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Verfasst am: 16.05.08, 11:59 Titel: Eltern übernehmen die Ausbildungsvergütung für ihre Kinder..
Wir sind Eltern einer 17-jährigen Tochter. Leider hatte sie in den letzten 2 Jahren einen Durchhänger und zumindest in einigen Schulfächern eine "5" - fast aussichtslos, sich damit auf eine Lehrstelle als Hotelfachfrau zu bewerben....
Nun möchten wir als Eltern einen Ausbildungsbetrieb "motivieren" , unsere Tochter zu nehmen - in dem wir die Übernahme der Kosten für Ausbildungsvergütung und Sozialabgaben übernehmen!!
Wer hat das auch schon gemacht und kennt sich aus??? Wie funktioniert das logistisch, ist das rechtlich überhaupt zulässig? Muss ein normaler Ausbildungsvertrag mit Angabe der Vergütung abgeschlossen werden und stellt uns der Betrieb die Vergütung dann in Rechnung oder ist es zulässig, gar keine Vergütung zu vereinbaren???
fast aussichtslos, sich damit auf eine Lehrstelle als Hotelfachfrau zu bewerben....
Heisst im Klartext, ihr habts noch gar nicht probiert oda ?
Da müsste sich doch auch ohne Schmiergeld was finden lassen (wobei ich dieses Vorhaben als recht fragwürdig empfinde )
Schau mal in der AHGZ da gibts einen riesigen Stellenmarkt mit aktuell 708 Ausbildungsstellen !
Möglicherweise kommen auch andere Ausbildungsberufe im Gastgewerbe in Frage.
Die Gastrobranche sucht verzweifelt nach Fachpersonal! Da kommt es auch oft nicht so sehr auf Schulnoten an, sondern mehr auf die persönliche Eignung der Bewerber.
Falls ihr wirklich genug Geld für die Ausbildung eurer Tochter übrig habt, würde ich es vorziehen, der Tochter damit den Besuch einer Hotelfachschule oder Höheren Berufsfachschule zu ermöglichen.
Ein solcher Schulabschuß dient als gutes Sprungbrett in eine gastronomische Tätigkeit und stellt vormals schlechte Schulnoten leicht in den Schatten. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Verfasst am: 16.05.08, 16:30 Titel: ...ist leider nicht so einfach
Unsere Tochter besucht ja bereits eine Berufsfachschule - hat aber wie gesagt einen typischen Durchhänger und mehr Vieren und Fünfen im Zeugnis wie andere Noten!! Hier in der Eifel sind die Lehrstellen so dünn gesäht, dass auf eine freie Lehrstelle als Hotelfachfrau (ihren Traumberuf halt...) etwa 150 Bewerbungen kommen!!! Wir haben auch nicht viel Geld, aber unsere Tochter würde freiwillig auf die Ausbildungsvergütung verzichten und sich mit ihrem bisherigen Taschengeld zufrieden geben, nur um nicht auf der Strasse zu sitzen....
Für uns ist einfach nur wichtig zu wissen, ob das rechtlich überhaupt möglich ist und wie das mit der Versicherung und dem Ausbildungsvertrag usw. aussieht??
Verfasst am: 16.05.08, 17:05 Titel: Re: Eltern übernehmen die Ausbildungsvergütung für ihre Kind
Frechdachsmicha hat folgendes geschrieben::
Muss ein normaler Ausbildungsvertrag mit Angabe der Vergütung abgeschlossen werden und stellt uns der Betrieb die Vergütung dann in Rechnung oder ist es zulässig, gar keine Vergütung zu vereinbaren???
Das ist im BBiG geregelt.
Da steht beispielsweise:
BBiG hat folgendes geschrieben::
§ 10 Vertrag
(1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende), hat mit den
Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen..
und
BBiG hat folgendes geschrieben::
§ 11 Vertragsniederschrift
(1) Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages,
spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages gemäß
Satz 2 schriftlich niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen. In die
Niederschrift sind mindestens aufzunehmen
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,
insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
5. Dauer der Probezeit,
6. Zahlung und Höhe der Vergütung,
7. Dauer des Urlaubs,
8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder
Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind.
und
BBiG hat folgendes geschrieben::
§ 17 Vergütungsanspruch
(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Sie ist
nach dem Lebensalter der Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender
Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt.
Ich meine, das geht auf legalem Wege nicht so, wie Ihr euch das vorstellt _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Bekanntlich gibt es ja keine Probleme - sondern nur Lösungen....oder so ähnlich: und da wir sicher nicht die ersten sind, die auf die Idee kommen, die Ausbildungsvergütung zu sponsoren, um die Kinder endlich unterzukriegen....
Welche Hintertür gibt es? Eine schriftliche Vereinbarung, nachdem wir dem Ausbildungsbetrieb monatlich eine Spende zufällig in gleicher Höhe wie die entstandenen Kosten überweisen??? Irgendwo geht es doch sicher noch sauberer....
Moment mal!!
Wieso Illegal???
Hier wären doch alle froh...
-der Ausbildungsbetrieb macht einen ordentlichen Ausbildungsvertrag und kann die Kosten der Ausbildung von der Steuer absetzen und hat so ganz nebenbei eine billige Kraft
-wir als Eltern machen eine Dauerbuchung eines Zimmers für unsere Tochter im Hotel (welches nicht in Anspruch genommen wird) und zahlen dafür einen Betrag in Höhe der Ausbildungskosten - das Finanzamt freut sich, denn das sind ja Einnahmen...
-unsere Tochter freut sich, denn die bekommt einen Ausbildungsplatz, den sie sonst mit ihrem miserablen Zeugnis nie bekommen hätte....
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