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Mitstörerhaftung bei Betrug

 
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 17:59    Titel: Mitstörerhaftung bei Betrug Antworten mit Zitat

Folgende Situation:

Der B wickelt über das Auktionshaus A wiederholt betrügerische Verkäufe ab, für die er ein Bankkonto benutzt, das er mit gefälschtem Ausweis eingerichtet hat.

A wurde nachweislich mehrmals über diese Aktivitäten informiert (und hat auch die Accounts des B jeweils zeitnah gesperrt).

Nun kauft der K bei einem neuen Account des B, wiederum wird das bereits bekannte Konto benutzt.

Frage: Kann K nun problemlos A in Regreß nehmen, weil dieser es - trotz unstrittig vorhandener technischer Möglichkeiten - zugelassen hat, daß sich erneut jemand mit den bereits als betrügerisch bekannten Bankdaten anmelden konnte?

Anders gefragt: ist im Verhalten des A bereits die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht im Nutzervertrag mit K zu sehen? Oder hätte A zunächst (wie im Falle des Identitätsdiebstahls durch den Geschädigten) zivilrechtlich auf Unterlassung der Zulassung der Anmeldung mit diesen Kontodaten verklagt werden müssen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich liegt wenigstens eine Nebenpflichtverletzung vor und auch die subjektive Seite würde ich bejahen, insbesondere wenn nachweisbar ist, dass A in Kenntnis der o.g. Umstände B gesperrt hat und es A auch technisch möglich war eine Neuanmeldung zu unterbinden bzw. genauer zu überprüfen.

Auf eine vorherige Unterlassungsklage des K kommt es m.E. also hier nicht an.
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