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Verfasst am: 25.05.08, 16:23 Titel: Vertrag mit einem Fitness Studio
Hi @all,
habe vor kurzem einen Bericht im TV gesehen. Dort wurde gesagt, dass Fitness Studio Verträge, die eine Laufzeit von über einem Jahr haben, sittenwidrig sind und daher mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden können.
Dazu soll es seitens des BGH ein Urteil gegeben haben.
Kann das jemand bestätigen bzw. kennt dieses Urteil?
"Vertragslaufzeiten bis zu einem Jahr sind unproblematisch
Die meisten Fitnesscenter-Verträge werden zunächst für eine bestimmte Grundlaufzeit abgeschlossen. Eine Vertragsdauer von bis zu sechs Monaten ist dabei nicht zu beanstanden. Der BGH tendiert allerdings dazu, auch wesentlich längere Laufzeiten zu tolerieren (Urteil v. 04.12.1996, Az: XII ZR 193/95). Zumindest Verträge mit einer Laufzeit von zwölf Monaten dürften deshalb noch akzeptabel sein. Bei Laufzeiten zwischen zwölf und 24 Monaten ist unklar, wie sich der BGH zukünftig entscheiden wird. Ist die Grundlaufzeit noch länger, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Tipp: Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung sollten angesichts des hohen finanziellen Risikos besser keinen Klausel-Prozess anstreben. "
Da hat dieser Bericht aber ziemlich geschummelt
Dort wurde explizit davon gesprochen, dass ein solcher Vertrag (in dem Fall 2 Jahre) sittenwidrig sei und man auf jeden Fall kündigen kann (und auch ohne Probleme recht bekommen würde)... Dachte ich mir doch, dass so etwas nicht so einfach ist.
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