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Sport LK - Verletzung - Bewertung ?

 
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Jeyjey
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 21:59    Titel: Sport LK - Verletzung - Bewertung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A besucht ein Gymnasium in Hessen (12. Klasse).
Er hat als einer seiner Leistungskurse Sport gewählt
Jetzt gegen Ende des Schuljahres 12 hat sich A einen Kreuzbandriss zugezogen, den er nachweislich mit Attest etc. beweisen kann.
(Kreuzbandriss geschah sogar während des besagten Sportunterrichts)
A will sich nach dem Abitur (dh. in 1 Jahr) operieren lassen.

Die Sport Lk Note jedes Halbjahres setzt sich zusammen aus 50% Theorie und 50% Praxis.
Person A aufzuzwingen, er müsse sich operieren, kann wohl nicht zulässig sein.
Auch ist ein eventueller Kurswechsel nicht möglich.

Wie sieht es nun aus hinsichtlich der Benotungen bzw. Bewertungen in den praktischen teilen (z.B. Schwimmen, Hürdenlauf, auerlauf, Ballsportart etc.) ?
Ist es so vorgesehen, dass man Person A nun aufgrund seiner Verletzung entsprechend benotet ?
Mal formal gesagt; Note für Handball = 10p, aufgrund der Verletzung = 11p ?
Oder MUSS Person A benotet werden wie alle anderen (ohne Verletzung!), da er ja selber eine Op vorerst verweigert und dementsprechend nicht die vom Lehrer gebotene Chance, die praktischen Teile durch Präsentationen, Referaten, Hauarbeiten etc. zu ersetzen, wahrnimmt, weil Person A in der Praxis besser ist (trotz Kreuzbandriss!) als in der Theorie.
Es liegt wohl auf der Hand, dass ein Sportler ohne Kreuzbandriss bessere Leistungen erzielen kann als jemand, der einen hat.

Außerdem: ist es überhaupt erlaubt, dass A die praktischen Teile trotz Kreuzbandrisses durchführen will, bzw. könnte da nicht evtl. der EInwand vom Lehrer/Schule kommen, dass die Schule dafür Verantwortung trägt und dass sich A evtl. durch weitere praktische Übungen sein Knie ruinieren könnte und es deshalb nicht erlaubt sei, dass ein Sportler mit Kreuzbandriss weiterhin Sport betreibt in der Schule.
Aber es gibt natürlich auch Kreuzbandrisse, die nicht operativ behandelt werden...was müsste man dann da machen?
Mal abgesehen von meiner Anfangsfrage mit der besseren Bewertung, kann man Person A verbieten, weiterhin praktische Teile duchzuführen, weil er die o.g. Verletzung hat ?
Wäre es dann nicht für A sachlich betrachtet vorteilhafter zu meinen, es sei doch kein Kreuzbandriss, sondern etwas "harmloseres", damit er doch weiterhin die praktischen Teile durchführen kann, die ihm eventuell bei einer Bestätigung eines Kreuzbandrisses verwehrt bleiben könnten ?

mfg
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 22:31    Titel: Re: Sport LK - Verletzung - Bewertung ? Antworten mit Zitat

Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Person A besucht ein Gymnasium in Hessen (12. Klasse).
Er hat als einer seiner Leistungskurse Sport gewählt
Jetzt gegen Ende des Schuljahres 12 hat sich A einen Kreuzbandriss zugezogen, den er nachweislich mit Attest etc. beweisen kann.
(Kreuzbandriss geschah sogar während des besagten Sportunterrichts)
A will sich nach dem Abitur (dh. in 1 Jahr) operieren lassen.

Die Sport Lk Note jedes Halbjahres setzt sich zusammen aus 50% Theorie und 50% Praxis.
Person A aufzuzwingen, er müsse sich operieren, kann wohl nicht zulässig sein.
Auch ist ein eventueller Kurswechsel nicht möglich.

Wie sieht es nun aus hinsichtlich der Benotungen bzw. Bewertungen in den praktischen teilen (z.B. Schwimmen, Hürdenlauf, auerlauf, Ballsportart etc.) ?
Ist es so vorgesehen, dass man Person A nun aufgrund seiner Verletzung entsprechend benotet ?
Mal formal gesagt; Note für Handball = 10p, aufgrund der Verletzung = 11p ?
Oder MUSS Person A benotet werden wie alle anderen (ohne Verletzung!), da er ja selber eine Op vorerst verweigert und dementsprechend nicht die vom Lehrer gebotene Chance, die praktischen Teile durch Präsentationen, Referaten, Hauarbeiten etc. zu ersetzen, wahrnimmt, weil Person A in der Praxis besser ist (trotz Kreuzbandriss!) als in der Theorie.
Es liegt wohl auf der Hand, dass ein Sportler ohne Kreuzbandriss bessere Leistungen erzielen kann als jemand, der einen hat.

mfg
Zuständige Rechtsnorm ist die "Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG)"
Die Prüfungsordnung sieht keinen "Nachteilsausgleich" aufgrund von Verletzungen vor. Von Interesse sind wohl folgende Ausschnitte Hervorhebungen von mir):
Zitat:
§ 14 [...]
(5) In der Einführungsphase sind in jedem Schulhalbjahr folgende Klausuren anzufertigen:
1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und in Mathematik je zwei,
2. in den übrigen Fächern je eine.
Im Fach Sport ist eine besondere Fachprüfung durchzuführen, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsteile enthält; fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz fließen mit mindestens 25 Prozent in die Prüfungsnote ein.

(6) In der Qualifikationsphase sind in jedem Schulhalbjahr folgende Klausuren anzufertigen:
0. in jedem Leistungskurs zwei. Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kann eine Klausur, nicht jedoch eine nach Abs. 10 und 12, in jedem Fach nach Entscheidung der Lehrkraft durch eine umfassende Hausarbeit ersetzt werden, deren Themenstellung für jede Schülerin und jeden Schüler in der Regel am Anfang eines Schulhalbjahres festgelegt wird und deren Ergebnisse im Unterricht besprochen werden können,
1. in jedem Grundkurs eine und ein weiterer Leistungsnachweis, der aus einer Klausur oder einem besonderen Leistungsnachweis der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers nach ausführlicher Vorbereitung bestehen kann,
Im Leistungskurs Sport zwei besondere Fachprüfungen, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsteile enthalten, die im Verhältnis 1 : 1 gewichtet werden. Die sporttheoretischen Anteile sind in Form einer Klausur zu erbringen. Im Grundkurs Sport ist eine besondere Fachprüfung anzufertigen. Fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz fließen mit mindestens 25 Prozent in die Prüfungsnote ein.

(7) In den Kursen des Prüfungshalbjahres ist in jedem Grund- und Leistungskurs ein schriftlicher Leistungsnachweis (Klausur), im Sport eine besondere Fachprüfung, die sportpraktische aber auch sporttheoretische Prüfungsteile enthält, zu erbringen. [...]

(9) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen einen schriftlichen Leistungsnachweis oder die besondere Fachprüfung im Sport, entscheidet die Kursleiterin oder der Kursleiter, ob der versäumte schriftliche oder sportpraktische Leistungsnachweis nachzuholen ist. Leistungsnachweise, welche die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten beurteilt.

Es besteht also nach Absatz (9) die Möglichkeit, dass der Lehrer einzelne Prüfungsteile als "nicht erbringbar" entfallen lässt. Außerdem können im Abitur praktische Prüfungen durch theoretische ersetzt werden (§ 22 - Link).
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Jeyjey
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Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Erstnal danke für die schnelle Antwort.
Ok, ein Nachteilsausgleich ist also nicht vorgesehen.
Der wäre aber ja auch erst dann von Interesse, wenn A operiert wird...aber wie sieht es damit aus:

Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Außerdem: ist es überhaupt erlaubt, dass A die praktischen Teile trotz Kreuzbandrisses durchführen will, bzw. könnte da nicht evtl. der EInwand vom Lehrer/Schule kommen, dass die Schule dafür Verantwortung trägt und dass sich A evtl. durch weitere praktische Übungen sein Knie ruinieren könnte und es deshalb nicht erlaubt sei, dass ein Sportler mit Kreuzbandriss weiterhin Sport betreibt in der Schule.
Aber es gibt natürlich auch Kreuzbandrisse, die nicht operativ behandelt werden...was müsste man dann da machen?
Mal abgesehen von meiner Anfangsfrage mit der besseren Bewertung, kann man Person A verbieten, weiterhin praktische Teile duchzuführen, weil er die o.g. Verletzung hat ?
Wäre es dann nicht für A sachlich betrachtet vorteilhafter zu meinen, es sei doch kein Kreuzbandriss, sondern etwas "harmloseres", damit er doch weiterhin die praktischen Teile durchführen kann, die ihm eventuell bei einer Bestätigung eines Kreuzbandrisses verwehrt bleiben könnten ?


mfg
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Jeyjey hat folgendes geschrieben::
Außerdem: ist es überhaupt erlaubt, dass A die praktischen Teile trotz Kreuzbandrisses durchführen will,
Das "Wollen" kann ihm keiner Verbieten, nur das "Tun".
Zitat:
bzw. könnte da nicht evtl. der EInwand vom Lehrer/Schule kommen, dass die Schule dafür Verantwortung trägt und dass sich A evtl. durch weitere praktische Übungen sein Knie ruinieren könnte und es deshalb nicht erlaubt sei, dass ein Sportler mit Kreuzbandriss weiterhin Sport betreibt in der Schule.
Lehrer und Schulleiter sind keine Ärzte - auch wenn angehende Sportlehrer sich einiges an medizinischen Kenntnissen aneignen müssen (wenigstens in Bayern - für den Rest der Welt weiß ich's nicht) . Ein Lehrer wird sich hüten, hier eine Diagnose zu stellen. Schreibt der behandelnde Arzt "sporttauglich" oder "sportuntauglich", dann zählt das und fertig. Einen "sportbefreiten" Schüler darf der Lehrer auch nicht am Sportunterricht teilnehmen lassen.
Zitat:
Aber es gibt natürlich auch Kreuzbandrisse, die nicht operativ behandelt werden...was müsste man dann da machen?
Den Orthopäden fragen?
Zitat:
Mal abgesehen von meiner Anfangsfrage mit der besseren Bewertung, kann man Person A verbieten, weiterhin praktische Teile duchzuführen, weil er die o.g. Verletzung hat ?
Ja. Wenn z. B. ein Lehrer einen Schüler mit Trommelfellriss trotz ärztlichem Schwimmverbot in's Becken scheucht und anschließend ist der Schüler gehörgeschädigt, dann hat der betreffende Lehrer ein erhebliches Problem.
Zitat:
Wäre es dann nicht für A sachlich betrachtet vorteilhafter zu meinen, es sei doch kein Kreuzbandriss, sondern etwas "harmloseres", damit er doch weiterhin die praktischen Teile durchführen kann, die ihm eventuell bei einer Bestätigung eines Kreuzbandrisses verwehrt bleiben könnten ?
Medizinische Diagnosen über's Internet sind genauso unzulässig wie Rechtsberatung durch juristische Laien. Nach Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte ihren Arzt oder Apotheker. Im Übrigen gibt es auch ein Leben nach dem Abitur - und ob man für die bessere Durchschnittsnote das Risiko einer ruinierten Gesundheit eingehen will, sollte wohl überlegt sein.
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Jeyjey
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Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Folgendes:

Arzt gibt dem Sportler S grünes Licht, um weiterhin Sport betreiben zu können.
Er habe nur ein angerissenes Kreuzband, eine OP sei nicht notwendig, er solle sein Knie trainieren und Sport (solangs nicht extrem wird) kann folglich seinem Knie nur Gutes bringen.
Hat S jetzt ein Recht darauf, von seinem Lehrer bei praktischen Prüfungen eine Art "Bonus" zu bekommen, bzw. dass er entsprechend seiner "Verletzung" besser bewertet wird, da er ja so nicht 100% seiner Leistung erbringen kann, trotz der Tatsache, dass der Arzt es erlaubt hat, Sport zu betreiben ?

mfg
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ketzerisch zurückgefragt: Kriegen dicke Kinder einen Bonus? Winken
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

Jeyjey hat folgendes geschrieben::

Hat S jetzt ein Recht darauf, von seinem Lehrer bei praktischen Prüfungen eine Art "Bonus" zu bekommen, bzw. dass er entsprechend seiner "Verletzung" besser bewertet wird, da er ja so nicht 100% seiner Leistung erbringen kann, trotz der Tatsache, dass der Arzt es erlaubt hat, Sport zu betreiben ?

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Wozu setz' ich hier die ganzen Gesetzestexte rein, wenn sie doch nicht gelesen werden? Traurig Verrückt Geschockt

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Jeyjey
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Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja gut, bloß keine Aufregung Mit den Augen rollen

mfg
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