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Folgendes könnte sich in Thüringen zugetragen haben:
Schülerin (20) hat eine Kamera im Wert von 200 Euro und nimmt diese auch mit in die Schule, um Bilder von sich und Freunden in lustigen Pausensituationen zu machen. Natürlich mit Erlaubnis der Freunde und ohne Fotos/Videos von Lehrern zu machen.
Eines Tages: Schülerin hat Kamera in der Tasche, die Tasche steht auf dem Stuhl neben ihr.
Lehrer kommt (anderer Schüler hält Vortrag) und will sich auf den freien Platz neben der Schülerin setzen. Ohne zu fragen nimmt er ihre Tasche und stellt diese auf den Boden, Die Kamera in der Tasche schlägt gegen Tischbein und hat daraufhin einen Softwarefehler.
Die Schülerin lässt es auf Garantie reparieren und verliert kein Wort mehr darüber.
Zur Sicherheit legt sie bei diesem Lehrer die Kamera auf den Tisch, so auch in der Kursarbeit.
Die Kamera war die ganze Zeit ausgeschaltet, kurz vor Ablauf der Zeit kommt der Lehrer nimmt sie ihr weg und gibts sie ihr auch nach der Kursarbeit auf Bitten nicht zurück. (Diebstahl?)
Er meint es wäre Betrugsversuch, aber die Kamera war aus und die Schülerin hatte sie auch die ganze Zeit nicht in der Hand.
Natürlich sind auch private Biler darauf.
Nach der Kursarbeit geht Lehrer erst ins Lehrerzimmer und macht auf Klopfen die Tür nicht auf, danach mit der Kamera zur Schulleiterin und die Schülerin bekommt sie im angeschalteten, auf geschossene Bilder gestellten Zustand zurück.
Der Lehrer hat sich also unerlaubt die Kamera angegeeignet und die Bilder angeschaut, ohne auch nur zu fragen ob er darf oder die Schülerin aufzufordern ihm die Bilder zu zeigen.
Wie ist die Rechtslage? Darf ein Lehrer so etwas tun?
Der ganze erste Absatz ist für den Sachverhalt m.E. unerheblich. Dem Hersteller der Kamera einen Fehler unterzujubeln, der nach obiger Darstellung durch eine nicht von ihm zu vertretende Beschädigung entstanden ist, ist allerdings unfein.
Schnickse hat folgendes geschrieben::
Die Kamera war die ganze Zeit ausgeschaltet, kurz vor Ablauf der Zeit kommt der Lehrer nimmt sie ihr weg und gibts sie ihr auch nach der Kursarbeit auf Bitten nicht zurück. (Diebstahl?)
Nein, denn der Lehrer hatte offensichtlich nicht die Absicht, sich die Kamera anzueignen (diese also zu behalten).
§ 242 StGB (Diebstahl) hat folgendes geschrieben::
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Schnickse hat folgendes geschrieben::
Er meint es wäre Betrugsversuch, aber die Kamera war aus und die Schülerin hatte sie auch die ganze Zeit nicht in der Hand.
Das ist zumindest eine naheliegende Vermutung.
Schnickse hat folgendes geschrieben::
Der Lehrer hat sich also unerlaubt die Kamera angegeeignet und die Bilder angeschaut
„Angeeignet“ hat er sie sich meiner Ansicht nach eben nicht, unerlaubt in dieser Situation auch nicht. Bleibt die Frage, durfte er die Bilder anschauen?
§ 202a StGB (Ausspähen von Daten) hat folgendes geschrieben::
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
greift hier wahrscheinlich auch nicht nicht, weil die Daten vermutlich nicht besonders gegen Zugriff gesichert waren (Passwort o.ä., welches vom Lehrer geknackt wurde).
Man mag mir die folgende Randbemerkung verzeihen: Der zwanzigjährigen Schülerin dürfte seit der Grundschule bekannt sein, dass während einer Klausur alles, was nichts mit der Klausur zu tun hat, auf dem Tisch nichts zu suchen hat. Warum führt man bloß immer erst selbst Grenzsituationen herbei, um dann über das Verhalten der anderen zu meckern?
Wer in einer Klausur durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, er würde evtl. betrügen, ist selbst schuld, wenn der Lehrer genau das dann auch vermutet. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Wer in einer Klausur durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, er würde evtl. betrügen, ist selbst schuld, wenn der Lehrer genau das dann auch vermutet.
Richtig
Insbesondere dann (was der Lehrer zwar nicht wissen konnte) wenn die betr. Person bereits vorher einmal (insoweit ist der erste Absatz doch relevant) vollendet betrogen hat, nämlich den Kamerahersteller.
Aber das nur am Rande _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Ein Schlag an das Tischbein kann doch keinen Softwarefehler auslösen, d.h., der TE Betrug gegenüber dem Kamerahersteller zu unterstellen, ist schon etwas weit aus dem Fenster gelehnt...
Ein Schlag an das Tischbein kann doch keinen Softwarefehler auslösen, d.h., der TE Betrug gegenüber dem Kamerahersteller zu unterstellen, ist schon etwas weit aus dem Fenster gelehnt...
Ich habe ihr nur das unterstellt was sie selbst als Ereignisfolge so dargestellt hat:
Kamera wird gegen Tisch gehauen
hat dadurch Softwarefehler
und wird auf Garantie repariert.
Wenn das so war wie sie es geschildert hat (davon gehe ich aus wenn ein Sachverhalt so hier steht) , dann hat sie, weil schadenauslösendes Ereignis und damit haftungsbegründende Handlung die Umstellung der Tasche durch den Lehrer war, sehr wohl den Kameraherstelller dazu benutzt, einen Haftpflichtschaden den der Lehrer verursacht hatte, über die Garantie abzuwickeln.
Wie anders, als vorsätzliches Erschleichen einer Dienstleistung (und damit Betrug) wäre diese Handlung denn sonst zu beurteilen ?
Der Kamerahersteller hat immerhin Aufwendungen etc gehabt... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Hallo gehts noch? Es geht hier nicht um die Reperatur der Kamera, sondern um die Sache, das ein Lehrer sich ohne Erlaubnis die Fotos auf der Kamera angesehen hat.
Trotzdem frage ich mich, wie einige darauf kommen, das es sich bei dem Handeln der Schülerin um ein Handeln mit Betrugsabsicht handelt???? Lasst mich raten, zuviele BWL-Bücher gelesen?
Bekannterweise gewährt ein Hersteller nur unter bestimmten Bedingungen und nur bei bestimmten Vorkommnissen eine Garantie. Der Hersteller hat in diesem Fall die Schülerin von der Garantie Gebrauch machen lassen, das heißt, es handelt sich um einen Fehler oder einen Defekt auf den Garantie gewährt wurde, und hierbei interessiert den Hersteller nicht ob die Kamera auf den Boden gefallen ist, vom LKW platt gefahren wurde oder ins Klo geplummst ist. Den Hersteller interessiert ausschließlich um welche Art von Defekt es sich handelt.
Zurück zum Thema:
Ist halt doof gelaufen. Ich kann den Lehrer verstehen das er ein Spicken vermutet hat, schließlich ist es nicht üblich das eine Kamera oder Handy während der Klausur auf dem Tisch liegen! Ich frage mich allerdings wieso ihm die Kamera erst zum Schluss aufgefallen ist! Hat der Lehrer vorher geschlafen?
Und das er die Fotos ohne zu Fragen angesehen hat finde ich 'ne bodenlos Frechheit. Ein Fragen wäre ja wohl mal drin gewesen, ich bin mir sicher das jeder Schüler bereit wäre dem Lehrer zu zeigen was auf der Kamera drauf ist. Aber ungefragt,......?! Das zeigt wieder nur, das manche Lehrer sich einbilden sie hätten zuviel Macht und darüber oft vergessen was Anstand und Benehmen ist.
Na, wenn’s darum nicht geht (dem stimme ich zu), dann sollte man sich dazu auch nicht so lang auslassen.
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Trotzdem frage ich mich, wie einige darauf kommen…
...und ich frage mich, welche „einige“ überhaupt darauf gekommen sind…
larissaberger hat folgendes geschrieben::
...das es sich bei dem Handeln der Schülerin um ein Handeln mit Betrugsabsicht handelt????
Vermutlich, weil der geschilderte Ausgangssachverhalt dies nahelegt.
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Lasst mich raten, zuviele BWL-Bücher gelesen?
Was sollen diese pampigen Bemerkungen?
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Bekannterweise gewährt ein Hersteller nur unter bestimmten Bedingungen und nur bei bestimmten Vorkommnissen eine Garantie.
Und eine Beschädigung durch
larissaberger hat folgendes geschrieben::
auf den Boden gefallen ist, vom LKW platt gefahren wurde oder ins Klo geplummst
oder ans Tischbein geknallt, ist in aller Regel bei einer Kamera nicht durch die Garantie abgedeckt.
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Den Hersteller interessiert ausschließlich um welche Art von Defekt es sich handelt.
Nö, den interessiert durchaus, wie es zu dem Defekt gekommen ist. Nur ist es in vielen Fällen eben nicht klar erkennbar. Und wenn der Hersteller belogen wird, repariert es’s im Zweifel eben auch mal auf Garantie, obwohl gar kein Garantiefall vorliegt.
larissaberger hat folgendes geschrieben::
...darüber oft vergessen was Anstand und Benehmen ist.
Wie man sieht, vergessen das nicht nur Lehrer.
So, das hatte jetzt auch nichts mit der eigentlichen Frage zu tun, aber mir war mal danach. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Koroman lies dir doch mal genau die Beiträge durch, dann siehst du vielleicht wer darauf kommt, das es sich hierbei um Betrug handelt und dies auch wortwörtlich äußert.
Hiermit beende ich mein Posting zu diesem Fall, ich will dir nicht soviel Arbeit beim zitieren machen! LG
Koroman lies dir doch mal genau die Beiträge durch, dann siehst du vielleicht wer darauf kommt, das es sich hierbei um Betrug handelt und dies auch wortwörtlich äußert.
Das habe ich gelesen und auch begriffen. Wo die „einige“ sind, die das geäußert haben ist dennoch unbeantwortet.
larissaberger hat folgendes geschrieben::
Hiermit beende ich mein Posting zu diesem Fall, ich will dir nicht soviel Arbeit beim zitieren machen! LG
Prima, erst den anderen vor’s Schienbein treten und dann die Beleidigte spielen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Ich finde auch, dass hier kein Betrug am Hersteller statt gefunden hat.
Alle Geräte haben ja einen gewissen Anspruch zu erfüllen.
Hier wurde die Kamera -geschützt durch einen Rucksack, wenn ich das richtig verstanden habe- lediglich gegen ein Tischbein geschubst. Ähnliche Kräfte wirken auf solche Geräte ein, wenn man z.B. verreist und die Kamera Teil des Gepäcks ist.
Auch hier muss eine Kamera gewisse Kräfte aushalten.
Fällt mir hingegen so ein Teil aus dem dritten Stock, dann ist es klar, dass hier die Gebrauchsgrenzen überschritten sind.
Anderes Beispiel:
Fällt mir mein neues Handy aus der Hand und funktioniert nicht mehr, dann sende ich es ein und bekomme es repariert bzw. Ersatz.
Fällt es mir aus dem Riesenrad, dann hab ich halt Pech gehabt.
Ich denke von Betrug kann hier keine Rede sein. Außerdem, vielleicht besteht ja gar kein Zusammenhang zwischen dem Vorfall und dem Softwarefehler und es handelt sich um einen Zufall. Vielleicht wäre dieser Defekt auch aufgetreten, wäre der Vorfall nicht geschehen. Dies sollten die Mitarbeiter des Reparaturdienstes wohl erkennen und hätten sie Zweifel gehabt, hätten sie bestimmt Rücksprache mit der Schülerin gesucht.
Zitat:
Die Kamera war die ganze Zeit ausgeschaltet, kurz vor Ablauf der Zeit kommt der Lehrer nimmt sie ihr weg und gibts sie ihr auch nach der Kursarbeit auf Bitten nicht zurück. (Diebstahl?)
1. Warum schreitet der Lehrer erst kurz vor Ende der Prüfung ein?
2. Warum gibt er sie nach Aufforderung nicht sofort heraus?
Hat er bei einer volljährigen Schülerin noch das Recht auf "erzieherische Maßnahmen"?
Zitat:
Er meint es wäre Betrugsversuch, aber die Kamera war aus und die Schülerin hatte sie auch die ganze Zeit nicht in der Hand.
1. Es war schon leichtsinnig, dass die Schülerin sie auf dem Tisch hatte. Der Verdacht ist also begründet. Besser hätte sie vor der Prüfung auf die Kamera aufmerksam gemacht und diese vielleicht aufs Lehrerpult gelegt. Oder -an Prüfungstagen kann man vielleicht mal auf die Knipse verzichten- sie einfach zu hause lassen sollen.
2. Hätte sie bei dem Vorwurf besser sofort sagen sollen, dass sie gerne bereit wäre, ihm zu zeigen, dass die Kamera "sauber" ist -also die Bilder zeigen- und kein Täuschungsversuch vorlag.
Zitat:
Nach der Kursarbeit geht Lehrer erst ins Lehrerzimmer und macht auf Klopfen die Tür nicht auf, danach mit der Kamera zur Schulleiterin und die Schülerin bekommt sie im angeschalteten, auf geschossene Bilder gestellten Zustand zurück.
Der Lehrer hat sich also unerlaubt die Kamera angegeeignet und die Bilder angeschaut, ohne auch nur zu fragen ob er darf oder die Schülerin aufzufordern ihm die Bilder zu zeigen.
Ob das alles so richtig ist, weiß ich nicht. Moralisch gesehen eher nicht. Andererseits kann ich verstehen, dass er sich die Kamera nicht alleine anschauen wollte. Stell dir vor, es wäre (wieder) was kaputt gewesen. Du hättest ihm unterstellt, er hätte sie beschädigt und er hätte es nicht widerlegen können.
Ich finde also, was den oberen Teil des Eingangsbeitrag angeht, war alles nicht so schlimm.
Bei der Prüfung allerdings...man kennt die Regeln für Arbeiten seit der Grundschule und die lauten nunmal: Nix auf den Tischen, was für die Arbeit nicht unbedingt gebraucht wird.
Rechtlich wirst du nix machen können, da dir ja kein Schaden entstanden ist, du hast die Kamera ja unbeschädigt zurück erhalten.
Und ein Nachteil durch eine schlechte Benotung aufgrund eines scheinbaren Täuschungsversuches dürfte ja nicht entstanden sein, da der Lehrer ja auf der Kamera keine Prüfungsrelevanten Dinge entdeckt hat. Sollte er dir dennoch nur aufgrund dessen eine schlechte Note verpasst haben, könntest du in die Richtung versuchen zu erreichen dass die Note der Leistung entsprechend angepasst wird.
Du kannst auch eine Beschwerde an die Schulleitung einreichen, das wird aber nicht viel bringen, da du ja mit dem präsentieren der Kamera schon einen solchen Vorfall provoziert hast (bewußt oder unbewußt ist hier egal) und es eigentlich hättest erahnen können. [/quote]
Zu der Garantiegeschichte schreibe ich jetzt mal nichts mehr, ich denke, das bringt uns nicht wirklich weiter.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
1. Warum schreitet der Lehrer erst kurz vor Ende der Prüfung ein?
Das wissen wir nicht, vielleicht hat er es erst jetzt bemerkt? Hier können wir nur vortrefflich spekulieren. Ich glaube allerdings, dass es für den Sachverhalt auch ziemlich gleichgültig ist, wann der Lehrer es denn nun bemerkt hat und eingeschritten ist.
Mal etwas provokant: Es gibt keine Regel, die besagt, ein Spickzettel, der nicht in den ersten 10 min entdeckt wird, ist in Ordnung.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
2. Warum gibt er sie nach Aufforderung nicht sofort heraus?
Weil er sie als mögliches Beweismittel sicherstellt? Man kann das ganze übrigens auch mal durchaus positiv sehen, denn je nach Bundesland und Schulordnung hätte vielfach auch allein das Vorhandensein der Kamera auf dem Tisch zu der Feststellung Unterschleif und damit zur Bewertung 6 geführt.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
Hat er bei einer volljährigen Schülerin noch das Recht auf "erzieherische Maßnahmen"?
Er hat, auch volljährige Schülerinnen haben in der Schule keine Narrenfreiheit. Aber so, wie sich der Sachverhalt hier darstellt, hat die Maßnahme m.E. nichts mit einem erzieherischen Mittel zu tun. Es ging doch wohl nicht darum, irgendetwas zu bestrafen oder zu maßregeln, sondern darum, zu prüfen, ob irgendwelche prüfungsrelevanten Inhalte auf dem Display erscheinen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Es gibt keine Regel, die besagt, ein Spickzettel, der nicht in den ersten 10 min entdeckt wird, ist in Ordnung.
Da hast du recht. Eigentlich war die Frage auch eher an Schnickse gestellt, ich nehme mal an, dass sie ihn das gefragt haben wird. Reine Neugierde, genauso wie meine Frage nach der Verweigerung der Herausgabe. Mich würde halt interessieren, ob und womit der Lehrer das begründet hat. (So denn sie ihn gefragt hat)
Für die Sache eher unerheblich, das stimmt schon.
Zitat:
Weil er sie als mögliches Beweismittel sicherstellt?
Das ist ja auch ok. Aber es wäre einfacher gewesen, mit ihr zusammen alles sofort zu überprüfen, man befand sich ja am Ende der Veranstaltung, als sie ihn um Herausgabe bat.
Zitat:
Aber so, wie sich der Sachverhalt hier darstellt, hat die Maßnahme m.E. nichts mit einem erzieherischen Mittel zu tun. Es ging doch wohl nicht darum, irgendetwas zu bestrafen oder zu maßregeln, sondern darum, zu prüfen, ob irgendwelche prüfungsrelevanten Inhalte auf dem Display erscheinen.
Hm, und da bin ich mir eben nicht so sicher. Zumindest schliesst das eine -Überprüfung eines evtl. Täuschungsversuchs- das obige ja nicht aus. Immerhin hat die Kontrolle ja nicht sofort statt gefunden und eine Herausgabe wurde abgelehnt obwohl sie hätte statt finden können. Er musste doch nicht erst ins Lehrerzimmer gehen
Zitat:
Nach der Kursarbeit geht Lehrer erst ins Lehrerzimmer und macht auf Klopfen die Tür nicht auf,
Ich finde er hat sie zumindest vor den anderen Teilnehmern bloßgestellt und schikaniert, denn er hatte die Möglichkeit gehabt, seinen Verdacht sofort zu überprüfen. So hat er sie vor allen verdächtigt, eine Richtigstellung blieb aber wohl aus.
Aber egal, rechtlich gibts hier anscheinend keine Baustelle. Ich wüßte zumindest nicht in welcher Form.
Meine persönliche Meinung ist, dass es einem Menschen in dem Alter klar sein sollte, wie Prüfungsabläufe sind. Wenn man sich den bekannten Regeln widersetzt, muss man mit Schwierigkeiten rechnen. Von daher: Leider selber schuld.
Dennoch hätte der Lehrer die Situation schneller aufklären können und hätte die Kamera nicht erst noch mitschleppen müssen.
Hier haben beide m.M.n. ziemlich grobe Fehler gemacht.
Aber es wäre einfacher gewesen, mit ihr zusammen alles sofort zu überprüfen, man befand sich ja am Ende der Veranstaltung, als sie ihn um Herausgabe bat.
Ob das einfacher oder besser oder möglich gewesen wäre, wage ich, ohne die Situation zu kennen, jetzt nicht zu beurteilen.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
Immerhin hat die Kontrolle ja nicht sofort statt gefunden und eine Herausgabe wurde abgelehnt obwohl sie hätte statt finden können. Er musste doch nicht erst ins Lehrerzimmer gehen
Bleibt die Frage, ob die Kontrolle auch hätte sofort stattfinden müssen. Und auch, wenn er vielleicht nicht ins Lehrerzimmer gehen musste (und wir wissen ja gar nicht, ob er musste), ist die Frage, ob er’s nicht durfte.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
Ich finde er hat sie zumindest vor den anderen Teilnehmern bloßgestellt und schikaniert
Das geht aus dem Sachverhalt nun aber nicht im geringsten hervor, deshalb finde ich das nicht.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
So hat er sie vor allen verdächtigt
Da fällt mir wirklich nur ein: Selber schuld – siehe ganz oben. Wer mit dem Feuer spielt, kommt darin um – und wer in der Klausur klausurfremde elektronische Geräte auf den Tisch packt, gerät in Verdacht.
Maike_08 hat folgendes geschrieben::
eine Richtigstellung blieb aber wohl aus.
Auch das wissen wir nicht, denn auch darüber steht nichts im Ausgangsfall.
Wenn man genau am geschilderten Sachverhalt bleibt, wissen wir nicht einmal, ob eine Richtigstellung notwendig war. Aus dem Sachverhalt geht nämlich nur hervor, dass die Kamera eingeschaltet zurückgegeben wurde, nicht aber, ob etwas relevantes gefunden wurde.
Sollte nichts gefunden worden sein, dürfte zumindest eine indirekte Richtigstellung allein dadurch erfolgen, dass die Arbeit bewertet wird.
Nehmen wir mal an, der Lehrer wäre bei sofortiger Durchsuchung fündig geworden. Wie würde die Argumentation denn dann aussehen? Dann käme hier der Vorwurf, dass der Lehrer vor allen Schülern die Kamera durchsucht, die Schülerin vor versammelter Mannschaft als Betrügerin geoutet und sie öffentlich vorgeführt hätte. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Nehmen wir mal an, der Lehrer wäre bei sofortiger Durchsuchung fündig geworden. Wie würde die Argumentation denn dann aussehen? Dann käme hier der Vorwurf, dass der Lehrer vor allen Schülern die Kamera durchsucht, die Schülerin vor versammelter Mannschaft als Betrügerin geoutet und sie öffentlich vorgeführt hätte.
Stimmt!
Aber dann wäre es ja kein anderer Sachverhalt, als wenn der Lehrer z.B. einen Spickzettel entdeckt. Dann wäre die Sache sofort klar, der Schüler hat geschummelt und sich gegenüber den Ehrlichen einen Vorteil erschleichen wollen.
Wenn definitiv feststeht, dass ein Täuschungsversuch vorgelegen hat, dann ist es doch egal über welches Mittel dieser statt fand oder nicht?
Zitat:
Wenn man genau am geschilderten Sachverhalt bleibt, wissen wir nicht einmal, ob eine Richtigstellung notwendig war. Aus dem Sachverhalt geht nämlich nur hervor, dass die Kamera eingeschaltet zurückgegeben wurde, nicht aber, ob etwas relevantes gefunden wurde.
Sollte nichts gefunden worden sein, dürfte zumindest eine indirekte Richtigstellung allein dadurch erfolgen, dass die Arbeit bewertet wird.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass keine Täuschung statt gefunden hat, da die Kamera aus war. Denn das steht im Eingangspost. Was wir natürlich nicht ausschliessen können ist, ob nicht doch prüfungsrelevantes Material auf der Kamera war.
Rein spekulativ: Was wäre denn, wenn es so wäre?
Schüler packt Lösungen auf die Kamera, nutzt sie aber nicht, da er sie z.B. einfach nicht benötigt, da Prüfung mit eigenen Leistungen zu schaffen war?
Lehrer findet aber Lösungen im Lehrerzimmer, und dann? Wie würde bewertet -werden dürfen?
Zitat:
Das geht aus dem Sachverhalt nun aber nicht im geringsten hervor, deshalb finde ich das nicht.
Eben, das ist Empfindungssache. Ich würde es als Bloßstellung empfinden, würde man mir in der Situation vor Mitschülern Täuschung unterstellen und sich dann aber verweigern, dies auch vor allen aufzuklären.
Zitat:
Bleibt die Frage, ob die Kontrolle auch hätte sofort stattfinden müssen. Und auch, wenn er vielleicht nicht ins Lehrerzimmer gehen musste (und wir wissen ja gar nicht, ob er musste), ist die Frage, ob er’s nicht durfte.
Ich finde schon, dass er es hätte sofort aufklären müssen.
Die Frage ob er es nun wirklich durfte, interessiert mich ja auch.
Nochmal, wie gesagt finde ich, dass sind halt Sachen die im Leben schon mal schief laufen und wo beiderseits nicht alles positiv war. That´s life.
Ich würde mich auch nur weiter drum kümmern, wenn diese Sache ungerechtfertigt Einfluss auf meine Note hätte. Alles andere kann man eigentlich abhaken.
Rein spekulativ: Was wäre denn, wenn es so wäre?
Schüler packt Lösungen auf die Kamera, nutzt sie aber nicht, da er sie z.B. einfach nicht benötigt, da Prüfung mit eigenen Leistungen zu schaffen war?
Lehrer findet aber Lösungen im Lehrerzimmer, und dann? Wie würde bewertet -werden dürfen?
M.E. wäre das ein Betrugsversuch und damit 6. Genau wie bei einem Spickzettel, auf den nicht draufgeschaut wurde, der aber blöderweise herunterfällt und entdeckt wird, auch. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
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