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angenommen, A bucht einen Flug bei Gesellschaft AB () und die Flugzeit wird um 20 Minuten nach hinten verschoben (1 Monat vor Reiseantritt). Ist eine Stornierung möglich?
Es handelt sich um keine Pauschalreise, sondern einen einfachen Linienflug.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 26.05.08, 10:34 Titel:
Nein,
es handelt sich um voraussichtliche Flugzeiten.
Diese können Flugzeiten können aus flugbetrieblichen Gründen in angemessenem Umfang einseitig geändert werden. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Hallo,
das Thema ist schon etwas älter, ich habe dazu aber trotzdem eine Frage: was ist denn ein "angemessener Umfang" von Flugzeitenänderungen bei Linienflügen?
Gruß,
CT
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 03.03.09, 23:18 Titel:
Click ! _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Hallo Report,
leider bezieht sich meine Frage auf ein anderes Problem, dass ich nochmal näher erläutere:
A bucht einen Linienflug bei Airline B und bezahlt selbigen sofort. B ändert die Abflugzeiten um mehr als 3 Stunden nach hinten und teilt A dies per E-Mail mit. A hat allerdings genau DIESEN Flug gebucht, um am Ankunftsort einen Termin wahr zu nehmen. Da es sich bei dem Flug außerdem um einen Anschlussflug handelt, verpaßt A aufgrund der Verschiebung des Hin- UND Rückfluges den Anschlussflug auf dem Rückweg.
Kann A stornieren? Der Flug findet erst in mehreren Wochen statt.
B ist eine Airline außerhalb der EU und der Flug findet ebenfalls außerhalb der EU statt.
Gruß,
CT
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 04.03.09, 22:22 Titel:
Hallo,
vermutlich wurden 2 Tickets auf verschiedenen Gesellschaften gebucht - und somit 2 unabhängige Beförderungsverträge eingegangen.
Mann kann höchstens versuchen, bei Gesellschaft B auf einen früheren Flug oder einen früheren Flugtag umzubuchen; ob es ein Recht auf Erstattung wegen drei Stunden Verzögerung gibt, ist im Recht des Heimatlandes der Airline verankert.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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