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Anreise -> Auto hat Mängel -> Erstattung der Reisekost

 
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mlmgv
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Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 18:53    Titel: Anreise -> Auto hat Mängel -> Erstattung der Reisekost Antworten mit Zitat

Angenommen A bietet ein Auto bei einem großen Online-Auktionshaus an.
Zahlung bei Abholung, Abgabe nur an Abholer.

B ersteigert das Auto und verläßt sich auf die Beschreibung.
B reist an und meckert zu Recht herum. Kauft nicht.

Über das Auktionshaus einigt man sich auf die Nichtabwicklung des Kaufvertrages. Es kommt per Email vom Auktionshaus die weitere Nachricht, dass für A keine Pflichten mehr beständen.

Nun fordert B Reisekostenerstattung.

Berechtigt?


Zuletzt bearbeitet von mlmgv am 26.05.08, 20:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Da nicht alles, was rudimentär mit Computern zu tun hat, ins Computerrecht gehört, hab ich den Thread mal ins Verbraucherrecht geschubst.
_________________
Geist ist Geil!
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt ein Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Abschluss bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages gemacht wurden, in Betracht - § 284 BGB. Aber ob die nötigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, gibt der Sachverhalt nicht her.
_________________
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