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war vor kurzem zu einer Gerichtsverhandlung eines Bekannten von
mir und wollte hier den Fall schilder, da für mich einige Fragen aufkommen
und ich bereits zu einigen Gerichtsverhandlungen zugegen war, jedoch
diese mir sehr suspekt vorkam.
Es ging um den strittigen Kauf eines Plasma-Fernsehers im bekannten
Auktionshaus.
Zugetragen hat es sich wie folgt. Wir vermuten, dass ein Dritter,
möglicherweise
sogar ein Familienmitglied meines Bekannten sich Zugang zu seinem PC
verschafft hat und unter seinem Namen den Artikel kaufte. Zugriff hat der
"Täter" natürlich auch zu den Email-Adressen meines Bekannten, da dort
das Passwort das gleiche ist.
Da mein Bekannter nicht täglich am PC ist, hat er eines Tages eine böse
Email eines Verkäufers im Posteingang vorgefunden, in der dieser ihm
rechtliche Konsequenzen androhte, falls der TV nicht bazahlt wird.
Darauf hat mein Bekannter den Verkäufer angeschrieben und dargelegt,
dass er keinen TV gekauft hätte.
Der Verkäufer hat darauf hin erwidert, dass er mit dem Käufer per Email
kommuniziert hat und dieser nach Kauf erst vom Kaufvertrag zurücktreten
wollte und auf seine Ablehnung hin, sich nicht mehr meldete.
Mein Bekannter entschuldigte sich für die Unannehmlichkeit und sagte, dass
in dem Fall nur jemand ohne sein Wissen von seinem Computer aus den besagten
TV gekauft haben muss und auch ohne sein Wissen mit ihm kommuniziert zu
haben
scheint. Zwischen ihm und dem Verkäufer bestehe jedoch kein Kaufvertrag,
sondern
zwischen ihm und dem wahren Käufer.
Der Verkäufer glaubte ihm das nicht und beauftragte einen RA, der auf
Erfüllung
des Kaufvertrages klagte.
Da mein Bekannter an einer schweren Krankheit (vgl. Krebs) leidet, hat er
einen RA beauftragt, der ihn in der Verhandlung dazu vertreten sollte. Ich
bin als
Zuschauer dort hingegangen.
Es ging relativ kurz, der RA und Verkäufer legten ausdrucke der Emails vor,
in den
der vermeintliche Käufer erst um Kaufrücktritt bittet. Dann die Email von
meinem
Bekannten, der darlegt, er habe gar nicht persönlich gesteigert.
Der Richter war sehr erzörnt und sagte, dass er davon ausgege, mein
Bekannter
hätte hier die Unwahrheit gesagt, dass sein Internetauktionshaus [Name geändert]-Konto von einem Dritten
missbraucht
worden wäre. Es spräche die Email mit dem Rücktrittsverlangen dagegen. Er
gehe
deshalb vom versuchten Prozessbetrug meines Bekannten aus.
Falls also der Anwalt meines Bekannten den Anspruch auf Kauf der Gegenpartei
nicht anerkennt, wird er die Sache an die Staatsanwaltschaft weitergeben.
Das alles einfach so, weil jemand einen Ausdruck einer Email vorbeibringt,
ohne
Header einer Email, ohne IP-Adressen.
Der RA meines Bekannten wusste natürlich nicht, was die Wirklichkeit ist und
hat
deshalb der Klage des Verkäufers zugestimmt. Verhandlung zu Ende.
Als ich den RA nach der Verhandlung fragte, warum er der Klage zugestimmt
hat,
meinte er, dass er das für das geringere Übel hielt. Den TV kann sein
Mandant
wieder verkaufen. Duch eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wg.
Prozessbetrug
könnte er viele unnannehmlichkeiten haben, wie beschlagnahme des PC während
der Ermittlungen, sowie auch eine mögliche Verurteilung mit Strafe. Das
wollte
er vermeiden.
Einen Tag später, erreicht meinen Bekannten ein Brief von seinem RA. Dieser
schildert den Prozess und unterstellt meinem Bekannten, dass er ihn über die
Wahren tatsachen belogen hat und er gerade so vor Gericht den Rücktritt vom
Prozessbetrug hinkriegen konnte. Auf Grund des gestörten
Vertrauensverhältnisses
legt er das Mandat damit sofort nieder.
Nun stellen sich mir als Laien folgende Fragen:
* Liegt hier tatsächlich ein Prozessbetrug vor?
In dem Fall müsste ja in 99% der Verhandlungen ein Prozessbetrug vorliegen.
Man
streitet sich vor Gericht nur, wenn man unterschiedlicher Meinung ist.
* Wie kann man als Richter hier auf Grund eines Ausdrucks, der leicht
manipulierbar
ist annehmen, dieser muss vom Beklagten stammen? Keine IP-Adresse, kein
Header,
keine Unterschrift, nichts.
* Was kann man gegen solche Richter unternehmen? Mir fällt da das Wort
"Willkür" ein.
Ehrlich, aber mir wird Angst und Bange, wenn ich bedenke, dass solch ein
Richter
in die Strafrechtsabteilung eines Gerichts wechseln könnte und dann beginnt
Haftbefehle
für U-Haft zu unterzeichnen?
* Kann der RA hier einfach vom Mandat zurücktreten? Macht er sich dadurch
Schadensersatzpflichtig?
* Wer wickelt nun die restlichen Formalitäten meines Bekannten in dem Fall
ab?
* Mein Bekannter hat eine Rechtsschutz. Wer wickelt nun das mit der RSV ab?
* Was sollte mein Bekannter nun tun, um nicht noch mehr Nachteile zu haben?
Besteht die Möglichkeit vor dem Amtsgericht die Sache nochmals aufzuwickeln
mit einem anderen Richter? Der Streitwert reicht für das LG leider nicht
aus.
Bin auf Eure Meinungen und evtl. Hilfestellung in der Sache sehr gespannt.
Als ich den RA nach der Verhandlung fragte, warum er der Klage zugestimmt hat, meinte er, dass er das für das geringere Übel hielt. Den TV kann sein
Mandant
wieder verkaufen. Duch eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung wg.
Prozessbetrug
könnte er viele unnannehmlichkeiten haben, wie beschlagnahme des PC während
der Ermittlungen, sowie auch eine mögliche Verurteilung mit Strafe. Das
wollte
er vermeiden.
Das klingt ja soweit auch vernünftig. Wenn der RA die Einschätzung hat, bei der vorliegenden Beweislage würde der K mit seinen Einreden arge Probleme bekommen, muß er sich um Schadensminimierung bemühen.
freeman303 hat folgendes geschrieben::
Was kann man gegen solche Richter unternehmen? Mir fällt da das Wort "Willkür" ein.
Ohne zu wissen, wie der RA auf das Vorhalten der Email reagiert hat, kann das gar nicht bewertet werden. Hat der RA die Authentizität der Email nicht bestritten, wäre sie als authentisch zu werten, da wohl keine sachlich oder rechtlich zwingenden Argumente dagegen sprechen. ("Das kann gefälscht sein" ist keine substantiierte, lies: qualifizierte Einrede gegen ein Beweisvorbringen.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hallo !
Sehr suspekt die Geschichte !
Wäre mir als Richter auch nicht plausibel, denn wir kommt dieses ominöse Familienmitglied denn an die Logindaten ?
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