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Welcher RA mit welchem Schwerpunkt/Fachanwalt ist für mich .

 
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 08:49    Titel: Welcher RA mit welchem Schwerpunkt/Fachanwalt ist für mich . Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht in welches Forum ich die Frage packen soll.

Ein Polsterer gehöhrt wohl in den Bereich der Raumausstatter. Also Handwerk. Habe ich dann mit dem einen Werkvertrag geschlossen?

Wenn es nun unlösbare Probleme mit dem gibt, Arbeit nicht wie besprochen, Verweigerung des Nachbesserungsverlangens, anwaltschaftliche Einforderung der Rechnungszahlung, sollte man als Privatauftraggeber dann nach einem Anwalt mit Schwerpunkt "Werkvertragsrecht" oder Vertrags- und Kaufrecht oder Frage suchen?

Tschau
Lulu
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne unseren Anwälten hier vorgreifen zu wollen, denke ich, ein Fachanwalt dürfte hier nicht erforderlich sein. Dies gehört wohl zum kleinen 1x1 eines jeden Anwalts. Hier wird wohl eher ein Gutachter zur Beurteilung der Arbeitsleistung erforderlich sein.
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Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Gutachter sehe ich auch so.

Aber es gibt ja auch noch Meinungsverschiedenheiten zu dem mündlichen Auftrag was Ausführung und Umfang der Arbeit angeht. Also was nicht im Bereich des Gutachters liegt.

Tschau
Lulu
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Bei strittigen Fällen ist entscheident, wer die Beweise vorbringen kann, wer den Beweis erbringen muss und wer glaubhafter ist. Ein Prozessrisiko gibt es immer.
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Big Guro hat folgendes geschrieben::
Bei strittigen Fällen ist entscheident, wer die Beweise vorbringen kann, wer den Beweis erbringen muss und wer glaubhafter ist. Ein Prozessrisiko gibt es immer.


Den Beweis erbringen muss er wohl, da er ja Forderungen gegen mich hat?
Beweise erbringen kann ich jede Menge, da ich fast alles was besprochen wurde (Auftrag, Mängelliste) schriftlich bestätigt habe, er den Erhalt auch so bestätigte, meine Frau als Zeuge stets dabei war und als wir merkten wohin es driftete immer noch 2 neutrale Zeugen zusätzlich anwesend waren.
Bei erster Lieferung wurde auch bereits per Video und Zeugen eine Beweissicherung durchgeführt.

Aber gut. das wird jetzt zu speziell. Ich wollte das nur mal anfügen, wegen meiner eigentlichen Anfrage nach dem Anwalt.
Wie gesagt, die Arbeit beurteilt Gutachter. Dsas andere scheint mehr in Vertregs- Kaufrecht zu gehen. Daher tendiere ich zu letzterem.

Aber eine hilfreiche Empfehlung wäre klasse.

Tschau
Lulu
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Für so etwas braucht man nun wirklich keinen Fachanwalt. Oder gehen Sie mit einem Schnupfen ins Krankenhaus? Auf den Arm nehmen

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Für so etwas braucht man nun wirklich keinen Fachanwalt.

Woher soll ich das wissen? Daher Frage ich doch ganz freundlich.
Zitat:

Oder gehen Sie mit einem Schnupfen ins Krankenhaus? Auf den Arm nehmen


Idee Nein aber zum Hals-Nasen-Ohrenarzt und nicht zum Allgemeinmediziner. Auf den Arm nehmen
Also immer zum Schmidt gehen und nicht zum Schmidtchen Auf den Arm nehmen

Daher ist es wohl IMHO doch am besten zu einem Anwalt der sich auf den Bereich Vertrags- Kaufrecht spezialisiert hat zu gehen.

Danke für die Meinungen.

Tschau
Lulu
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Lulu hat folgendes geschrieben::
Idee Nein aber zum Hals-Nasen-Ohrenarzt und nicht zum Allgemeinmediziner. Auf den Arm nehmen


Echt?

Zitat:
Daher ist es wohl IMHO doch am besten zu einem Anwalt der sich auf den Bereich Vertrags- Kaufrecht spezialisiert hat zu gehen.


Der wird sich vermutlich auch doll "freuen"...

Nein ernsthaft, meinst du es ist wirklich sooo kompliziert, dass es unbedingt ein Fachanwalt sein muss?
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Maike_08 hat folgendes geschrieben::

Nein ernsthaft, meinst du es ist wirklich sooo kompliziert, dass es unbedingt ein Fachanwalt sein muss?


Wenn es doch Fachanwälte gibt, warum soll man sich deren nicht bedienen? Ich meine es kann doch ehr zum Vorteil als zum Nachteil sein. Und wer möchte keinen möglichen Vorteil?

Da Metzing so lapidar mal damit angefangen hat: Ich würde mich sogar lieber von einem Professor als von einem Assistensarzt (beides Ärzte) operieren lassen. Aber das kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Aber nun ist gut mit den Vergleichen. Winken

Ich bat ja nur um eine einfache Hilfe, welcher Fachanwalt dafür wohl der kompetenteste/geeignetesten, oder wie man es auch nennen will, wäre. Ich wusste ja nicht, dass ich damit so eine Lawine lostrete.

Tschau
Lulu
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

Lulu hat folgendes geschrieben::

Wenn es doch Fachanwälte gibt, warum soll man sich deren nicht bedienen?
Und wenn es für diesen Bereicht keine Fachanwälte gibt?


Fachanwälte gibt es in den Bereichen:
Arbeitsrecht
Bank- und Kapitalmarktrecht
Bau- und Architektenrecht
Erbrecht
Familienrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Handels- und Gesellschaftsrecht
Informationstechnologierecht
Insolvenzrecht
Medizinrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sozialrecht
Steuerrecht
Strafrecht
Transport- und Speditionsrecht
Urheber- und Medienrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Verwaltungsrecht

Manche Anwälte habe sich auch auf einen oder mehrere Schwerpunkte wie Vertragsrecht spezialisisiert ohne dafür die Bezeichnung "Fachanwalt" zu tragen (s. o.)

Ein FA ist aber nicht zwangsläufig besser als eine Allgemeinanwalt. Es spielen auch andere Faktoren wie Enthusiasmus und Menschlichkeit eine Rolle.

Lass mich raten, der FA sollte auch einen Dr.Titel haben. Stimmts?
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Lulu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

@ Pünktchen

Der Titel ist mir geich. Die Fachkompetenz ist eigentlich das was ich suche. Aber die Idee mit dem Dr. ist gut. Sehr glücklich

@ ALL
Nun, es ist wohl unmöglich im Vorfeld zu wissen, heruaszufinden, welcher Anwalt für seine eigenen aktuellen Belange am Besten ist.

Bringt so eine Kollegen-Kanzlei etwas oder arbeitet dort auch jeder nur für sich? Manchmal wissen ja 3 Anwälte vieleicht mehr als einer? Winken

Tschau
Lulu
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Maike_08
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2006
Beiträge: 71
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Lulu hat folgendes geschrieben::


@ ALL
Nun, es ist wohl unmöglich im Vorfeld zu wissen, heruaszufinden, welcher Anwalt für seine eigenen aktuellen Belange am Besten ist.

Bringt so eine Kollegen-Kanzlei etwas oder arbeitet dort auch jeder nur für sich? Manchmal wissen ja 3 Anwälte vieleicht mehr als einer? Winken

Tschau
Lulu


Also ich kenne es von der Kanzlei, in der mein Anwalt des Vertrauens bis vor kurzem war, so:
Diese Kanzlei arbeitet in Bürogemeinschaft, soll heißen, ein RA hat die Kanzlei gegründet, zwei andere haben sich eingemietet. Sprich sie zahlen dafür, dass sie dort ein eingerichtetes Büro haben und die Anwaltsgehilfen/Bürokräfte "benutzen" dürfen, sind aber für sich selbstständig.
Das bedeutet, das Mandatsverhältnis besteht nur zwischen mir und dem von mir gewünschten RA.
Allerdings war der Vorteil, dass als sich bei mir neue Dinge entwickelt hatten und mein RA gerade in Urlaub war, ich einen der anderen um Hilfe bitten konnte und dieser dann die Akte gleich zu Händen hatte.
Ansonsten kümmerte mein RA sich auch ausschliesslich alleine um meine Angelegenheit.

Bloß weil also eine Kanzleigemeinschaft besteht, bedeutet es also nicht, dass sich alle drum kümmern können/dürfen/wollen. Wäre u.U auch oft schwierig, viele Köche verderben eben auch mal den Brei.
Meist finden sich ja auch Anwälte aus verschiedenen Gebieten zusammen um eine größere Angebotsvielfalt zu haben, so dass die Arbeitsgebiete meist sehr unterschiedlich sind.
Es gibt aber auch Kanzleien, wo RA´s angestellt sind. Das müsstest du halt erfragen.

Ich weiß auch gar nicht, ob man ein Mandat an mehrere RA´s abgeben kann, das wissen hier andere bestimmt besser.

Und dennoch denke ich, machst du dir für eine anscheinend recht einfache Sache für einen Anwalt, doch ein bißchen zu viele Gedanken.

Gruß
Maike
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