beispiel die U.S.A., Kanada, Australien, Neuseeland, Gross Britannien und einige weitere EU-Staaten.
2. In den Staaten, in denen Wahlen als solche bezeichnet werden dürfen, und die heute über Personalausweise verfügen, sollte man sich mal anschauen, wer diese wann und zu welchem Zweck eingeführt hat.
Beispiel Deutschland: Einführung der polizeilichen Kennkarte durch Herrn Himmler 1938, Übernahme des Registers/der Ausweise nach dem 2. Weltkrieg in der DDR und in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland aufgrund von Vorgaben der alliierten Besatzungsmächte. Später (nach 1990) irgendwie aus Versehen wieder vergessen, Personalausweise und Meldepflichten wieder abzuschaffen?
Beispiel Spanien: Einführung von Personalausweisen durch das Franko-Regime.
Beispiel Südafrika: Einführung von Personalausweisen durch das Arpartheid-Regime.
3. Staaten, in denen es Wahlen gibt, die als solche bezeichnet werden dürfen, die aktuell wieder (teilweise erfolglos) versucht haben, Personalausweise einzuführen:
U.S.A. (riesige Proteste)
Gross Brittanien (riesige Proteste verbunden mit dem Hinweis, dass es sowas zuletzt während des 2. Weltkrieges gab)
Niederlande (leider erfolglose Proteste verbunden mit dem Hinweis, dass es sowas zuletzt während der deutschen Besatzung im 2. Weltkrieg gab)
Darf ich daraus folgern: Personalausweis = totalitärer Staat?
Ja, in der absolut überwiegenden Mehrheit der Fälle ist das so.
Was sind die Gründe für Personalausweise und Meldepflichten?
1. Überwachung der Bevölkerung = "Polizeistaat"
2. Registrierung und Überwachung der wehrfähigen männlichen Bevölkerung in Kriegszeiten (Beispiel Churchill, Gross Brittanien)
3. Rassendiskriminierung (Beispiel Drittes Reich = Nicht-Arier, Beispiel Südafrika = Nicht-Buren)
4. Vorgaben von Besatzungsmächten (Beispiele BRD, DDR, Österreich, Niederlande) würde ich jetzt mal unter allgemeine Kontrolle der Besatzungsmächte über die Bevölkerung mit zu Punkt 1. zählen wollen
Viel behauptet, wenig bewiesen, zudem sehr verquere Weltvorstellung.
Da es offensichtlich nicht um eine verfassungsrechtliche Bewertung geht, verschiebe ich mal in Richtung Politik.
Viel behauptet, wenig bewiesen, zudem sehr verquere Weltvorstellung.
Vielen Dank für die Blumen.
Wie soll ich offensichtlich fehlende Allgemeinbildung jetzt durch forentaugliche "Beweise" ersetzen?
Wenn keine Bücher im Haushalt vorhanden sind, hilft heutzutage oft auch Google weiter.
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Da es offensichtlich nicht um eine verfassungsrechtliche Bewertung geht, verschiebe ich mal in Richtung Politik.
Leider wird auf meine Ausgangsfrage(n) ja auch in keiner Weise eingegangen!!
Mich würde die Antwort auf nebelhoernchen Frage auch brennend interessieren.
Darüber hinaus, was passiert eigentlich wenn man sich weigert überhaupt eines der beiden Dokumente ausstellen zu lassen?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Was sind die Gründe für Personalausweise und Meldepflichten?
1. Überwachung der Bevölkerung = "Polizeistaat"
2. Registrierung und Überwachung der wehrfähigen männlichen Bevölkerung in Kriegszeiten (Beispiel Churchill, Gross Brittanien)
3. Rassendiskriminierung (Beispiel Drittes Reich = Nicht-Arier, Beispiel Südafrika = Nicht-Buren)
4. Vorgaben von Besatzungsmächten (Beispiele BRD, DDR, Österreich, Niederlande) würde ich jetzt mal unter allgemeine Kontrolle der Besatzungsmächte über die Bevölkerung mit zu Punkt 1. zählen wollen
Keiner der 4 Punkte trifft auf die Bundesrepublik zu, über den ersten lässt sich vielleicht im Ansatz diskutieren.
Meine Allgemeinbildung lässt mich zumindest zu dem Schluss kommen, dass unser m.E. recht liberales BVerfG offenbar keine Probleme bei der Vereinbarkeit von freiheitlich-demokratischer Grundordnung und Ausweispflicht sieht. Wieso dies sich also unvereinbar gegenüberstehen sollte, hätte ich schon gern gewusst.
Zur Ausgangsfrage nur soviel: Da es sich bei Verstößen gegen Passvorschriften wohl in der Regel um Ordnungswidrigkeiten handelt, werden diese auch von der zuständigen Behörde geahndet, dagegen gibt es in unserem Rechtsstaat natürlich Rechtsmittel, das zuständige Gericht hat dann selbstverständlich inzident die zu Grunde liegende Vorschrift auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überpfüfen.
Darüber hinaus, was passiert eigentlich wenn man sich weigert überhaupt eines der beiden Dokumente ausstellen zu lassen?
Ordnungswidrigkeitsverfahren, Probleme beim Reisen, Probleme beim Abschliessen von Verträgen, die eine Identifizierung des Vertragspartners erforderlich machen, zum Beispiel die Eröffnung eines Bankkontos.
Keiner der 4 Punkte trifft auf die Bundesrepublik zu, über den ersten lässt sich vielleicht im Ansatz diskutieren.
Meine Allgemeinbildung lässt mich zumindest zu dem Schluss kommen, dass unser m.E. recht liberales BVerfG offenbar keine Probleme bei der Vereinbarkeit von freiheitlich-demokratischer Grundordnung und Ausweispflicht sieht. Wieso dies sich also unvereinbar gegenüberstehen sollte, hätte ich schon gern gewusst.
Das ist eine weit verbreitete und durch unzählige Einzelfakten unterlegte Meinung, dass Freiheit und Personalausweise/Bevölkerungsregister sich nicht miteinander vereinbaren lassen. Freiheit kann man sich nicht durch ein Mehr an vermeintlicher Sicherheit erkaufen, obwohl das gerne als Totschlagsargument für das Abbügeln von Kritikern der Speicherung biometrischer Daten in Ausweispapieren verwendet wird.
Auch die Meinung, dass Freiheit und Waffenbesitz zusammengehören, ist zum Beispiel weit verbreitet. Übrigens nicht nur in den U.S.A. - in der Schweiz ist man der Ansicht, dass dieses kleine Land in den letzten Jahrhunderten nur deshalb erfolgreich seine Unabhängigkeit bewahren konnte, weil fast jeder Bürger ein Sturmgewehr zu Hause im Kleiderschrank stehen hat. Das hat, bezogen auf die Schweiz, im übrigen nicht zu mehr Tötungsdelikten oder Unfällen mit Waffen geführt, macht aber die Besetzung der Schweiz durch ausländische Armeen so gut wie unmöglich, wenn aus jedem Fenster eine Mündung schaut. Natürlich ist eine Bevölkerung leichter zu kontrollieren, wenn diese keinen Zugang zu Waffen hat, wie zum Beispiel in Deutschland.
Von der eigenen abweichende Meinungen von Menschen, die sich - auch begründet aus den Erfahrungen früherer Zeiten und denen anderer Nationen - in Hinblick auf aktionistisch agierende Innenminister Sorgen machen, kann man natürlich auch einfach als "verquere Weltvorstellung" abbügeln; ich selbst möchte jedoch nicht irgendwann so enden wie meine eigenen Großeltern mit Sprüchen wie "davon haben wir doch gar nichts gewußt" oder "was hätten wir denn schon dagegen tun sollen" ...
Aus Gründen der Kriminalitätsbekämpfung könnte man doch auch mal die Abschaffung des Bargeldes vorschlagen. Und warum geschieht das nicht? Ein Großteil unserer Politiker, u. a. unser CDU-Innenminister Schäuble, der zwischendurch schon mal vergisst, wo sechsstellige Spendenbeträge so abgeblieben sind, befänden sich wahrscheinlich in Haft. Sein SPD-Vorgänger Schily sitzt im übrigen im Aufsichtsrat der privatisierten Bundesdruckerei, die an der Einführung biometrischer Ausweispapiere prächtig verdient ...
Und jetzt muß ich mich erkennungsdienstlich behandeln lassen, nur weil ich einen neuen Reisepaß beantragen möchte? Meinen die denn wirklich, irgendjemand würde diesen Schwachsinn glauben, daß die erfassten Fingerabdrücke nur auf dem verschlüsselten RFID-Chip im Reisepaß abgespeichert werden und ansonsten sofort wieder gelöscht würden!?
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Zur Ausgangsfrage nur soviel: Da es sich bei Verstößen gegen Passvorschriften wohl in der Regel um Ordnungswidrigkeiten handelt, werden diese auch von der zuständigen Behörde geahndet, dagegen gibt es in unserem Rechtsstaat natürlich Rechtsmittel, das zuständige Gericht hat dann selbstverständlich inzident die zu Grunde liegende Vorschrift auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht zu überpfüfen.
Meine Intention ist es nicht, einfach keinen neuen Reisepaß mehr zu beantragen und mir in der Folge ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen fehlender Personalpapiere einzuhandeln. Ich will einen Paß, schon alleine deshalb, um meine grundgesetzlich verbriefte Reisefreiheit in Anspruch nehmen zu können. Allerdings ohne mich dafür erkennungsdienstlich behandeln lassen zu müssen!
Gedachte Herangehensweise: Paßantrag stellen, Abgabe der Fingerabdrücke verweigern, in der Folge wird der Paßantrag abgelehnt. Ich verlange einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid und gehe verwaltungsgerichtlich gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde vor.
Das dauert natürlich ewig und in der Zwischenzeit wäre ich dann wohl ohne gültige Papiere. Darf ich für die Dauer des Prozesses ohne gültige Personalpapiere herumlaufen, ohne ein Ordnungswidrigkeitsverfahren fürchten zu müssen? Kann irgendjemand etwas zu den voraussichtlichen Erfolgsaussichten der im Ausgangspost verlinkten Klage/Verfassungsbeschwerde sagen?
Das Fingerabdrucksproblem ist ein internationales.
Fingerabdrücke - in Zukunft wohl noch mehr Informationen - müssen in Reisepässen fixiert werden, weil diese Pässe sonst für einige Länder, speziell die USA, nicht brauchbar sind.
Ich weiß jetzt nicht, welche Länder bereit wären, bei der Einreise auf Fingerabdrücke im Pass zu verzichten. Wenn kein Land dazu bereit ist, erübrigt sich die Ausstellung eines Passes ohne Fingerabdrücke, weil er dann nicht mehr für seinen eigentlichen Zweck als Reisedokument nutzbar wäre.
Gibt es solche Staaten aber, könnte man natürlich fragen, ob nicht Pässe ohne Fingerabdrücke erstellt werden können, die natürlich dann auch nicht die volle Reisefreiheit bieten, wofür aber nicht die Bundesrepublik Deutschland verantwortlich zu machen wäre, es sei denn - wie in der internationalen Diplomatie üblich - es wird das Prinzip Wurst wider Wurst verfolgt: verlangst Du Fingerabdrücke für meine Staatsbürger, verlange ich Fingerabdrücke für Deine.
Mit dem Personalausweis sieht die Sache natürlich anders aus.
Nebenbei bemerkt: ich habe keinen Pass. Und zwar deswegen, weil mir die Sache mit den Fingerabdrücken auch nicht schmeckt. Meine Tochter, die sich gerade einen ausstellen lassen musste, fand die Sache mit den Fingerabdrücken auch ziemlich "strange". Und beim Personalausweis überlege ich ernsthaft, ob ich den nicht, wenn er nicht mehr verlängerbar ist, einfach als Akt des zivilen Ungehorsams auslaufen lassen soll, ohne einen neuen zu beantragen, falls auch hier erkennungsdienstliche Methoden zur Ausstellung vorausgesetzt werden. _________________ Grüße,
Abrazo
Zuletzt bearbeitet von Abrazo am 22.05.08, 22:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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