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Verfasst am: 26.05.08, 15:28 Titel: Ansprüche an Ersatzgerät im Garantiefall.
Hallo.
Person X hat vor fast 2 Jahren einen MP3 Player für ca. 100€ gekauft. Selbiger MP3 Player ist kaputt gegangen, Rechnung war nicht mehr vorhanden. EIn Rechnungsduplikat fertigte Firma Y für 28€ an. Auf der Firmenhomepage konnte man in seinen Profil noch nachlesen, das man den Player gekauft hatte. Ist der Betrag gerechtfertigt?
Nachdem der defekte Player eingeschickt wurde, kam ein Ersatzgerät (ohne Kopfhörer, dem defekten lagen auch keine Kopfhörer bei) zurück. Das Ersatzgerät hätte einen Wert von ca. 28€, sofern die Kopfhörer beiliegen würden. Auf der Rechnung ,die dem Ersatzgerät beiliegt, steht ein Wert von 44€. Die Firma führt diesen Player selber aber nicht, ich halte diesen Preis für sehr unrealistisch.
Nun ist Person X mit meinen Ersatzgerät sehr unzufrieden, da:
-das Ersatzgerät größer und globiger ist
-kein ogg-vobis abspielt (was für Person X vor ca 2 Jahren ein entscheidender Kaufgrund war)
-der Player sich nicht über USB aufladen lässt und Person X nicht im Besitz eines Ladegerätes ist
-in sehr vielen Kundenrezensionen über häufige Abstürze des Gerätes geklagt wurde
- der einzige Vorteil des Ersatzgerätes ein MMC Kartenschub ist den aber Person X für totalen Käse hält, da die MMC Karte noch ca 1cm rausguckt
-er die 28€ lieber selber investiert hätte
Erfolgt der Umtausch aus einer Rechtspflicht (z.B. es wurde eine Garantie übernommen) sollte das Ersatzgerät dem urspünglichen Gerät gleichwertig sein. Wird der Umtausch aus Kulanz durchgeführt, muss der Kunde "Abstriche" hinnehmen.
Die Erstellung des Rechnungsduplikats für 28,- würde ich vertraglich losgelöst vom Umtausch sehen. Voraussetzung Y ist der Verkäufer und der Hersteller hat getauscht.
28,- Euro nicht zwar ein Haufen Geld für eine Rechungskopie, aber ob Person X nachträglich dagegen vorgehen kann ist fraglich. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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