Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.05.08, 18:04 Titel: Wan habe Nutzer der DB das recht auf Entschädigung
Hall alle Miteinander
Ich bin Azubi und muss jeden Tag 140 km mit dem Bus, dem Zug und der S-Bahn fahren.
Heute habe ich für die Strecke mit der S-Bahn die normalerweise 15 min dauert 56 min gebraucht und habe daher 2 Anschlußzüge bzw. sogar 4 Anschlußbuse verpasst.
Als Jahrekartenbesitzer der Deutschen Bahn der im Jahr knapp 2400 €bezahlen muss möchte ich nun eure Erfahrungen bezüglich einer Entschädigung kennenlernen. Aber auch was ich nach dem Gesetz für Rechte gegenüber der DB habe.
schon einmal im voraus vielen Dank!
entschuldigung wen es so einen Thread schon sehr oft gibt haben aber keinen passenden gefunden
ich fahre zwar nicht jeden tag 140 km mit dem zug und bus etc., aber mir passiert es sehr oft, dass Züge und S-Bahnen zu spät kommen, ausfallen oder auf halber Strecke mal ne halbe stunde stehen bleiben, weil es "technische probleme" gibt...
ich fürchte, da kriegt man keine "entschädigung" für
Rechtliche Ansprüche auf Erstattung des Fahrpreises bei Zugverspätungen gibt es nicht. Du bekommst ja auch nicht ein Teil Deiner Kfz-Steuer zurück, wenn Du im Stau stehst
Allerdings hat die Bahn eine freiwillige Kulanzregelung eingeführt, diese betrifft jedoch nur Fernzüge und Verspätungen von über 60 Minuten. So wie sich das bei Dir anhört, fährst Du aber nur mit Nahverkehrszügen.
Einige Bundesländer haben jedoch auch eine Rückerstattung für den Nahverkehr eingeführt, dazu müsste man wissen, welche Strecke Du konkret fährst. Allerdings gibt es kein Bundesland, dass unter +60 irgendwas erstattet.
Wie im Flugverkehr soll es demnächst auch EU-Recht in Form einer Richtlinie geben, die dann Ersatz bei Verspätungen verspricht.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1212047/Bei_Zugverspaetung_Geld_zurueck.html
Wie weit die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bisher vorangeschritten ist kann ich aber nicht beurteilen
erstmals danke für die hilfe!
also ich wohne in heiningen das ist bei göppingen (zwischen Stuttgart und Ulm).
um genau zu sein fahre ich mit Bus, Zug (nur Fernverkehr) und S-Bahn da ich in Stuttgart Weilimdorf arbeite.
Das Problem ist meistens, das ein Zug, also fernverkehr meistens nur 5 min Verspätung hat ich aber daher trotzdem mindestens eine halbe stunde später daheim ankomme wie wen dieser pünktlich wäre.
Ich persöhnlich will gar nicht wissen wieviele Stunden ich wegen der Deutschen Bahn verschwendet habe, den ich fahre schon seit 4 Jahren mit Zug und Bus
Meiner meinung nach sollte die Deutsche Bahn immer dan zahlen müssen, wen man einen Anschlußbus oder -zug verpasst hat. Weil meisten der nächste erst wieder in einer halben stunde oder stunde fährt. Dies gilt vorallem dan wen die deutsche bahn einen zug warten lässt weil ein anderer zug verspätung hat (passiert mir fast jede woche)!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.