Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Objektivierter Verschuldensmaßstab im Zivilrecht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Objektivierter Verschuldensmaßstab im Zivilrecht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 12:55    Titel: Objektivierter Verschuldensmaßstab im Zivilrecht Antworten mit Zitat

Folgende Frage hat sich mir heute in der Vorlesung gestellt:

007 begeht als Schulweghelfer eine (objektive) Amtspflichtverletzung, die auf seine mangelhafte Ausbildung bei der Polizei zurückzuführen sei. Bei der Frage, ob 007 fahrlässig handelte, stellt sich für mich die Frage, ob hier wirklich der objektivierte Verschuldensmaßstab (also ein durchschnittlich pflichtbewusster ...) zum Tragen kommt oder dieser nicht zumindest hinsichtlich der mangelhaften Ausbildung bei der Polizei angepasst werden müsste.
Es erscheint mir einfach nicht recht und billig, dass 007 hier trotzdem zivilrechtlich haften müsste und ihm lediglich der Rückgriff auf die Polizei verbleibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.