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wäre eine gleichlautende Klausel in den Buchungsbedingungen eines hier in Deutschland zu buchenden Aufenthaltes in einem kroatischen Mobilheim möglich und durchsetzbar?
Änderungen der Anzahl und der Namen der Teilnehmer, die bei der Buchung in den Buchungsvertrag eingetragen wurden, werden nicht akzeptiert. Die Direktion wird die Gäste, die sich nicht an diese Regeln halten werden, nicht akzeptieren.
Wo wäre der tiefere Sinn in einer solchen Vorschrift, wenn eh 6 Personen pauschal im Preis eingeschlossen sind?
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