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Verfasst am: 26.05.08, 12:55 Titel: Objektivierter Verschuldensmaßstab im Zivilrecht
Folgende Frage hat sich mir heute in der Vorlesung gestellt:
007 begeht als Schulweghelfer eine (objektive) Amtspflichtverletzung, die auf seine mangelhafte Ausbildung bei der Polizei zurückzuführen sei. Bei der Frage, ob 007 fahrlässig handelte, stellt sich für mich die Frage, ob hier wirklich der objektivierte Verschuldensmaßstab (also ein durchschnittlich pflichtbewusster ...) zum Tragen kommt oder dieser nicht zumindest hinsichtlich der mangelhaften Ausbildung bei der Polizei angepasst werden müsste.
Es erscheint mir einfach nicht recht und billig, dass 007 hier trotzdem zivilrechtlich haften müsste und ihm lediglich der Rückgriff auf die Polizei verbleibt.
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