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Hallo. Wenn man als ZuFrüh-Rentner nur rund 250 Euro Netto Euro im Monat zur Verfügung hat, wie ist es dann um die Ratenhöhe bei einer Ordnungswidrigkeit (nicht bewiesene Beleidigung) bestellt. Darf der Sozialstaat eine Rate in Höhe von 100,00 Euro verlangen?
Ich mache mir nämlich sehr große Sorgen um den Gesundheitszustand der deutschen Justiz. Man muß nur überlegen daß einem Betriebsleiter 24.000,00 Euro Bußgeld auferlegt wurden, obwohl dieser für den Tod von 23 Menschen (wahrscheinlich nur Ausländer ...) verantwortlich ist. (Verurteilt wegen fahrläßiger Tötung und Körperverletzung!). Einem Rentner hingegen, der seinen Haushalt und sonstige Lebenhaltungskosten nicht bestreiten kann, wird wegen einer nicht beweisbaren beleidigenden Äußerung (es gibt keine Zeugen für daß was mir unterstellt wird. Aber die Klägerin war vollbusig.) zu 2500 Euro Verurteilt.
24000 ist ein Trinkgeld in Relation zu dem was ein Betriebsleiter "Verdient" und dieser sonst noch an geldwerten Vorteilen einnimmt. Die knallharten deutschen Richter gehen offensichtlich nur auf die los, die kein Geld haben um sich gegen eine solche Unzulänglichkeiten zur Wehr zu setzen.
Ist das therapeutisches Ausweinen unter Zuhilfenahme von Stammtischparolen oder was ist Ihr Anliegen? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 24.05.08, 17:22 Titel:
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Selbstverständlich kann das Thema in einem neuen Thread in sachlicher Art und Weise diskutiert werden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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