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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.05.08, 17:59 Titel: Mitstörerhaftung bei Betrug
Folgende Situation:
Der B wickelt über das Auktionshaus A wiederholt betrügerische Verkäufe ab, für die er ein Bankkonto benutzt, das er mit gefälschtem Ausweis eingerichtet hat.
A wurde nachweislich mehrmals über diese Aktivitäten informiert (und hat auch die Accounts des B jeweils zeitnah gesperrt).
Nun kauft der K bei einem neuen Account des B, wiederum wird das bereits bekannte Konto benutzt.
Frage: Kann K nun problemlos A in Regreß nehmen, weil dieser es - trotz unstrittig vorhandener technischer Möglichkeiten - zugelassen hat, daß sich erneut jemand mit den bereits als betrügerisch bekannten Bankdaten anmelden konnte?
Anders gefragt: ist im Verhalten des A bereits die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht im Nutzervertrag mit K zu sehen? Oder hätte A zunächst (wie im Falle des Identitätsdiebstahls durch den Geschädigten) zivilrechtlich auf Unterlassung der Zulassung der Anmeldung mit diesen Kontodaten verklagt werden müssen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Für mich liegt wenigstens eine Nebenpflichtverletzung vor und auch die subjektive Seite würde ich bejahen, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass A in Kenntnis der o.g. Umstände B gesperrt hat und es A auch technisch möglich war eine Neuanmeldung zu unterbinden bzw. genauer zu überprüfen.
Auf eine vorherige Unterlassungsklage des K kommt es m.E. also hier nicht an.
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