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Nach den EU Richtlinien sind doch solche Faelle auf die Distanz basierend zu kompensieren, wenn der Flug in einen EU Staat ging ? Die Fluggesellschaft behaupted sie brauche nur mit "Bumping" (also Platz-verleugnung) zu zahlen, sonst nicht.
Die EU regeln stellen aber klar, dass wenn der Flug storniert wurde ohne Sicherheits oder Wettergruende, die Flugline zahlen muss.
An wen wende ich mich, es handelt sich um ungefaehr 600 Euro ?
Dies war nicht ein Fall wo die Amerik. Behoerde FAA Fluege "gegrounded" hat, wie in den neulichen USA Faellen.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 22.05.08, 10:40 Titel:
Das Luftfahrtbundesamt ist die erste Anlaufstelle, hier gibt es alle notwendigen Infos. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 23.05.08, 17:57 Titel: Vielen Dank - aber wie geht das "enforcement" ?
Die LBA webseite detailliert die Konditionen genau, man kann Beschwerde einlegen, aber die sagen dann, das man im "Deutschen Recht" gegen die Luftfahrbehoerde vorgehen muss. Gibt es in DE sowas wie einen US "small claims" Gerichtshof fuer Summen so klein wie 600 Euro ?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 26.05.08, 10:35 Titel:
Ja,
bis 5.000 Euro Streitwert sind die Amtsgerichte zuständig. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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