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Verfasst am: 02.06.08, 20:30 Titel: unbeaufsichtigter hund verbeißt sich in anderen hund
Hallo,
wenn der eigene kleine hund unangeleint neben dem Kinderwagen sitzt während man sich unterhält dies auf einer öffentlichen Dorfstraße und aus einem Grundstück kommt plötzlich ein großer hund heraus und stürzt sich sofort auf den am Kinderwagen sitzenden hund verbeisst sich sofort ohne vorherige drohgebärden und schüttelt den kleinen hund ab verletzt diesen mehrfach sehr stark und nur durch das eingreifen eines nachbarn welcher den hund an der rute festhielt und wegzog und so dem kleinen hund eine fluchtmöglichkeit bot und nur dadurch das leben des hundes vorerst gerettet wurde (der kleine hund hat mehrfach große biss und durch das schütteln rißverletzungen eine offene bauchwunde mit darmaustritt abriß der hautschichten vom knochen wurde in der tierklinik notoperiert mit evt langfristiger nachbehandlung u folge ops)
wie beurteilt ihr die rechtslage ? dazu noch gesagt der hund lief unbeaufsichtigt aus dem grundstück da das kind die tür offen ließ
vg s
Schick dem Halter die Rechnungen. Bzw. - da ja noch nicht alle da sein werden - melde Deine Schadensersatzansprüche an. Denn selbstverständlich hat er Dir den Schaden - also die tierärztliche Behandlung Deines Hundes - zu zahlen. Zu Deiner Beruhigung: auch dann, wenn diese Kosten den Wert des Hundes erheblich übersteigen; in dem Falle nämlich gilt der Hund nicht als Sache, sondern als lebendiges Tier.
Über den Grund kann man so noch nichts sagen; wichtig wäre zunächst zu wissen, ob die Tiere sich - vielleicht vom Vorbeigehen - kannten und nicht mochten und ob es zwei Rüden oder zwei Hündinnen waren.
Noch einen Tipp vorweg: wenn der Halter des großen Hundes versichert ist, wird seine Versicherung womöglich nur 50 % des Schadens bezahlen wollen; machen die immer mit dem Argument, es waren ja zwei Hunde da, also gegenseitige Gefährdungshaftung. In dem Falle würde ich mich darauf nicht einlassen. Aber in dem Fall kannst Du Dich hier ja noch einmal melden. _________________ Grüße,
Abrazo
Verfasst am: 02.06.08, 22:07 Titel: Re: unbeaufsichtigter hund verbeißt sich in anderen hund
In diesem Fall ist der angreifende Hund der alleinige Verursacher. D.h. sein Halter (oder dessen Versicherung, die er hoffentlich abgeschlossen hat) muß den Schaden am anderen Hund zu 100% tragen. Zeugen für den Vorfall gibt es ja, die aussagen können wie es sich zugetragen hat.
Rechtlich gesehen kommt noch die zuständige Landeshundeverordnung ins Spiel. In vielen Bundesländern ist es so, daß Hunde, die u.a. "zum Reissen und Hetzen anderer Tiere neigen" bzw. sich anderen Hunden gegenüber artuntypisch verhalten (wovon man bei dem Ausmaß der Verletzungen durchaus ausgehen könnte), als "gefährliche Hunde" eingestuft werden und für ihre Haltung entsprechende Auflagen erfüllt werden müssen (z.B. Absolvierung eines Wesenstests, Ablegen eines Sachkundenachweises, evtl. Leinen- und/oder Maulkorbpflicht innerhalb geschlossener Ortschaften etc.). Je nach Mentalität des Hundehalters (War es wirklich ein Versehen oder läuft dieser Hund öfters unbeaufsichtigt herum?) und Wesen des Hundes (Gab es vorher bereits ähnliche Vorfälle?) würde ich eine Meldung an die zuständige Behörde ggf. in Erwägung ziehen.
Meldung würde ich hier auch in Erwägung ziehen, vor allem, da erfahrungsgemäß Hunde, die andere Hunde schwer zurichten, auch schon mal Menschen gegenüber aggressiv werden können.
Allerdings sollte man immer auch die Vorgeschichte mit denken. Etwa wenn zwei Hündinnen sich bestialisch hassen - gibt es - dann kann es Tote geben. Ist aber - wenn die Familie ein Kind hat - auch nicht auszuschließen, dass der Große einem Kleinkind gegenüber besonderen Schutzinstinkt entwickelt hat und dachte, der Kleine würde das Kind gefährden; scheint relativ häufig zu sein, dass kinderfreundliche große Hunde Kleinkinder gegen alles und jeden schützen und verteidigen, manchmal sogar gegen die eigene Herrschaft.
Was übrigens mit dem Ersatz des angerichteten Schadens nichts zu tun hat, nur wird ein vernünftiges Veterinäramt einen Hund dann nicht als gemeingefährlich einstufen. _________________ Grüße,
Abrazo
danke schon mal für die schnellen und hilfreichen Antworten. Es handelt sich um 2 Hündinnen, welche aber außer Sichtkontakt nichts bisher miteinander zu tun hatten. Der Halter hat bevor er sich den großen Hund zugelegt hat einen kleinen Hund, dieser wurde anfangs von dem großen ebenfalls sehr heftig attakiert. Der Halter hat den Schaden seiner Haftpflicht unverzüglich gemeldet diese hat nach mündlicher Deckungszusage 1 Stunde später davon nichts mehr wissen wollen und auf Nachhaken wird sehr unhöflich und sogar aggressiv reagiert, nachdem der Versicherungsnehmer dort ebenfalls nachhakt war die Auskunft die Rechner wären ohne Strom und das ändert sich den ganzen Tag nicht nachfragen zwecklos wie ist hier die Rechtslage da die Klinik das Tier erst nach vollständigen Begleichen der Kosten herausgibt.
Da würde ich mit der Klinik sprechen. Denn die Klinik hat nur einen Vertrag mit Dir, nicht aber mit dem Gegner bzw. dessen Versicherung. Wird sich also nur an Dich halten.
Mit der Versicherung geht das nicht so schnell. Das kann schon zwei, drei Monate dauern, bis die mal zahlen. So lange wird die Klinik nicht warten wollen.
Ich nehme allerdings an, dass Du nicht der erste bist, der in solchen Fällen Schwierigkeiten hat, und dass es deswegen eine Regelung geben könnte. Viele Tierärzte gewähren Ratenzahlung gegen Schuldanerkenntnis.
Auf gut Deutsch: Du wirst die Behandlungskosten zwischenfinanzieren müssen.
Ich würde, wenn Dir dies große Schwierigkeiten bereitet, aber auch mal mit Deiner Bank sprechen. Eventuell gewähren die Dir nämlich gegen Abtretung eines entsprechenden Teils der Entschädigung einen Kredit, dessen Kosten die Versicherung m.E. auch übernehmen sollte.
Allerdings kann der Halter des großen Hundes sich diesbezüglich auch bei seiner Versicherung erkundigen, friedlich, denn unter Druck setzen lassen die sich nicht.
Vielleicht könnte eine vorläufige schriftliche Deckungszusage weiter helfen, die allerdings immer nur einen Prozentsatz betragen dürfte. Allein schon deswegen, weil wünschenswerte, aber nicht notwendige Behandlungen in der Regel nicht so gern übernommen werden, die exakten Kosten also noch gar nicht klar sind.
Wenn Schädiger und Geschädigter nicht im Streit miteinander sind, müsste es eigentlich möglich sein, irgend eine praktikable Übergangsregelung zu finden. _________________ Grüße,
Abrazo
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