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Verfasst am: 26.05.08, 17:37 Titel: Impressumsangaben bei GbR
A und B haben eine GbR gegründet. A erarbeitet mit Zustimmung von B einen Internetauftritt. Natürlich möchte man nichts falsch machen und legt eine Seite namens Impressum mit Haftungsausschluß und Disclimber an.
Nun kommts:
Name XYZ ... reicht hier die Angabe, unter welchen namen die GbR gegründet wurde?
Adresse ist klar ... die Private oder der Firmensitz, da es ein Büro gibt?
Telefonnummer ... da steht ja noch eine Entscheidung des EGH aus oder?
Emailadresse ist klar... ist auch Spamsicher angelegt mit direktem Link
Steuernummer ist auch klar ... 12345 / 6789
Umsatzsteuer ID ... hat die GbR keine da der Umsatz weit unter 16.000,00 im Jahr leigen wird?
Wer kann da weiterhelfen und bitte kein Hinweiß auf TMG, da man dort auch nicht schlauer wird.
Als Hinweiß, die GbR bietet eine Dienstleistung an, die nicht auf Gewinn abzielt
Verfasst am: 26.05.08, 18:35 Titel: Re: Impressumsangaben bei GbR
Stefan_Ritter hat folgendes geschrieben::
....mit Haftungsausschluß und Disclimber an.
Das können Sie sich sparen, da Sie geltendes Recht nicht mit Haftungsausschlüssen/Disclaimern aushebeln können. Soll manchen Leuten sogar schon mehr geschadet als genützt haben.
Ansonsten: m. W. Firmenname und Rechtsform plus Name eines Vertrtungsberechtigten.
Wenns einen Firmensitz gibt, die Adresse des Firmensitzes.
Telefonnummer muss m. E. angegeben werden.
Steuernr. braucht nicht angegeben zu werden, lediglich die UStID-Nr, falls vorhanden.
Die UStID-Nr. hat übrigens nichts mit der Höhe der Umsätze zu tun sondern mit Geschäften mit ausländischen Partnern.
Srefan_Ritter hat folgendes geschrieben::
....und bitte kein Hinweiß auf TMG, da man dort auch nicht schlauer wird.
Da ist aber alles recht verständlich aufgeführt, z. B. hier und hier _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 26.05.08, 18:51 Titel: Re: Impressumsangaben bei GbR
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Telefonnummer muss m. E. angegeben werden.
Danke, das hilft schon mal weiter ... Das habe ich dazu gefunden ...
Angabe der Telefonnummer im Impressum: BGH, Beschluss vom 26.4.2007, I ZR 190/04
RL 2000/31/EG Art. 5
Das beklagte Versicherungsunternehmen gibt auf seiner Website nur Postanschrift und E-Mail-Adresse, nicht aber eine Telefonnummer an. Die Verbraucherzentrale klagte auf Unterlassung. Das Erstgericht gab der Klage statt, das Berufungsgericht wies ab.
Der BGH setzt das Verfahren aus und legt folgende Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vor:
1. Ist ein Diensteanbieter nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie verpflichtet, vor Vertragsabschluss mit einem Nutzer des Dienstes eine Telefonnummer anzugeben, um eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation zu ermöglichen?
2. Falls die Frage zu 1 verneint wird:
a) Muss ein Diensteanbieter neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post vor einem Vertragsschluss mit einem Nutzer des Dienstes nach Art. 5 Abs. 1 lit. c der Richtlinie einen zweiten Kommunikationsweg eröffnen?
b) Bejahendenfalls: Reicht es für einen zweiten Kommunikationsweg aus, dass der Diensteanbieter eine Anfragemaske einrichtet, mit der der Nutzer sich über das Internet an den Diensteanbieter wenden kann, und die Beantwortung der Anfrage des Nutzers durch den Diensteanbieter mittels E-Mail erfolgt?
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