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Verfasst am: 15.05.08, 10:34 Titel: Sendung bezahlt aber nicht ausgestrahlt, was tun?
Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Bereich.
Wir haben 2004 mit einer Firma einen 20-Sekunden TV-Spot erstellt, der zu einer bestimmten Zeit ausgestrahlt werden sollte. Dies wurde aber nicht gemacht und er wurde auch zu keiner anderen Zeit ausgestrahlt, bzw wenn, so wurden wir darüber nicht informiert.
Wir konnten keinen Kontakt mehr zu dieser Firma herstellen, haben unser Geld nicht zurückerhalten und auch die Rohdaten (CD des Films, etc), welche uns zugesagt wurden, nicht erhalten.
Nun meine Frage: verjähren unsere Ansprüche an diese Firma?
Wie kann man rechtlich nach dieser doch recht langen Zeit vorgehen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.05.08, 11:49 Titel:
Ansprüche aus 2004 sind typischerweise am 31.12.2007 verjährt.
Solange die Verjährung also nicht durch Rechtsverfolgung gehemmt wurde... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ansprüche aus 2004 sind typischerweise am 31.12.2007 verjährt.
Wann sollte die Sendung denn ausgestrahlt werden? Dass sie 2004 erstellt wurde, bedeutet nicht unbedingt, dass der Anspruch auch 2004 entstanden ist und der Gläubiger davon wusste oder hätte wissen müssen. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
vielen Dank für die Antworten, sowas hatte ich mir schon gedacht.
Die Sendung hätte 2004 ausgestrahlt werden sollen, also ist es wohl leider verjährt.
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