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Verfasst am: 26.05.08, 11:01 Titel: Rücknahme der Verpackung gemäß Verpackungsverordnung
Verkauft jemand über das Internet(z.B. Auktionen) und verschickt die Artikel per Post werden Verpackungen benötigt. Die müssen gemäß Verpackungsverordnung zurück genommen werden. Wie sieht das bei reiner Pappe/Papier aus? Muß der Kunde die Kosten für die Rücksendung selber tragen, darf der Verkäufer dem Kunden eine Stelle nennen wo er die Verpackungen kostenlos entsorgen kann?
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