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Auskunftspflicht

 
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peterO
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 30.01.05, 13:10    Titel: Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Ich hoffe, dass ich meine Frage forumsgerecht formuliere.

Adam ist mit Eva verheiratet. Eva hat eine 26-jährige Tochter Maria.
Maria hat ein Kind Abel und ist mit Lot verheiratet.
Der Vater von Abel (= nicht Lot) zahlt geringen Unterhalt.
Maria hat einen "Midi - Job" ca. 650 EUR.
Lot ist zur Zeit arbeitslos, aber nicht beim AA gemeldet.

Maria stellt bei der Sozialbehörde einen Antrag auf Unterhaltszahlungen für sich und Abel.
Die Behörde schickt an Eva einen Fragebogen in dem das Familieneinkommen erfragt werden soll. Eva - auch Midi-Jobberin - erklärt ihre Einnahmen. Adam macht, da Maria nicht seine Tochter ist, keine Angaben, was die Behörde nicht sehr erfreut und den Fragebogen zurücksendet, mit dem Hinweis, dass Adam bei Nichtangabe seiner Einnahmen "mit Zwangsmaßnahmen" zu rechnen hat. Zusätzlich wird er aufgefordert eine Kopie seines letzten ESt-Bescheides einzureichen oder seine Steuernummer mitzuteilen.

Nun die Frage: wie, warum kann die Behörde Adam zwingen Angaben über seine Einnahmen zu machen.
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Troodon
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 100
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 03.02.05, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Adam sollte die Behörde nach der Rechtsgrundlage für die Aufforderung fragen. Es gilt nämlich der Grundsatz des "Vorrangs des Gesetzes", d.h. keine Behörde darf ohne rechtliche Grundlage eine Forderung an den Bürger stellen; will heißen, wenn die Behörde etwas fordert, dann ist sie nur dazu berechtigt, wenn es eine entsprechende Rechtsgrundlage gibt. In der Regel wird diese auch von den Behörden genannt (Begründungspflicht).

Sollte diese tatsächlich nicht benannt worden sein, so könnte dies bedeuten, dass die Behörde die Rechtsgrundlage schlicht vergessen hat oder aber sie bewusst nicht genannt hat um - möglicherweise - für die Entscheidung unter Umständen gar nicht relevante Daten zu erhalten.

In beiden Fällen würde ich empfehlen, den Sachbearbeiter / Abteilungsleiter - nach Möglichkeit schriftlich - um Benennung der in Betracht kommenden Rechtsgrundlage zu fragen.
_________________
Viele Grüße - Troodon

Wenn "Der Klügere" immer nachgibt, begründet dies die Herrschaft der Dummheit!
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