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Ausnutzung geringerer Kenntnisse der deutschen Sprache

 
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joschneemann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 08:32    Titel: Ausnutzung geringerer Kenntnisse der deutschen Sprache Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich nehme mal an, dass es bei meinem Beispiel um Schuldrecht geht. Ich finde hier aber wirklich kein Forum zu diesem großen Thema.

Es geht um die Ausnutzung schlechter Sprachkenntnisse, um einen Verkauf abzuschließen. Man könnte es auch mit dem deutschen Touristen im Ausland vergleichen, der auf irgendwelche Betrügermaschen Einheimischer reinfällt.

Wie ist das zu sehen: Jemand versteht etwas von der deutschen Sprache, kann sie aber sehr schlecht lesen, vor allem mit einem Auftragsformular ist diese Person gänzlich überfordert. Der Verkäufer macht Druck, tätigt andere Aussagen als sie hinterher im Auftragsformular angekreuzt werden (geringere Preise, kürzere Laufzeiten), der Bürger ausländischer Herkunft würde Jahre brauchen, um das alles zu lesen und unterschreibt.

Kennt jemand hierzu verwertbares Material, auch Beispiele, Verfahren, die doch noch gut für den Betrogenen ausgegangen sind und hierzu die Begründungen.

LG
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich finde hier aber wirklich kein Forum zu diesem großen Thema


Das ist eigentlich kein großes Thema, ich verschiebe mal zum Verbraucherrecht, dort scheint es am ehesten zu passen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Es wäre zu überprüfen, ob dem Kunden außnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht.

Zudem käme eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums in Betracht. Vobei hier dem "Verkäufer" eventuell der Vertrauensschaden zu ersetzen wäre.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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