Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.05.08, 18:53 Titel: Anreise -> Auto hat Mängel -> Erstattung der Reisekost
Angenommen A bietet ein Auto bei einem großen Online-Auktionshaus an.
Zahlung bei Abholung, Abgabe nur an Abholer.
B ersteigert das Auto und verläßt sich auf die Beschreibung.
B reist an und meckert zu Recht herum. Kauft nicht.
Über das Auktionshaus einigt man sich auf die Nichtabwicklung des Kaufvertrages. Es kommt per Email vom Auktionshaus die weitere Nachricht, dass für A keine Pflichten mehr beständen.
Nun fordert B Reisekostenerstattung.
Berechtigt?
Zuletzt bearbeitet von mlmgv am 26.05.08, 20:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
Da nicht alles, was rudimentär mit Computern zu tun hat, ins Computerrecht gehört, hab ich den Thread mal ins Verbraucherrecht geschubst. _________________ Geist ist Geil!
Es kommt ein Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die im Vertrauen auf den Abschluss bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages gemacht wurden, in Betracht - § 284 BGB. Aber ob die nötigen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, gibt der Sachverhalt nicht her. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.